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B238: Bezirksregierung führt Erörterung zum Neubau als Online-Konsultation durch

Das Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau der B238 - Ortsumgehung Lemgo - im Kreis Lippe geht in die entscheidende Phase. In der Zeit vom 22. April 2024 bis zum 21. Mai 2024 führt die Bezirksregierung Detmold die Erörterung im Format einer Online-Konsultation durch. Dafür bekommen die Einwendenden, Fachbehörden, Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie sonstige vom Vorhaben betroffene personalisierte Zugangsdaten.

Mit der jetzt anstehenden, nicht-öffentlichen und virtuellen Erörterung des Vorhabens haben die betroffenen Gruppen die Gelegenheit, sich über ihre Anregungen und Bedenken mit Straßen.NRW als Vorhabenträger auszutauschen.

Ablauf

Für die Online-Konsultation ist ein geschütztes Online-Portal im Internet eingerichtet worden. Die Teilnahmeberechtigten können dort alle Planunterlagen und Fachgutachten einsehen. Sie erhalten Einblick in die Stellungnahmen der Fachbehörden und TÖB, die dazu von Straßen.NRW verfassten Gegenäußerungen sowie insbesondere auch die Gegenäußerung zu ihren eigenen Einwendungen.

Bis zum letzten Tag der Online-Konsultation, das heißt bis zum Ablauf des 21. Mai 2024, haben alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit, die Informationen einzusehen und sich gegenüber der Bezirksregierung Detmold hierzu zu äußern. Dies ist auch mehrmals möglich. Die Bezirksregierung Detmold wird alle Diskussionsbeiträge umfassend prüfen und sie in die Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange einfließen lassen.

Für den Zugriff auf das Online-Portal wird die Bezirksregierung Detmold die personalisierten Zugangsdaten rechtzeitig postalisch übersenden.

Teilnahmeberechtigt sind zudem alle von dem Vorhaben Betroffenen, die aber keine Einwendungen erhoben haben. Sie erhalten die Zugangsdaten, wenn sie sie bei der Bezirksregierung unter Darlegung der Betroffenheit bis zum 6. Mai 2024 beantragen.

Das Format der Online-Konsultation

Die Möglichkeit, eine Erörterung (in Präsenz) durch eine Online-Konsultation zu ersetzen, basiert auf mehreren gesetzlichen Grundlagen. Neben §17a Absatz 6 des Bundesfernstraßengesetzes ist auch im Planungssicherstellungsgesetz dieses Format skizziert (PlanSiG §5 Abs. 2 und 4). Entstanden während der Corona-Pandemie, ist das PlanSiG mittlerweile auf dem Weg der Transformation von einem Gesetz zur Krisenbewältigung in ein Gesetz zur Verbesserung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren und wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Hintergrund

Der geplante Neubauabschnitt der B238n hat eine Länge von rund 3,1 Kilometern. Er beginnt an der L712 (Ostwestfalenstraße) und führt südlich der diakonischen Einrichtung „Eben-Ezer“ wieder auf die vorhandene B238 (Rintelner Straße). Überführungen sorgen dafür, dass Leeser Weg, Alter Knick und Brunnenweg über die B238 neu verläuft. Die Kreuzung mit dem Entruper Weg ist als Kreisverkehr geplant; der Sommerhäuschen- sowie der Wacholderweg werden jeweils unter der Bundesstraße geführt.

Die beantragte Planfeststellung ist eine Folgemaßnahme des fertig gestellten ersten Bauabschnittes zur Vollendung des Umgehungsstraßenkonzeptes der Stadt Lemgo. Der erste (südliche) Bauabschnitt der Westumgehung von Lemgo-Bentrup bis zur L712 ist seit November 2002 für den Verkehr freigegeben. Mit der jetzt geplanten Ortsumgehung wird der Durchgangsverkehr in Nord-Südrichtung zukünftig um Lemgo herumgeführt. Nach dem Bau der Westumgehung im Zusammenhang mit der neu gebauten Südumgehung Lemgo (B66) und einem Teilstück der Ostwestfalenstraße (L712) umfährt der Verkehr Lemgo. Durch diese Sammel- und Verteilerfunktion soll es zu einer weitgehenden Entlastung des Ortskernes von Lemgo vom Durchgangsverkehr und von Teilen des Ziel- und Quellverkehres kommen.

Das Planfeststellungsverfahren ist auf Antrag der Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) vom Juni 2020 von der Bezirksregierung Detmold eingeleitet worden.

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis 10. Februar 2021 öffentlich ausgelegen.

Daraufhin sind insgesamt 65 Einwendungsschreiben bei der Bezirksregierung Detmold eingegangen. Diese stellen insbesondere die ausreichende Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Planung sowie die Rechtfertigung des Vorhabens infrage.

Ihr Kontakt zur Regionalniederlassung

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe
0521 1082-0

Ansprechpartnerin für Journalist*innen

Maximiliane Plöger
0521 1082-129

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