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Straßen.NRW hat stets ein offenes Ohr für die Bürger*innen in Nordrhein-Westfalen. Nutzen Sie unsere Rufnummer oder das Kontaktformular, De-Mail oder einen verschlüsselten Übertragungsweg für E-Mails. Ebenso können Sie uns qualifiziert elektronisch signierte Dokumente zusenden.

HINWEIS: Die Autobahnen in NRW sind seit 2021 im Zuständig­keits­bereich der Autobahn GmbH des Bundes.

Telefon

0209-3808-0

Kontaktformular

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Hinweis zu Ihrer Eingabe „“: Die Autobahnen in NRW sind seit 2021 im Zuständig­­keits­­bereich der Autobahn GmbH des Bundes. Bei Anliegen bezüglich Autobahnen wenden Sie sich bitte an die Autobahn GmbH.

Hinweis zu Ihrer Eingabe „“: Aktuelle Job- und Ausbildungsangebote sowie den Link zum Bewerbungs-Portal finden Sie im Menüpunkt „Karriere“.

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De-Mail

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen. Wenn Sie uns eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten. Straßen.NRW können Sie per De-Mail über folgende Adresse erreichen:

E-Mail mit PGP-Verschlüsselung

Sofern Sie Ihre E-Mails an Straßen.NRW verschlüsselt versenden möchten, können Sie hier den dafür erforderlichen öffentlichen Teil des PGP-Schlüssel als Zip-Datei herunterladen und die unten aufgeführte E-Mail-Adresse senden.

Mailadresse verschlüsselte E-Mails

Qualifizierte elektronisch signierte Dokumente (QES)

Qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente können Sie per E-Mail an folgende Mail-Adresse senden:

Mailadresse für qualifizierte elektronisch signierte Dokumente

Hinweis zu Datenformate

Wenn Sie uns Dateianhänge per De-Mail, PGP-verschlüsselter Mail oder mit QES senden, beachten Sie bitte, dass der Landesbetrieb nicht alle Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Bitte nutzen Sie für Dokumente vorrangig PDF, für Bilder JPG-, PNG- oder TIFF-Dateien.

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen und ungelesen gelöscht.