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Straßen.NRW hat stets ein offenes Ohr für die Bürger*innen in Nordrhein-Westfalen. Nutzen Sie unsere Rufnummer oder das Kontaktformular, De-Mail oder einen verschlüsselten Übertragungsweg für E-Mails. Ebenso können Sie uns qualifiziert elektronisch signierte Dokumente zusenden.
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Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeber-Schutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Gefährdungen des öffentlichen Interesses verringern. Dazu schafft es sichere Meldewege und Verfahrensabläufe, in denen Hinweise auf Rechtsverstöße abgegeben werden können, ohne dass die hinweisgebende Person Nachteile befürchten muss. Der internen Meldestelle können Rechtsverstöße oder missbräuchliches Verhalten von Mitarbeitenden im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit gemeldet werden.
De-Mail
De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen. Wenn Sie uns eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten. Straßen.NRW können Sie per De-Mail über folgende Adresse erreichen:
E-Mail mit PGP-Verschlüsselung
Sofern Sie Ihre E-Mails an Straßen.NRW verschlüsselt versenden möchten, können Sie hier den dafür erforderlichen öffentlichen Teil des PGP-Schlüssel als Zip-Datei herunterladen und die unten aufgeführte E-Mail-Adresse senden.
Qualifizierte elektronisch signierte Dokumente (QES)
Qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente können Sie per E-Mail an folgende Mail-Adresse senden:
Mehr Informationen
Weitere Informationen zu De-Mail und QES finden Sie auf den folgenden Seiten: