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Straßen.NRW hat stets ein offenes Ohr für die Bürger*innen in Nordrhein-Westfalen. Nutzen Sie unsere Rufnummer oder das Kontaktformular, De-Mail oder einen verschlüsselten Übertragungsweg für E-Mails. Ebenso können Sie uns qualifiziert elektronisch signierte Dokumente zusenden.

HINWEIS: Die Autobahnen in NRW sind seit 2021 im Zuständig­keits­bereich der Autobahn GmbH des Bundes.

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Hinweis zu Ihrer Eingabe „“: Die Autobahnen in NRW sind seit 2021 im Zuständig­­keits­­bereich der Autobahn GmbH des Bundes. Bei Anliegen bezüglich Autobahnen wenden Sie sich bitte an die Autobahn GmbH.

Hinweis zu Ihrer Eingabe „“: Aktuelle Job- und Ausbildungsangebote sowie den Link zum Bewerbungs-Portal finden Sie im Menüpunkt „Karriere“.

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Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeber-Schutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Gefährdungen des öffentlichen Interesses verringern. Dazu schafft es sichere Meldewege und Verfahrensabläufe, in denen Hinweise auf Rechtsverstöße abgegeben werden können, ohne dass die hinweisgebende Person Nachteile befürchten muss. Der internen Meldestelle können Rechtsverstöße oder missbräuchliches Verhalten von Mitarbeitenden im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit gemeldet werden.

E-Mail mit PGP-Verschlüsselung

Sofern Sie Ihre E-Mails an Straßen.NRW verschlüsselt versenden möchten, können Sie hier den dafür erforderlichen öffentlichen Teil des PGP-Schlüssel als Zip-Datei herunterladen und die unten aufgeführte E-Mail-Adresse senden.

Mailadresse verschlüsselte E-Mails

Qualifizierte elektronisch signierte Dokumente (QES)

Qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente können Sie per E-Mail an folgende Mail-Adresse senden:

Mailadresse für qualifizierte elektronisch signierte Dokumente

Hinweis zu Datenformate

Wenn Sie uns Dateianhänge per De-Mail, PGP-verschlüsselter Mail oder mit QES senden, beachten Sie bitte, dass der Landesbetrieb nicht alle Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Bitte nutzen Sie für Dokumente vorrangig PDF, für Bilder JPG-, PNG- oder TIFF-Dateien.

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen und ungelesen gelöscht.