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Bürgerbeteiligung

Das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW legt eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange fest. Hierzu finden im Zuge der Planung öffentliche Informationstermine statt.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Für folgende Planungen liegen derzeit Dokumente zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vor:

Beantragte Planfeststellungs­verfahren

Straßen.NRW stellt für seine Planungen bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung einen Antrag auf Einleitung des Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens.