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Klimaschutz Gesetzliche Vorgaben

Seit der Novelle des Gesetzes zur ⁠Umwelt­verträglich­keits­prüfung⁠ (UVPG) vom 17.07.2017 (UVPModG) zur Umsetzung der Änderungs­richtlinie 2014/52/EU ist in der UVP der Klimaschutz (Emission von Treibhausgasen und Treibhausgas senken) als auch die Klimaanpassung (Maßnahmen zum Schutz gegen Schäden infolge von klimatischen Änderungen) zu prüfen.

Auf Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG), welches am 18.12.2019 in Kraft getreten ist, sind die Ziele zum Klimaschutz gemäß § 13 Abs. 1 KSG auch bei Straßenbauvorhaben zu berücksichtigen.

Das Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2021 ist zudem zu beachten, insbesondere § 5 „Klimaschutz durch andere öffentliche Stellen“.

Gleiches gilt für das Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG) vom 8. Juli 2021, welches unter § 6 das Berücksichtigungsgebot aus § 13 des KSG auch auf Landesebene verbindlich vorgibt. Damit besteht das Gebot zur Berücksichtigung der gesetzlich definierten Klimaschutzziele sowohl in der Bundes- als auch in der Landesgesetzgebung für Nordrhein-Westfalen.

Damit sind unmittelbare und mittelbare Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Klima zu betrachten und der Klimaschutz ist bei allen Planungen und Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen.

Vorgehensweise

Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Operationalisierung des Berücksichtigungsgebotes aus § 13 KSG insbesondere hinsichtlich rechtlicher Fragen und Beurteilungsmaßstäben.

Das Hinweispapier, herausgegeben vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV): „Hinweise zur Berücksichtigung der großräumigen Klimawirkungen in der Vorhabenzulassung, Stand 16.12.2022“ ist mit einem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 03/2023, Sachgebiet Nr. 12.0: Umweltschutz; Allgemeines, AZ: StB 13/7147.2/07/3729150, 25.01.2023 eingeführt worden und zu berücksichtigen.

Die Bearbeitung des Themas erfolgt durch den Arbeitskreis 2.9.9 „Klimaschutz“ der Forschungsgesellschaft für Straßenbau (FGSV): Klimaschutz.

Ferner hat die Bundesanstalt für Straßenwesen das Forschungsvorhaben: FE 02.0452/2022/LRB Berücksichtigung des Klimaschutzes in der Straßenplanung beauftragt.

Eingriffsregeln in Natur und Landschaft

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