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Zwischenprüfung

Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den §§8 (Zwischenprüfung) und 9 (Abschlussprüfung) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter / zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002. Ergänzend hierzu gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf "Straßenwärter / Straßenwärterin" vom 10. Januar 2019. Sie ist veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 2004 Seite 308.

Die Prüfungstermine und Anmeldefristen werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Termine Zwischenprüfung 2023

  • Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung): 25. Januar 2023
  • Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung): 06. März bis 15. März 2023
    • Fachklasse Bielefeld: 06. März 2023 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Münster: 07. März 2023 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Siegen: 08. März 2023 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Unna A: 08. März 2023 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Unna B: 09. März 2023 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Kempen A: 13. März 2023 in der DEULA Kempen
    • Fachklasse Kempen B: 14. März 2023 in der DEULA Kempen
    • Fachklasse Köln A: 14. März 2023 in der DEULA Kempen
    • Fachklasse Köln B: 15. März 2023 in der DEULA

Anmeldefrist: 1. November 2022

Zulassungsantrag

Den Antrag auf Anmeldung zur Zwischenprüfung können Sie hier herunterladen.

Informationen

Für jugendliche Auszubildende ist zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres das Ergebnis der ersten Nachuntersuchung (§33 JarbSchG) vorzulegen. Ohne Vorlage kann die Zulassung zur Zwischenprüfung nicht erfolgen (§35 Absatz 2 BBIG).

Über die Teilnahme und das Ergebnis der Zwischenprüfung erhalten die/der Auszubildende, gegebenenfalls die gesetzlichen Vertreter, der Ausbildende sowie die Berufsschule eine Bescheinigung.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.