Zwischenprüfung
Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den §§8 (Zwischenprüfung) und 9 (Abschlussprüfung) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter / zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002. Ergänzend hierzu gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf "Straßenwärter / Straßenwärterin" vom 10. Januar 2019. Sie ist veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 2004 Seite 308.
Die Prüfungstermine und Anmeldefristen werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Termine Zwischenprüfung 2027
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Schriftliche Zwischenprüfung (Kenntnisprüfung): 03. Februar 2027
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Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung): 10. bis 19. März 2027
Anmeldefrist: 01. November 2026
Die Aufteilung der Prüfungstage auf die Fachklassen erfolgt im September 2026.
Zulassungsantrag
Den Antrag auf Anmeldung zur Zwischenprüfung können Sie hier herunterladen.