Zwischenprüfung
Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den §§8 (Zwischenprüfung) und 9 (Abschlussprüfung) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter / zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002. Ergänzend hierzu gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf "Straßenwärter / Straßenwärterin" vom 10. Januar 2019. Sie ist veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 2004 Seite 308.
Die Prüfungstermine und Anmeldefristen werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Termine Zwischenprüfung 2025
- Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung): 22. Januar 2025
- Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung): 05. bis 14. März 2025
Die Aufteilung der Prüfungstage auf die einzelnen Klassen folgt im Herbst 2024.
Anmeldefrist: 01. November 2024
Zulassungsantrag
Den Antrag auf Anmeldung zur Zwischenprüfung können Sie hier herunterladen.