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Zwischenprüfung

Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den §§8 (Zwischenprüfung) und 9 (Abschlussprüfung) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter / zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002. Ergänzend hierzu gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf "Straßenwärter / Straßenwärterin" vom 10. Januar 2019. Sie ist veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 2004 Seite 308.

Die Prüfungstermine und Anmeldefristen werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Termine Zwischenprüfung 2025

  • Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung): 22. Januar 2025
  • Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung): 05. bis 14. März 2025
    • Fachklasse Kempen: 05.03.2025 und 06.03.2025 in der DEULA Kempen
    • Fachklasse Köln: 07.03.2025 in der DEULA Kempen
    • Fachklasse Siegen: 10.03.2025 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Unna: 10.03.2025 und 11.03.2025 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Bielefeld: 12.03.2025 und 13.03.2025 in der DEULA Warendorf
    • Fachklasse Münster: 13.03.2025 und 14.03.2025 in der DEULA Warendorf

Anmeldefrist: 01. November 2024

Zulassungsantrag

Den Antrag auf Anmeldung zur Zwischenprüfung können Sie hier herunterladen.

Informationen

Für jugendliche Auszubildende ist zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres das Ergebnis der ersten Nachuntersuchung (§33 JarbSchG) vorzulegen. Ohne Vorlage kann die Zulassung zur Zwischenprüfung nicht erfolgen (§35 Absatz 2 BBIG).

Über die Teilnahme und das Ergebnis der Zwischenprüfung erhalten die/der Auszubildende, gegebenenfalls die gesetzlichen Vertreter, der Ausbildende sowie die Berufsschule eine Bescheinigung.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.