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Zwischenprüfung

Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den §§8 (Zwischenprüfung) und 9 (Abschlussprüfung) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter / zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002. Ergänzend hierzu gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf "Straßenwärter / Straßenwärterin" vom 10. Januar 2019. Sie ist veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 2004 Seite 308.

Die Prüfungstermine und Anmeldefristen werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Termine Zwischenprüfung 2026

  • Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung): 04. Februar 2026
  • Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung): 16. bis 25. März 2026

Anmeldefrist: 01. November 2025

  • Fachklasse Bielefeld: 16.03.2026 in der DEULA Warendorf
  • Fachklasse Münster: 17.03.2026 in der DEULA Warendorf
  • Fachklasse Siegen: 18.03.2026 in der DEULA Warendorf
  • Fachklasse Unna: 18.03.2026 und 19.03.2026 in der DEULA Warendorf
  • Fachklasse Kempen: 23.03.2026 und 24.03.2026 in der DEULA Kempen
  • Fachklasse Köln: 24.03.2026 und 25.03.2026 in der DEULA Kempen

Zulassungsantrag

Den Antrag auf Anmeldung zur Zwischenprüfung können Sie hier herunterladen.

Informationen

Für jugendliche Auszubildende ist zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres das Ergebnis der ersten Nachuntersuchung (§33 JarbSchG) vorzulegen. Ohne Vorlage kann die Zulassung zur Zwischenprüfung nicht erfolgen (§35 Absatz 2 BBIG).

Über die Teilnahme und das Ergebnis der Zwischenprüfung erhalten die/der Auszubildende, gegebenenfalls die gesetzlichen Vertreter, der Ausbildende sowie die Berufsschule eine Bescheinigung.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.