Zwischenprüfung
Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den §§8 (Zwischenprüfung) und 9 (Abschlussprüfung) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter / zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002. Ergänzend hierzu gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf "Straßenwärter / Straßenwärterin" vom 10. Januar 2019. Sie ist veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 2004 Seite 308.
Die Prüfungstermine und Anmeldefristen werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Termine Zwischenprüfung 2024
- Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung): 24. Januar 2024
- Praktische Prüfung (Fertigkeitsprüfung): 04. bis 13. März 2024
- Fachklasse Siegen: 04.03.2024 in der DEULA Warendorf
- Fachklasse Unna: 04.03.2024 und 05.03.2024 in der DEULA Warendorf
- Fachklasse Bielefeld: 06.03.2024 und 07.03.2024 in der DEULA Warendorf
- Fachklasse Münster: 07.03.2024 und 08.03.2024 in der DEULA Warendorf
- Fachklasse Kempen: 11.03.2024 und 12.03.2024 in der DEULA Kempen
- Fachklasse Köln: 12.03.2024 und 13.03.2024 in der DEULA Kempen
Anmeldefrist: 01. November 2023
Zulassungsantrag
Den Antrag auf Anmeldung zur Zwischenprüfung können Sie hier herunterladen.