Zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Straßenwärter*in
Straßen.NRW ist "Zuständige Stelle" für den Ausbildungsberuf Straßenwärter / Straßenwärterin in Nordrhein-Westfalen laut §6 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz und die Angelegenheiten der Berufsbildung im Rahmen der Handwerksordnung (BBiGZustVO) im Sinne von §73 Abs.2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
Aufgaben des Landesbetriebs in dieser Funktion
- er überwacht Ausbildungsstätten und Ausbilder und stellt deren Eignung fest,
- er kann für Ausbildungsstätten das Einstellen und Ausbilden untersagen,
- er führt das Berufsausbildungsverzeichnis,
- er überwacht die Durchführung von Berufsausbildung und Umschulung,
- er fördert die Berufsausbildung durch Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden als Ausbildungsberater,
- er überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG),
- er errichtet Prüfungsausschüsse,
- er führt Zwischen-, Abschluss-, Umschulungs- und Fortbildungsprüfungen durch,
- er entscheidet über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit,
- er errichtet einen Berufsbildungsausschusses,
- er erlässt die nach dem BBiG notwendigen Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung.
Rechtliche Grundlagen für die Ausbildung
Kontaktdaten Zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Straßenwärter/-in
Anschrift:
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Straßenwärter/in
Wildenbruchplatz 1
45888
Gelsenkirchen
Ansprechpartner*innen:
Stefanie
Lehnert-Bäumer
0209 3808-509
Thomas
Göb
0209 3808-245