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Zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Straßenwärter*in

Straßen.NRW ist "Zuständige Stelle" für den Ausbildungsberuf Straßenwärter / Straßenwärterin in Nordrhein-Westfalen laut §6 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz und die Angelegenheiten der Berufsbildung im Rahmen der Handwerksordnung (BBiGZustVO) im Sinne von §73 Abs.2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Aufgaben des Landesbetriebs in dieser Funktion

  • er überwacht Ausbildungsstätten und Ausbilder und stellt deren Eignung fest,
  • er kann für Ausbildungsstätten das Einstellen und Ausbilden untersagen,
  • er führt das Berufsausbildungsverzeichnis,
  • er überwacht die Durchführung von Berufsausbildung und Umschulung,
  • er fördert die Berufsausbildung durch Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden als Ausbildungsberater,
  • er überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG),
  • er errichtet Prüfungsausschüsse,
  • er führt Zwischen-, Abschluss-, Umschulungs- und Fortbildungsprüfungen durch,
  • er entscheidet über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit,
  • er errichtet einen Berufsbildungsausschusses,
  • er erlässt die nach dem BBiG notwendigen Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung.

Berechtigung zum Ausbilden von Straßenwärter*innen

Die Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden von Auszubildenden regelt sich nach §§20 bis 30 Berufsbildungsgesetz (BBIG). Nach §32 BBIG hat die Zuständige Stelle darüber zu wachen, dass die persönliche und fachliche Eignung des Ausbilders sowie die Eignung als Ausbildungsstätte vorliegen.

Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

Die Zuständige Stelle führt für den Ausbildungsberuf Straßenwärter/in ein Verzeichnis, in das alle Ausbildungsverträge eingetragen werden.

Gesundheitliche Kontrolle

Für den Beruf Straßenwärter*in sollten nur Bewerber*innen eingestellt werden, die erwarten lassen, dass sie auch gesundheitlich den nötigen Anforderungen für die Arbeit gerecht werden.

Berufskolleg / Betriebliche & überbetriebliche Ausbildung

Im Vordergrund der Bemühungen der Ausbilder*innen steht die praktische Ausbildung unter Beachtung des Ausbildungsrahmenplanes, während die theoretische Unterweisung und Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung dem Berufskolleg obliegt.

Die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin findet sowohl betrieblich als auch überbetrieblich statt.

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis)

Gemäß §7 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin vom 11.07.2002 haben die Auszubildenden ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen.

Fehlzeiten

Erfahren Sie mehr, welche Fehlzeiten rechtlich noch zulässig sind, um für die Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

Ausbildungsmittel

Der Ausbildende hat für Auszubildende die Ausbildungsmittel, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Welche Gegenstände benötigt werden, bestimmt sich letztendlich nach der Art des Berufes.

Silbernes Meisterjubiläum

Zum Silbernen Meisterjubiläum, 25 Jahre nach der Meisterprüfung, stellt der Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf „Straßenwärter/Straßenwärterin“ Jubiläumsurkunden aus. Für die Beantragung nutzen Sie bitte das zum Download bereitstehende Formular.

Prüfungen

Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den §§8 (Zwischenprüfung) und 9 (Abschlussprüfung) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter / zur Straßenwärterin vom 11.07.2002.

Weitere Ausbildungsbetriebe in NRW

Neben den Straßenmeistereien des Landesbetriebes Straßenbau NRW bieten auch weitere Ausbildungsstätten die Ausbildung zum Straßenwärter und zur Straßenwärterin an

Kontaktdaten Zuständige Stelle für den Ausbildungs­beruf Straßenwärter/-in

Anschrift:

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Straßenwärter/in
Wildenbruchplatz 1
45888 Gelsenkirchen

Ansprechpartner*innen:

Stefanie Lehnert-Bäumer
0209 3808-509
Volker Spahn
0209 3808-135
Thomas Göb
0209 3808-245