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Abfallbeseitigung an Straßen

„Geben Sie mir eine Woche, und ich sammele für Sie ein ganzes Wohnzimmer“, so hat es ein Meistereileiter einmal - angesprochen auf die Müllproblematik entlang der Straßen und auf Parkplätzen - treffend ausgedrückt. Allerdings: Die Herausforderung beginnt für Straßen.NRW nicht erst, wenn Heimwerker die alte Couch auf illegale Weise ausmustern.

Arbeitszeit und Geld kosten auch die vielen kleinen Dinge, wie Snack- und Getränkeverpackungen, die - häufig achtlos in die Landschaft geschmissen - gesammelt und entsorgt werden müssen. Auf dieser Seite beantwortet Straßen.NRW die häufigsten Fragen zu den Themen Abfallbeseitigung.

Mitarbeiter bei der Beseitigung von Abfall auf einem Rastplatz
Abfall wird häufig achtlos in die Landschaft geworfen und muss aufwendig gesammelt und entsorgt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Abfall

Um welche Abfälle handelt es sich?

Die auf und neben den Bundes- und Landesstraßen angefallene Abfallarten sind breitgefächert: es beginnt beim sogenannten Kehrgut, also Reinigungsabfall der Fahrbahnen, sowie Rad- und Gehwegen, über typische Reiseabfälle, also Verpackungen aller Art, insbesondere für Erfrischungsgetränke und Snacks, und endet bei normalem Hausmüll, der illegal neben den Abfalltonnen oder im Gebüsch landet. Mitunter findet sich am Straßenrand sogar das Ergebnis von Wohnungsauflösungen wieder. Auch Bauschutt oder andere gewerbliche Abfälle fallen an, aber der größte Posten ist der Hausmüll.

Besondere Probleme bereiten sogenannte Fundsachen, also illegal abgestellte Behälter, bei denen man nicht weiß, ob sie gefährliche Stoffe enthalten. Bei größeren Mengen beauftragt Straßen.NRW Fachfirmen. Kleinere Mengen, etwa einzelne Kanister, befördert die zuständige Meisterei selbst. Die Streckenwartfahrzeuge haben dafür spezielle Transportkisten an Bord, und die Fahrer verfügen über einen für derartige Transporte notwendigen Gefahrgutführerschein. Gefährliche Abfälle übergibt die Meisterei anschließend in Gefahrgutboxen an entsprechende Fachfirmen, die den Müll identifizieren und entsorgen. Ähnlich verhält es sich mit Altbatterien, die ebenfalls illegal am Straßenrand oder auf Parkplätzen gedankenlos abgestellt werden.

Mitarbeiter bei der Beseitigung von Abfall am Straßenrand
Zu den neben Bundes- und Landesstraßen angefallenen Abfallarten gehören auch Bauschutt oder andere gewerbliche Abfälle.

Darüber hinaus erstreckt sich die Abfallentsorgung von biologischen Abfällen infolge von Grünschnittarbeiten, über die Entleerung von öffentlichen Abfallbehältern bis hin zum Sammeln illegal weggeworfenem Abfall. Dazwischen sind aber auch die vielfach erfolgten Beseitigungs- und Reinigungsarbeiten als Folge von Ölspuren, Unfällen etc.

Gibt es regionale Schwerpunkte?

Das Gros der Abfälle fällt im Bereich der Autobahnen an. Entlang der Hauptreiserouten nimmt das Müllaufkommen jeweils mit dem anschwellenden Ferienreiseverkehr zu. Andererseits gibt es Ballungsbereiche, die kontinuierlich über das gesamte Jahr bestehen, etwa die Ruhrmetropole und die "Rheinschiene Süd" (Köln und Bonn).

Wieviel Personal setzt Straßen.NRW ein, um Abfälle einzusammeln?

Müllsammeln ist keine Spezialaufgabe. Jeder Straßenwärter und Straßenwärterin ist im Jahr mehr oder weniger häufig mit dieser Aufgabe betraut. In Zahlen ausgedrückt: Jedes Jahr fallen rund 17.100 Personenstunden für das Einsammeln der Abfälle an. Das entspricht ungefähr elf Vollarbeitskräften. Allerdings erledigt Straßen.NRW nicht alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Müll durch eigenes Personal. Zum Teil beauftragt der Landesbetrieb bei besonderem Bedarf auch Fremdfirmen.

Wie genau ist die Reinigung und Abfalleinsammlung im Landesbetrieb organisiert und wie häufig wird gereinigt?

Müllbeseitigung entlang der Strecke

  • Im Regelfall ein- bis zweimal pro Jahr. An Müllschwerpunkten ausnahmsweise häufiger.
  • Personal von Straßen.NRW, teilweise Vergabe an Fremdfirmen

Reinigung von Parkplätzen

  • Im Regelfall ein- bis zweimal pro Jahr. In Ballungsräumen oder "touristisch attraktiven Bereichen" ausnahmsweise auch häufiger.
  • Teilweise Personal von Straßen.NRW, teilweise Vergabe an Fremdfirmen

Leerung der Abfallbehälter auf den Parkplätzen

  • Im Basisnetz (Bundes- und Landesstraße, vereinzelt auch Kreisstraßen): einmal pro Woche. In den Ferien findet entlang der Reiserouten jeweils eine zusätzliche Entleerung je Woche statt.

Beseitigung von umwelt- oder verkehrsgefährdenden Abfällen

  • Zeitnah und bedarfsgerecht im Rahmen der regelmäßigen Streckenkontrollen oder nach Meldung Dritter.
  • Personal von Straßen.NRW, in Sonderfällen Vergabe an spezialisierte Fremdfirmen

Mit welchen Strafen müssen Müllsünder*innen rechnen?

Der Landesbetrieb verfügt nicht über das Personal, um gezielt nach den Verursachern der illegalen Abfallablagerungen zu fahnden oder um Schwerpunkte zu überwachen. Das Meistereipersonal wird nur dann aktiv, wenn es die Müllsünder „auf frischer Tat“ ertappt. Sofern bei größeren Müllansammlungen im Abfall Hinweise auf den Besitzer zu finden sind, schalten die Meistereien die juristischen Abteilungen der jeweiligen Regional- oder Autobahnniederlassung von Straßen.NRW ein.

Wird ein Müllsünder ertappt, orientiert sich die Strafe am Bußgeldkatalog. Die Höhe kann dabei zwischen 35 und 500 Euro liegen. Das hängt davon ab, wie umfangreich die verursachte Verunreinigung ist. Im Extremfall, etwa bei gefährlichen Boden- oder Gewässerverunreinigungen durch Abfall, kann theoretisch auch eine Straftat vorliegen, die entsprechend geahndet wird. Dann können Geldstrafen in sechsstelliger Höhe anfallen.

Immer wieder kommt in diesem Zusammenhang der Vorschlag auf, Parkplätze per Videokamera zu überwachen. Zu bedenken ist dabei jedoch die in der Öffentlichkeit durchaus kontrovers geführte Debatte über die zunehmende Überwachung des öffentlichen Raumes und den Datenschutz. Abgesehen davon fehlt es an Personal, das solche Überwachungsvideos konsequent auswerten könnte.

Was unternimmt Straßen.NRW gegen das Abfallproblem?

Straßen.NRW beseitigt den anfallenden Müll im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten in regelmäßigen Abständen (siehe oben). Beliebig ausweiten lassen sich die Reinigungsaktivitäten nicht, denn das Budget ist begrenzt. Ganz wichtig: Als Straßenbaulastträger muss Straßen.NRW sein Hauptaugenmerk auch beim Thema Abfallbeseitigung auf den Aspekt Verkehrssicherheit legen. Diese gilt es im Rahmen der Möglichkeiten zu gewährleisten. Müll ist zwar, egal in welchen Mengen, nie schön, ästhetische Gesichtspunkte sind dennoch nachrangig. Da Straßen.NRW den Abfall nicht selbst erzeugt, sind die Handlungsoptionen ohnehin eingeschränkt. Abfallberge und wilde Müllkippen lassen sich nur nachhaltig vermeiden, wenn ein allgemeines Problembewusstsein vorhanden ist und jeder Einzelne Verantwortung für das Gemeinwohl übernimmt.

Straßen.NRW unterstützt zudem aktiv Pilotprojekte, etwa von Umweltbundesamt, Umweltinstitute (INFA), die sich direkt mit der Problematik der illegalen Abfallentsorgung befassen. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit Aktionen durchgeführt, die das Umweltbewusstsein der Bürger sensibilisieren sollten.

 

Was kann jeder einzelne tun?

Grundsätzlich gilt: Abfall, der gar nicht erst entsteht, muss auch nicht weggeworfen und später entsorgt werden. Mehrwegverpackungen (Getränke in Pfandflaschen oder Thermoskannen, Speisen und Snacks in Frischhalteboxen) reduzieren die Abfallmenge. Fällt während der Fahrt Müll an, gehört dieser nicht achtlos aus dem Fenster geworfen, sondern in Müllbeutel oder kleine Müllboxen im Auto. Diese können dann bei der nächsten Rast in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern auf den Parkplätzen entsorgt werden - oder zu Hause.

Fällt während der Fahrt Müll an, gehört dieser nicht achtlos aus dem Fenster geworfen, sondern in Müllbeutel oder kleine Müllboxen im Auto.

Sperrmüll, der beim Entrümpeln der eigenen vier Wände anfällt, gehört nicht auf die Straße. Hierfür gibt es spezielle Angebote der Gemeinden (Sperrmüllabholung). Gefährliche Abfälle und Sondermüll (Lackreste, Lösungsmittel, Leuchtstoffröhren, Batterien etc.) gehören nicht in den Hausmüll und nicht in die Umwelt. Die Kommunen bieten für derartige Abfälle spezielle Sammlungen an. Gleiches gilt für ausgemusterte Elektroaltgeräte. Alle notwendigen Informationen können die Bürger*innen den Abfallkalendern der kommunalen Entsorgungsbetriebe entnehmen.

Das ist grundsätzlich ein gesellschaftliches Problem, das in der kleinsten gesellschaftlichen Zelle, nämlich bei den Menschen selbst beziehungsweise innerhalb der Familie und Schule behandelt werden sollte/ müsste.