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Ville-Eifel | Aachen | L231In Planung

L231: Radvorrangroute Horbacher Straße Aachen

In der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Euregio (RS4), der die Zentren von Aachen und Herzogenrath miteinander verbinden soll, wurde u.a. auch eine wichtige Radroutenverbindung zwischen dem RS4 in Aachen-Richterich und einer zu planenden Snelfietsroute im niederländischen Heerlen herausgearbeitet. Die Strecke soll entlang der Horbacher Straße (L231) verlaufen. Wegen des für eine Radschnellverbindung nicht ausreichend hoch prognostizierten Radverkehrspotentials soll diese Strecke mit etwas geringerem Ausbaustandard als sogenannte „Radvorrangroute“ ausgebaut werden.

Die Radvorrangroute ist ein gemeinschaftliches Projekt von Straßen.NRW und der Stadt Aachen. Sie muss ganzheitlich betrachtet und geplant werden und bedarf einer engen Abstimmung dieser beiden Baulastträger. Insbesondere für die ausreichende Einhaltung der im Regelwerk definierten Mindeststandards über die gesamte Radvorrangroute wird gemeinschaftlich Sorge getragen.

L231: Radvorrangroute Horbacher Straße Aachen

Karten­ansichten und Visuali­sierungen zu den Strecken­abschnitten erhalten Sie auf unserer Projektatlas-Website.

Die Ausgangslage

Radvorrangrouten (RVR) sind eine recht neue Kategorie in der deutschen Radverkehrsinfrastruktur. Neben den „normalen“ Radwegen, die als Mindestangebot für den Radverkehr heute außerorts mit einer Standardbreite von 2,50 m gebaut und meist als gemeinsame Geh-/Radwege ausgewiesen werden, gibt es noch Radschnellwege als hochwertigsten Standard und Radvorrangrouten, die zwischen einem Radschnellweg und einem Standardradweg angesiedelt sind.

Straßen.NRW befindet sich in enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnerinnen Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath und StädteRegion Aachen in der Linienfindung zum Radschnellweg Euregio (RS4), die auf eine von den genannten Partnerinnen sowie niederländischen Projektpartnern im Jahr 2017 fertiggestellten Machbarkeitsstudie aufbaut. Untersucht wurde für den RS4 auch eine Anbindung von Aachen-Richterich bis an den Grenzübergang Locht, wo eine sog. „Snelfietsroute“ (das niederländische Pendant zum deutschen Radschnellweg) bis nach Heerlen geplant werden soll.

Da das auf deutscher Seite ermittelte Potential für diesen Streckenabschnitt nicht für den Ausbaustandard einer Radschnellverbindung ausreicht, die Route aber dennoch regional bedeutend ist und ein erhöhtes Potential aufweist, besteht nun das Vorhaben, diese Strecke als Radvorrangroute entsprechend den Regelungen der „Hinweise für Radschnellverbindungen“ (H RSV 2021) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen auszubauen. Die Radvorrangroute entlang der L 231 (Horbacher Straße) ist Bestandteil sowohl des durch den Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen beschlossenen Radhauptnetzes als auch des Gesamtregionalen Radverkehrskonzepts Rheinisches Revier.

Entsprechend den Regelungen der H RSV ist die RVR Horbacher Straße vom Radschnellweg Euregio (RS4) entlang der Roermonder Straße bis an den Grenzübergang Locht als ein Gesamtabschnitt zu betrachten und es sind über diese Gesamtstrecke definierte Qualitätskriterien in festgelegten Prozentsätzen einzuhalten. Zuständig für den gesamten Streckenzug mit einer Länge von ca. 5,3 km ist neben Straßen.NRW auch die Stadt Aachen:

In dieser Projektvorstellung geht es im Wesentlichen um die drei Teilabschnitte der „freien Strecke“. Neben dem Teilabschnitt RVR 1 DB-Brücke „Horbacher Straße“ ist das der Teilabschnitt RVR 3 zwischen Alt-Richterich und Horbach und der Teilabschnitt RVR 5 zwischen Horbach und der niederländischen Grenze.

Für die Radverkehrsanlagen ist im Regelwerk beispielsweise festgelegt, dass mindestens 80 % der Gesamtstrecke einer RVR die Regelquerschnittsbreiten erreichen müssen. In den Zuständigkeiten von Straßen.NRW werden die Breiten vollständig erreicht. Der Ersatzneubau der DB-Brücke „Horbacher Straße“ wird mit 2,00 m breiten Schutzstreifen hergestellt. Die in der Zuständigkeit der Stadt Aachen liegenden Ortsdurchfahrten Alt-Richterich und Horbach sind hingegen wegen der sehr engen, gewachsenen Bebauung nur in kleinen Anteilen, aber in ausreichendem Umfang, mit RVR-Mindestbreiten umgestaltbar.

Bürgerbeteiligung

Zu den Teilabschnitten RVR 3 und RVR 5 wurde den Bürgerinnen und Bürgern sowie betroffenen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) im frühen Planungsstadium bis Mai 2022 als sog. frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (nach § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW) die Möglichkeit gegeben, sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen. Dies konnte bei diesem Projekt unter den Randbedingungen der Covid-19-Pandemie nicht mit persönlichen Kontakten durchgeführt werden. Daher hatte sich Straßen.NRW dazu entschieden, ein Online-Beteiligungsverfahren einschließlich Telefonhotline durchzuführen. Das wurde um eine Vorstellung des Projekts in der Bezirksvertretung Richterich (am 27.04.2022) und dem Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen (am 28.04.2022) ergänzt.

Nach der Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange wurden die eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und zusammenfassend dokumentiert. Unter „Medien & Downloads“ können Sie sich detaillierter über die Bürgerbeteiligung allgemein und das Verfahren zu der Radvorrangroute Horbacher Straße informieren sowie die Dokumentation der Beteiligung nachlesen.

Die laufenden und folgenden Planungsschritte

Die bauliche Umsetzung des Teilabschnitts RVR 1 erfolgt durch den Ersatzneubau der baufälligen Brücke über die Eisenbahnstrecke, derzeit vorgesehen von Ende 2025 bis 2027. Der technische Entwurf dieses Bauwerks ist weitgehend fertiggestellt, ebenso die landespflegerische Begleitplanung mit der Berücksichtigung des Artenschutzes. Da es sich bei dem Ersatzneubau der Brücke um eine Erhaltungsmaßnahme handelt, erteilt sich Straßen.NRW das Baurecht selber.

Für die Teilabschnitte RVR 3 und RVR 5 läuft die technische Vorentwurfsplanung. Die landschaftspflegerische Begleitplanung mit der Artenschutzprüfung wird mit Konkretisierung der technischen Planung durchgeführt. Anschließend wird Straßen.NRW die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beantragen. Innerhalb dieses Verfahrens wird es eine gesetzlich vorgesehene, formelle Möglichkeit für Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange geben, Einwendungen und Stellungnahmen zu der Maßnahme vorzutragen. Der allgemeine Ablauf eines solchen Planfeststellungsverfahrens ist unter „Medien & Downloads“ dargestellt.

Mit Vorlage eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses wird die Ausführungsplanung erstellt und bei zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln kann die Radvorrangroute gebaut werden.

Online Beteiligungsverfahren für den Neubau einer Radvorrangroute entlang der Horbacher Straße (L 231) in Aachen zwischen Alt-Richterich und dem Grenzübergang Locht zu den Niederlanden.