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Ostwestfalen-Lippe | Lemgo | B238In Planung

B238: Neubau der Ortsumgehung in Lemgo

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe, plant den Neubau der B238 – Ortsumgehung Lemgo. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Fortführung des im Jahre 2002 fertiggestellten südlichen Bauabschnitts der Westumgehung von Lemgo-Bentrup bis zur L712.

Am heutigen Bauende der Westumgehung soll der Neubauabschnitt an der Herforder Straße auf Höhe der Westalm beginnen und über eine Länge von circa drei Kilometern nördlich des Ortskerns von Lemgo bis zur Rintelner Straße verlaufen.

Trassenführung

Um einen möglichst umweltverträglichen Streckenverlauf für Natur und Mensch zu finden, wurden im Verlauf der letzten 20 Jahre elf unterschiedliche Varianten der Trassenführung untersucht. Aus einem langwierigen Abwägungsprozess ist die „Variante 4b optimiert“ als bestmögliche Lösung für eine Umgehungsstraße in Lemgo hervorgegangen.

Der gewählte Streckenverlauf beginnt an der Westalm (Herforder Straße), kreuzt den Leeser Weg und schwenkt dann auf Höhe des Sommerhäuschenwegs in nordöstliche Richtung ab. Im weiteren Verlauf führt die geplante Ortsumgehung am Südrand des Ilsetals entlang und verläuft weiter zwischen der Steinmühle und dem Krankenpflegeheim St. Loyen. Der Neubauabschnitt endet südlich der diakonischen Einrichtung Eben-Ezer an der Rintelner Straße. Insgesamt sind fünf Brücken geplant. In dem Bereich, an dem die neue Ortsumgehung den Entruper Weg kreuzt, ist ein Kreisverkehr vorgesehen.

Projektstand

Mit Datum vom 22.06.2020 hat die Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe, Bielefeld als planaufstellende Behörde den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gem. § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. § 73 Abs. (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) bei der Bezirksregierung Detmold (Anhörungsbehörde) gestellt. Diese wird zeitnah die öffentliche Auslegung der vollständigen Planfeststellungsunterlagen - zu jedermanns Einsicht - bei der Stadt Lemgo als betroffene Kommune beantragen. Der Auslegungsbeginn wird nach vorgeschriebenen Angaben ortsüblich bekannt gegeben, die Auslegungsdauer erstreckt sich über einen Zeitraum von einem Monat. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bei der Anhörungsbehörde oder bei der Gemeinde (Anm.: Stadtverw. Lemgo) schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Nach § 21 Abs. (2) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) „endet die Äußerungsfrist einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen.“

Die Anhörungsbehörde stellt die ordnungsgemäße Durchführung des Verwaltungsverfahrens sicher und ist die objektive Leiterin des Anhörungsverfahrens. Sie veranlasst die Einstellung der Bekanntmachung und der Unterlagen ins Internet/zentrale Internetportal.

Infos für Bürger*innen

Die Planungsschritte für Straßen und Wege verständlich erklärt: vom Bedarfsplan bis zur Ausführungsplanung.