Seiten-URL: https://www.strassen.nrw.de/de/46sieben-planungsphase.html
Sauerland-Hochstift | Hemer | Menden | A445 | A46 | B7 | B7nIn Planung

46sieben Informationen zur Planungsphase

Alleine in Hemer und Menden pendeln täglich circa 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in umliegende Städte und Ballungszentren. Diese Menschen sind ebenso wie die zahlreichen mittelständischen Unternehmen in der Region auf ein belastbares Straßennetz und eine gute Anbindung an die Ballungsräume angewiesen.

Um die Erreichbarkeit der Region zu verbessern und bestehende Engpässe in den Städten zu verringern, hat der Gesetzgeber den Neubau einer durchgängigen Trasse von Hemer bis zur A445 bei Arnsberg-Neheim in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Als Landesbetrieb für den Straßenbau in Nordrhein-Westfalen sind wir mit der Planung der Infrastrukturmaßnahme beauftragt. Uns ist es wichtig, die Menschen in der Region von Anfang an in einem Planungsdialog zu beteiligen.

Was wir planen

Die Trasse von Hemer bis zur A445 bei Arnsberg-Neheim besteht aus zwei Teilen: von Hemer bis Menden als vierspurige Fortführung der A46 und von Menden bis zur A445 als dreispuriger Neubau der B7. Der Gesetzgeber hat diese Variante geprüft und als geeigneten Beitrag zur Lösung der Verkehrsprobleme in der Region angesehen. Sie ist daher im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf eingestuft. Wo genau die Trasse verlaufen soll, ist Teil der anstehenden Planungen.

Schritt für Schritt zur 46sieben

Die Neubauplanung einer Straße ist nicht frei von Zwängen. Es müssen zahlreiche Faktoren wie Topografie, Schutz der Umwelt und Vermeidung unnötiger Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt werden. Im weiteren Planungsprozess wollen wir verschiedene mögliche Trassenverläufe prüfen und miteinander vergleichen. In mehreren aufeinander aufbauenden Planungsschritten wird dann gemeinsam mit der Region der tatsächliche Verlauf anhand zahlreicher Kriterien ermittelt.

Aktuell befinden wir uns in der Vorplanung. Wir ermitteln zunächst die wichtigsten Grundlagen. Das heißt, es werden alle verkehrlichen, naturräumlichen, geologischen und sonstigen Gegebenheiten innerhalb des Planungsraums erfasst. Anschließend kann auf dieser Grundlage eine verkehrlich sinnvolle, technisch machbare, wirtschaftlich vertretbare und umweltverträgliche Linienentwicklung vorgenommen werden. Dabei handelt es sich immer um eine Abwägungsentscheidung. Zu den wesentlichen Untersuchungen im Rahmen der Vorplanung zählt eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), eine Verkehrsuntersuchung, und ein straßenplanerischer Variantenentwurf.

In der UVS werden Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die unterschiedlichen Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen, etc.) untersucht. Durch die Verkehrsuntersuchung erhalten wir eine Bild über die zu erwartende Verkehrsentwicklung. Der straßenplanerische Variantenentwurf widmet sich der technischen Machbarkeit der möglichen Varianten.

Aus allen untersuchten Trassenverläufen wird eine Vorzugsvariante herausgearbeitet. Diese wird dann dem Bundesverkehrsministerium in einem formalen Verfahren zur „Bestimmung der Linie“ vorgelegt. Die Vorzugstrasse wird daraufhin öffentlich bekannt gegeben und ist damit für die weitere Planung als „linienbestimmt“ verbindlich festgelegt. Dieser linienbestimmten Trasse wenden wir uns in der Entwurfsplanung zur genaueren Ausarbeitung zu.

Der Planungsdialog

Die 46sieben ist ein wichtiges Projekt für die Region, das bereits lange diskutiert wird. Mit dem Neustart des Projekts ist es unser Ziel, einen in der Region akzeptierten Trassenverlauf zu finden, der sowohl verkehrlich leistungsfähig und wirtschaftlich ist, als auch Mensch und Umwelt möglichst wenig belastet. Um eine solche Linie zu finden, beteiligen wir von Anfang an die Menschen und Institutionen der Region am Neustart der Planung.

Bürgerbeteiligung von Anfang an

Uns ist es wichtig einen planungsbegleitenden Dialog anzubieten, in dem die Menschen in der Region ihre Fragen und Anregungen zum Projekt und zum Trassenverlauf einbringen können. Im Planungsdialog gibt es Dialog- und Beteiligungsangebote sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die organisierten Interessensverbände und die Kommunen im Planungsraum. In einem ersten Schritt wurden in der Region Vorgespräche geführt, um die Erwartungen in Bezug auf den Planungsdialog abzuklären. Ergänzend fragten wir im Rahmen eines Workshops mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern ab, was den Menschen bei der Planung und Bürgerbeteiligung wichtig ist. Eine repräsentative Umfrage zum Beteiligungskonzept lieferte weitere Erkenntnisse über den Informationsbedarf und die Beteiligungswünsche der Menschen in der Region. Auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung zum Ende des Jahres 2018 wurden Hintergründe zur Planung sowie der Ablauf des Planungsdialogs vorgestellt.

Grafik mit Zeitachse: 2022 aktuell Vorplanung, Informelle und formelle Beteiligung

Der Dialog zur Planung

Zum Ende des Jahres 2018 wurde mit einer öffentlichen Informationsveranstaltung die kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit noch weiter intensiviert. Die Beteiligungsangebote gehen dabei deutlich über das hinaus, was gesetzlich als Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Raumordnungsverfahrens und der Planfeststellung vorgeschrieben ist. Die Öffentlichkeit kann sich im Planungsdialog bereits frühzeitig bei der wesentlichen Frage der Linienfindung und auch darüber hinaus aktiv einbringen: Beispielsweise kann diskutiert werden, welche Möglichkeiten und Hindernisse für den späteren Trassenverlauf im Planungsraum bestehen.

So wurde das Dialogforum als zentrales Beratungsgremium zur 46sieben eingerichtet. Das Dialogforum begleitet den gesamten Planungs- und Genehmigungsprozess. In dem Forum sitzen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Gruppen, Personenkreise und Institutionen, die die Region möglichst gut repräsentieren, darunter auch unabhängige Bürgerinnen und Bürger (siehe Grafik Zusammensetzung Dialogforum).

Weiterhin wurde der Politische Begleitkreis eingerichtet, um einen frühzeitigen und dauerhaften Informationsaustausch mit den regionalen Amts- und Mandatsträgern zu ermöglichen. Diese erhalten ebenso wie das Dialogforum in regelmäßigen Sitzungen die Möglichkeit, frühzeitig ihre Ansprüche und Bedarfe zu artikulieren sowie ihr lokales Wissen in die Planungen einzubringen.

Aktion: zum Dialogforum

Das Dialogforum

Das Dialogforum ist ein weiteres Instrument, Vorschläge für eine am besten geeignete, genehmigungs- und finanzierungsfähige Lösung für die neue Strecke erarbeiten.

wenn Link: Aktion zum Politischen Begleitkreis

Politscher Begleitkreis

Der Politische Begleitkreis wurde eingerichtet, um einen frühzeitigen und dauerhaften Informationsaustausch mit den regionalen Amts- und Mandatsträgern zu ermöglichen.

Formelles Verfahren

Informationen zum formellen Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Antworten auf häufige Fragen zum Planungsprozess 46sieben

Der Gesetzgeber hat Straßen.NRW mit der Planung einer durchgängigen Trasse von Hemer bis zur A445 bei Arnsberg-Neheim beauftragt. Die Trasse soll von Hemer bis Menden als vierspurige Autobahn (A46) und von Menden bis zur A445 als dreispurige Bundesstraße mit wechselnden Überholfahrstreifen (B7) geführt werden. Diese Variante wurde vom Gesetzgeber geprüft und als geeigneter Beitrag zur Lösung der Verkehrsprobleme in der Region angesehen. Sie ist daher im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf eingestuft.

Seit Januar 2021 wird die Planung des Projekts von der neu gegründeten Autobahn GmbH und Straßen.NRW gemeinsam weitergeführt. Die Zuständigkeit für den Abschnitt als B7n verbleibt bei Straßen.NRW, während die Planung für den neuen Abschnitt der A46 bei der Autobahn GmbH liegt.

Pendlerinnen, Pendler und Unternehmen sind auf eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Die bestehende Infrastruktur kann diesen Bedarf nicht decken. Das Resultat ist ein stockender Verkehrsfluss, der die Menschen in den Städten und Gemeinden an den Durchgangsstraßen belastet und die Geduld der Pendlerinnen und Pendler auf die Probe stellt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Bau einer neuen Straßenverbindung zwischen Hemer und der A445 bei Arnsberg-Neheim beschlossen und Straßen.NRW (und ab 2021 auch die Autobahn GmbH) mit der Planung beauftragt. Die Trasse soll eine Lücke im überregionalen Straßennetz schließen und somit die Siedlungsgebiete vom Durchgangsverkehr entlasten und besser an die umgebenden Ballungszentren anbinden.

Bevor die jetzt vorliegende Kombivariante in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen worden ist, wurde sie mit einer durchgängigen vierspurigen Autobahn sowie der so genannten Netzvariante verglichen. Die Netzvariante hat statt einer neuen Autobahn beziehungsweise Bundesstraße eine Kombination mehrerer Ortsumgehungen vorgesehen (in Langschede, Menden und Wickede). Nach Bewertung des Bundes ist die Netzvariante jedoch nicht geeignet, die verkehrlichen Ziele zu erfüllen, da sie Engpässe nur verschiebt und die bestehenden Bundesstraßen weiter belastet. Ein Vergleich der Kombivariante und der Netzlösung in einer 2020 veröffentlichten Verkehrsuntersuchung hat die Bewertung des Bundes bestätigt. Eine nachhaltige Entlastung sowie eine bessere Anbindung der Region an die Ballungszentren in Nordrhein-Westfalen werden mit einer Netzvariante nicht erreicht.

Die durchgängige A46 hingegen würde die Beseitigung von Engpässen und die bessere Anbindung an die großen Verkehrsachsen ebenso erfüllen, hätte aber eine größere Auswirkung auf Umwelt und Natur in der Region.

Autobahn GmbH und Straßen.NRW sind beauftragt, die im Bundesverkehrswegeplan festgeschriebene Verbindung zu planen. Im weiteren Planungsprozess werden Autobahn GmbH und Straßen.NRW mögliche Linien prüfen und bewerten. Dabei werden jedoch nur Linien verglichen, die grundsätzlich in der Lage sind, den Bedarf zu erfüllen. Dieser Bedarf wird im Verlauf der Planung ebenfalls überprüft.

Das Bundesverkehrsministerium überprüft mit Hilfe des sogenannten Bundesverkehrswegeplans die Leistungsfähigkeit seiner Straßen und erarbeitet Lösungen für identifizierte Problemstellen. Dabei untersucht der Gesetzgeber, ob ein Projekt zur Bewältigung des zukünftigen Verkehrs grundsätzlich geeignet ist, und nicht, wie das Projekt tatsächlich in seinen Details umgesetzt werden soll. Die Linie im Bundesverkehrswegeplan ist also nicht verbindlich und beschreibt nur eine mögliche Trassierungsoption. Autobahn GmbH und Straßen.NRW werden im Rahmen der Vorplanung verschiedene mögliche Linien zwischen Hemer und der A445 bei Arnsberg-Neheim prüfen und miteinander vergleichen. In mehreren aufeinander aufbauenden Planungsschritten wird der tatsächliche Verlauf dann anhand zahlreicher Kriterien unter Beteiligung der Region ermittelt.

Durch die Gründung der Autobahn GmbH des Bundes ist der Teil mit der geplanten vierspurigen Fortführung der A46 von Hemer bis Menden seit dem 1.1.2021 in die Zuständigkeit der Autobahn GmbH, Niederlassung Westfalen mit ihrer Außenstelle in Hagen übergegangen. Das handelnde Team vor Ort auf Seiten der Autobahn GmbH hat sich nicht verändert.

Zum Hintergrund: Im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einigten sich die Länder und der Bund 2017 unter anderem auf die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung. Bis Anfang 2021 wurde die Verwaltung des circa 13.000 Kilometer langen Autobahnnetzes in Deutschland zwar durch den Bund finanziert und beauftragt, jedoch dezentral in Auftragsverwaltung durch die einzelnen Bundesländer ausgeführt. Mit der Zusammenführung in die Autobahn GmbH sollen Ressourcen effektiver genutzt und die Qualität der deutschen Autobahnen auch zukünftig gewährleistet werden.

Der Bund wird die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernehmen. Zur Erledigung dieser Aufgaben wird sich der Bund einer Infrastrukturgesellschaft bedienen, „Die Autobahn GmbH des Bundes“, in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Der Bau einer neuen Straßenverbindung von Hemer bis zur A445 kommt insbesondere Berufspendlerinnen und -pendler aus Hemer und Menden zugute. Weiterhin werden durch die bessere verkehrliche Erschließung der Region durch die 46sieben lokale und regionale Unternehmen sowie der Tourismus gestärkt. Anwohnerinnen und Anwohner profitieren von einer Reduktion des Durchgangsverkehrs in Ortschaften und im untergeordneten Straßennetz.

Das Projekt befindet sich in einer frühen Phase der Planung, es steht noch keine Variante fest, an denen zeitliche Bemessungen möglich wären. Daher kann hierzu keine Aussage getroffen werden.

Eine neue Straße erzeugt nicht mehr, sondern anderen Verkehr. Der sogenannte induzierte Verkehr ergibt sich aus einer Verlagerung des Verkehrs von anderen (kleineren) Straßen auf die Neubautrasse oder durch neue Zielauswahl einiger Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet weiter entferntere Ziele, die in der gleichen Zeit erreicht werden können.


Diese Verkehre sind Teil des Modal Splits, also der Verteilung der Verkehrsteilnehmer auf unterschiedliche Verkehrsmittel – Auto, ÖPNV, Fahrrad und so weiter. Dabei bleibt die Anzahl der Wege pro mobile Person nahezu unberührt, nur die Wahl der Wege verändert sich.

Der von Winterberg bis Duisburg verlaufende Ruhrtalradweg geht zwischen Arnsberg und Fröndenberg auch durch den Planungsraum. Aufgrund des Freizeitwerts und der hohen touristischen Bedeutung des Ruhrtalradwegs für die Region wird der Erhalt des Ruhrtalradweges im Rahmen des Planungsprozesses 46sieben berücksichtigt.

Die Pandemie hat seit 2020 verschiedene Phasen durchlaufen. In engem Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen und zeitweise geltenden Auflagen kam es wie im März/April 2020 zu einem kurzfristigen Rückgang des Verkehrsverhaltens der Menschen. Mit der Lockerung von Auflagen stiegen die Verkehrszahlen wieder. Aufgrund der Sorge vor Ansteckungsgefahr sind sogar zusätzliche Verkehrsteilnehmer von Bus und Bahn auf den motorisierten Individualverkehr umgestiegen. Es sind daher nur kurzzeitige Effekte bislang feststellbar. Inwiefern Entwicklungen wie Stärkung des Homeoffice sich langfristig auf das Verkehrsaufkommen auswirken, kann nicht festgestellt werden und bleibt abzuwarten.

Im Zuge der Erweiterung des Untersuchungsraums der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurden Gebiete nördlich und südlich des ursprünglichen Untersuchungsraums hinzugefügt. Diese Gebiete grenzen an die Stadtgebiete von Fröndenberg und Balve. Die Betrachtung der UVS bezieht auch mögliche Auswirkungen auf angrenzende Gebiete ein, daher ist die Beteiligung beider Kommunen folgerichtig.
Weder Fröndenberg noch Balve sind damit in den Untersuchungsraum gekommen. Eine Aussage, wie nah an jeweiligen Stadtgebieten und wo die Trassen genau verlaufen könnten, wird erst im weiteren Verlauf der UVS möglich sein.

Bevor das Projekt umgesetzt wird, durchläuft es verschiedene Planungsstufen. Im ersten Schritt werden mögliche Linienführungen miteinander verglichen. Bei diesem Vergleich betrachten die Projektverantwortlichen der 46sieben die jeweilige verkehrliche Leistungsfähigkeit und die Umweltauswirkungen. Wird die am besten bewertete Linie vom Bundesverkehrsministerium bestätigt, kann diese so genannte Vorzugsvariante im Rahmen der Entwurfsplanung detaillierter technisch geplant werden und anschließend ins Planfeststellungsverfahren eingereicht werden. Dort prüft die zuständige Planfeststellungsbehörde, ob rechtliche und gesetzliche Vorgaben eingehalten und die Belange der von der Maßnahme Betroffenen richtig abgewogen wurden. Stellt die Behörde im Planfeststellungsbeschluss die Zulässigkeit des Vorhabens fest, erhält der Vorhabenträger das Baurecht.

Neben der Einbindung der Träger öffentlicher Belange werden auch die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an bei der Planung beteiligt. In einem planungsbegleitenden Dialog kann jeder seine Fragen und Anmerkungen zum Projekt einbringen – beispielsweise Hinweise zu möglichen Trassenverläufen. Damit geht der Vorhabenträger deutlich über die gesetzlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus. Ziel ist es, einen in der Region akzeptierten Trassenverlauf zu finden, der sowohl verkehrlich leistungsfähig und wirtschaftlich ist, als auch Mensch und Umwelt möglichst wenig belastet.

Eine Einbindung der Öffentlichkeit über den Planungsdialog erfolgt zunächst durch die Gremien des Dialogforums und des Politischen Begleitkreises, in denen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen sowie politische Amts- und Mandatsträger und – trägerinnen die Region vertreten. Weiterhin wird die Öffentlichkeit auch über die Website 46sieben, den Newsletter der #Kurzerklärt-Nachrichten sowie über den in der Regel quartalsweise versandten Infobrief informiert.

Darüber hinaus informieren Autobahn GmbH und Straßen.NRW Bürgerinnen und Bürger bei verschiedenen Informationsveranstaltungen im Planungsraum im Verlauf der Planung. Hierzu werden Informationsmessen, Bürgerinfotische oder auch Touren mit dem Infomobil vorgesehen. Seit 2020 können öffentliche Informationsveranstaltungen nur unter Berücksichtigung der Coronapandemie stattfinden. Sowohl Autobahn GmbH wie auch Straßen.NRW wägen daher den Wunsch zu informieren sehr genau mit den gesundheitlichen Sicherheitsaspekten ab. Alle Informationen sind in vollem Umfang auf der Projektwebsite zu finden.

Für Anregungen steht Ihnen das 46sieben-Team natürlich auch gerne zur Verfügung. Erreichen können Sie uns über die Mailadresse 46sieben@strassen.nrw.de sowie über die Projekthotline +49 6251 8263297.

Der Untersuchungsraum ist das Gebiet, in dem mögliche Varianten der Trasse liegen werden. In dem Untersuchungsraum werden etwaige Auswirkungen des Projektes auf dort lebende Menschen, Tiere, Pflanzen sowie auf Luftqualität, Landschaft, Boden und Wasser ermittelt.
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes hat zum Ziel, alle Möglichkeiten, die sich verkehrlich für eine Linienfindung aufdrängen, zu untersuchen. Hierdurch finden Umweltauswirkungen des Projektes Berücksichtigung in der Planung. Im Rahmen der Festlegung des Untersuchungsraumes hatten die Träger öffentlicher Belange (TÖB) – also zuständige Verwaltungen und Fachbehörden sowie anerkannte Naturschutzvereinigungen – sowie auch das Dialogforum des Projektes 46sieben die Möglichkeit, den Entwurf des Vorhabenträgers zu diskutieren und Anpassungen vorzuschlagen. Diese Hinweise und Anregungen sind im Rahmen der weiteren Planungen in die Entscheidungsfindung der Straßenbauverwaltung mit eingeflossen.
Der Untersuchungsraum wurde unter Berücksichtigung der genannten Anpassungsvorschläge im Jahr 2020 um einen nördlichen und einen südlichen Bereich erweitert:

Grün: Untersuchungsraum, Blassgrün: aus dem Untersuchungsraum herausgenommen, Gelb: Erweiterungen des Untersuchungsraums

Mit der Einstufung in den „Vordringlichen Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan 2030 besteht für Straßen.NRW ein expliziter Planungsauftrag – für eine durchgängige Trasse von Hemer bis zur A 445 bei Arnsberg-Neheim. Diese soll die Region verkehrlich entlasten.

Ziel ist es, eine planerische Lösung gemeinsam mit der Region zu suchen. Eine mögliche Trassenvariante wird dabei immer im Vergleich mit der Verkehrssituation im Jahr 2030 ohne eine neue Trasse – also der „Null-Variante“ – betrachtet und entsprechend abgewogen. Eine Variante wird nur dann weiterverfolgt und auch im BVWP abgebildet, wenn Sie sich im Vergleich zur „Null-Variante“ als deutlich vorteilhaft erweist. Die Möglichkeit, dass am Ende aufgrund technischer, umweltfachlicher oder wirtschaftlicher Belange gar keine Variante realisiert werden kann, zeichnet sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht ab.

Hierzu kann zu diesem frühen Zeitpunkt der Planung keine Aussage getroffen werden. Im Bundesverkehrswegeplan werden die Gesamtprojektkosten mit 510,2 Millionen Euro angegeben. Wie hoch die tatsächlichen Kosten sein werden, kann erst nach Abschluss der Planung mit Sicherheit gesagt werden. Die Angabe im Bundesverkehrswegeplan entsprechen einem Preisstand von 2012/2014 und ist eine grobe Schätzung vor Beginn der Planung.