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Sauerland-Hochstift | Hemer | Menden | A445 | A46 | B7 | B7nIn Planung

46sieben Informationen zu den Umweltaspekten

Bau und Betrieb einer Straßenverbindung wie der 46sieben haben selbstverständlich auch eine Wirkung auf die Umwelt. Alle umweltrelevanten Aspekte werden daher genau geprüft. Beim Projekt 46sieben sind die Autobahn GmbH des Bundes und Straßen.NRW als Vorhabenträger gesetzlich verpflichtet, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

Ziel der UVP ist die Gewährleistung einer kontinuierlichen Berücksichtigung aller Umweltbelange. Das beginnt bei der ersten groben ökologischen Risikoeinschätzung im Rahmen der Bedarfsplanaufstellung und führt bis hin zum detailliert ausgearbeiteten landschaftspflegerischen Begleitplan auf der Ebene der Genehmigungsplanung. Zum Zeitpunkt der Linienfindung werden diese umweltfachlichen Anforderungen mit der Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erfüllt. Ziel der UVS ist die frühzeitige und umfassende Ermittlung, Beschreibung und fachliche Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens und möglicher Alternativen auf alle umweltrelevanten Bereiche (auch Schutzgüter genannt). Die rechtliche Grundlage bildet hierbei das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die UVS ist ein wichtiges Werkzeug zur objektiven Ermittlung der Vorzugsvariante.

Wie gehen Umweltplaner bei der UVS vor?

  • In einem ersten Schritt wird ein Untersuchungsraum festgelegt, der alle denkbaren und zielerfüllenden Alternativen mit einbezieht. Hierzu finden auch Konsultationen statt.
  • Innerhalb des Untersuchungsraums werden im zweiten Schritt alle Schutzgüter gemäß UVPG vertiefend untersucht. Hierunter fallen der Mensch, die menschliche Gesundheit, Luft, Klima, Wasser, Boden, Fläche, Landschaft, Tiere, Pflanzen sowie das kulturelle Erbe und sonstige Sachgüter einschließlich möglicher Wechselwirkungen.
  • Im dritten Schritt der Umweltverträglichkeitsstudie erfolgt die Auswirkungsprognose sowie der schutzgutspezifische Variantenvergleich zur Ermittlung der Vorzugsvariante. Die Ergebnisse werden in Text und Karten dargestellt.

Einen guten Überblick über die Umweltverträglichkeitsprüfung finden Sie in folgender #Kurzerklärt-Ausgabe:

Tierarten und deren Verbreitung auf einer Fläche von 140 km² dokumentiert

Es war eine wahre Herkules-Aufgabe: Auf einer Fläche von 140 Quadratkilometern zwischen Hemer, Fröndenberg, Menden, Balve und Arnsberg-Neheim haben Expertinnen und Experten der Fachbüros NZO Bielefeld und AFRY Köln nach Tierarten gesucht, die für das Projekt 46sieben planungsrelevant sein könnten.

Noch bis ins Frühjahr 2022 laufen weitere Nachkartierungen der Zug- und Rastvögel. Ein Untersuchungsraum in der Größe von 140 Quadratkilometern ist selbst für ein Projekt wie 46sieben ungewöhnlich groß. „Unsere Arbeit hat sich damit auf einer Fläche abgespielt, die 82-mal so groß wie die Insel Helgoland ist!“, sagt Simon Söhnchen, der als Landespfleger bei Autobahn Westfalen das Projekt zusammen mit Martin Uhlenküken von Straßen.NRW aus umweltfachlicher Sicht betreut.

Faunakartierung wichtig für Raumwiderstandskarte

Nach dem Beginn der Arbeiten im Herbst 2020 mit Strukturerfassungen in den Wäldern und dem Aufstellen von Lockstöcken für Wildkatzen im Winter, wurden im Laufe des Jahres 2021 das Vorkommen und die Aktivitäten von Vögeln, Amphibien und Fledermäusen erfasst und dokumentiert. Die Dokumentation der Verbreitung der verschiedenen Arten ist grundlegend für die spätere Raumwiderstandskarte (RWK). In dieser werden die Ergebnisse der noch laufenden Faunakartierung sowie zu den weiteren Schutzgütern Mensch, menschlicher Gesundheit und Umwelt (wie zum Beispiel Boden, Wasser, Klima/Luft oder Fläche) zusammengefasst. Die RWK zeigt dann bereits optisch, wo Raum für mögliche, relativ umweltverträgliche Trassenführungen der 46sieben zur Verfügung steht. Die Raumwiderstandskarte soll gegen Ende des dritten Quartals 2022 vorliegen.

YouTube-Video Fauna­kartierung wichtig für Raum­wider­stands­karte

Fauna und Flora: In diesem Video erfahren Sie mehr über die Kartierungen im Unter­suchungs­raum.

Einen guten Überblick über die Arbeit der Landschaftsökologen und der Biologen finden Sie in folgender Präsentation:

Überblick über die Arbeit der Fachbüros

Für jede Vogelart gibt es artspezifisch optimale Erfassungszeiträume, in denen Rufaktivitäten, Flugbeobachtungen, Revier- und Balzverhaltensweisen erfasst werden. Bereits ab Januar wurden Eulen und Spechte kartiert, vom März bis in den Hochsommer folgte das gesamte Spektrum der Brutvögel. Auf diese Weise werden die Vorkommen von Vogelarten über ein ganzes Jahr dokumentiert.

Wildkatzen aufgespürt

Eine seltene Spezies haben die Landschaftsökologen und Biologen im Untersuchungsraum aufgespürt. Das Büro NZO hat beispielsweise im mittleren Abschnitt des Untersuchungsraums 23 Nachweise von Wildkatzen dokumentiert. Aufgespürt wurden die Wildkatzen hier durch Lockstöcke, die mit Baldriantinktur eingesprüht waren. Die Katzen reiben sich an diesen Stöcken und hinterlassen Haare, die genetisch untersucht wurden. Auf Basis dieser genetischen Nachweise konnten die Wildkatzen eindeutig in diesem Areal nachgewiesen werden. Aussagen über die exakte räumliche Verbreitung und zur Populationsgröße lassen sich hieraus aber nicht ableiten.

Der Nachweis der Wildkatze im Untersuchungsraum allein ist noch kein Kriterium für oder gegen die Eignung einer späteren Linienführung. „Es gibt Mittel und Maßnahmen Straßenbauprojekte zu planen und gleichzeitig die Existenz und den Lebensraum der Wildkatzen zu sichern“, sagt Christoph Kindel, bei Straßen.NRW Projektleiter für die 46sieben.

Antworten auf häufige Fragen zum Thema Umwelt

Sowohl Mensch wie auch Fauna und Flora werden bei der Planung der 46sieben berücksichtigt. Grundlage hierfür bilden verschiedene Gesetze, unter anderem das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (kurz UVPG). Zentrales Element hierbei ist die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), in die eine Vielzahl an Untersuchungen und Kartierungen einfließen. Der Ablauf einer UVS sieht wie folgt aus: In einem ersten Schritt wird der Untersuchungsraum bestimmt, daraufhin werden in der Raumanalyse die einzelnen Schutzgüter (weitere Informationen zu den Schutzgüter stehen am Ende der Antwort) ermittelt, beschrieben und bewertet. Diese fließen in die sogenannte Raumwiderstandskarte ein. Diese Karte ist eines der Hilfswerkzeuge, um mögliche Trassenvarianten im Untersuchungsraum zu ermitteln. Hierbei werden die einzelnen Schutzgüter in einer gewichteten Betrachtung inklusive ihrer Wechselwirkungen zueinander betrachtet und dargestellt. Zur UVS gehört auch die Auswirkungsprognose zu den einzelnen Varianten. Hierbei werden mögliche Auswirkungen potenzieller Varianten auf die Schutzgüter erörtert. Dieser Schritt wird auch treffender Weise als Variantenvergleich bezeichnet.

Schutzgüter in einer UVS sind:

  • Mensch, menschliche Gesundheit
  • Kulturelles Erbe, sonstige Sachgüter
  • Wasser
  • Boden, Fläche
  • Landschaft
  • Klima, Luft
  • Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Natura2000-Gebiete dienen dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Das Netz Natura2000 besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie. Wenn bei einem Bauvorhaben mögliche Beeinträchtigungen eines ausgewiesenen FFH-Gebiets nicht ausgeschlossen werden können, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung verpflichtend.

Die Auswirkungen eines Bau- oder Straßenbauvorhabens auf die Schutzgebiete werden gemäß Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie und § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht. Diese Prüfung wird bei allen FFH-Gebieten, die im Untersuchungsraum liegen oder an diesen angrenzen, gleichermaßen durchgeführt.

FFH-Gebiete sind Teil eines europäischen Schutzgebietssystems (Natura-2000-Schutzgebiete). Ziel dieses Netzes von Schutzgebieten ist es, die biologische Vielfalt durch den Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume in Europa zu sichern. Es gibt in Nordrhein-Westfalen 517 gemeldete FFH-Gebiete, die 5,4 Prozent der Gesamtfläche des Bundeslandes ausmachen.

Im Zuge der Voruntersuchung wird der Neheimer Raum südlich des FFH-Gebietes Luerwald im vorläufigen Untersuchungsraum bleiben. Hierdurch bildet sich ein Ypsilon-förmiger Korridor für die Voruntersuchungen. Da der Untersuchungsraum auch Bereiche des FFH-Gebietes „Luerwald“ überspannt, werden zusätzlich zur UVS, die schon die hohen Raumwiderstände eines FFH-Gebietes aufzeigt, noch weitere Auswirkungen möglicher Trassenverläufe mittels FFH Verträglichkeitsprüfung untersucht.

Planung und Bau unterliegen gesetzlich definierten Vorgaben zum Schutz von Mensch und Umwelt. Bei der Planung wird darauf geachtet, dass alle Interessen erkannt und keine wirtschaftlichen Existenzen, etwa durch den Verlust von landwirtschaftlichen Flächen, bedroht werden. Im Planungsprozess wird auf die Minimierung möglicher Auswirkungen auf Mensch und Natur geachtet.

Beim Neubau von Straßen haben die Anwohnerinnen und Anwohner einen Anspruch auf Lärmvorsorge, wenn bestimmte Werte überschritte werden. Eine konkrete Bestimmung von Maßnahmen zum Lärmschutz ist möglich, sobald verschiedene Varianten für den Verlauf der 46sieben ermittelt worden sind. Durch lärmtechnische Untersuchungen wird ermittelt, welche Auswirkungen die Trassenvarianten auf die Lärmsituationen haben. Der zu erwartende Verkehrslärm wird mittels eines vorgegebenen Verfahrens gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) berechnet. In die Berechnungen fließen die Verkehrsstärke und -zusammensetzung sowie der Fahrbahnbelag, die zulässigen Geschwindigkeiten, die Längsneigung der Trasse und die topografischen Randbedingungen ein.

Wenn die lärmtechnischen Untersuchungen zeigen, dass die Immissionsschutzgrenzwerte (siehe BImSchG und 16. BImSchV) überschritten werden, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz zur Einhaltung der Grenzwerte. Möglich sind aktive Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzwände, Flüsterasphalt oder passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden, wie zum Beispiel der Einbau von Lärmschutzfenstern und -Türen. Aktiver Lärmschutz hat dabei immer Vorrang vor passivem Lärmschutz. Der Umfang der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen und verbleibende Grenzwertüberschreitungen gehen als wichtiges Kriterium in die Bewertung der Trassenvarianten ein.

In den Faunakartierungen werden auf etwa 14.000 Hektar Fläche Kartierungen der vorhandenen Fauna vorgenommen. Die Ergebnisse fließen in die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), dienen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung und sind Teil des Artenschutzfachbeitrags. Die Faunakartierungen werden durch die Büros NZO und Afry im Jahr 2021 durchgeführt.

Es werden alle für die Planung relevanten Tierarten und ihr Vorkommen im Untersuchungsraum kartiert. Als Grundlage dient hier unter anderem die Auswahl des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfallen (LANUV NRW) zu geschützten Arten wie auch die Rote Liste gefährdeter Arten (wie beispielsweise das Teichhuhn). Insgesamt werden circa 190 Arten (Vögel, Säugetiere, Amphibien und weitere Artengruppen) untersucht. Mit in die Kartierungen fließen neben dem Vorkommen der einzelnen Arten auch die Lebensraumstrukturen der Arten.

Zur Kartierung werden je nach Art passende Methoden wie beispielsweise Lockstöcke für Wildkatzen oder Horchboxen für Fledermäuse eingesetzt.

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie werden alle Gewässer innerhalb des Untersuchungsraums betrachtet und berücksichtigt. Darüber hinaus werden auch umliegende Gewässer außerhalb des Untersuchungsraums betrachtet, sofern sie Teil eines Flora-Fauna-Habitat-Gebiets (FFH) sind.

Weitere Informationen zu FFH-Gebieten finden Sie in der Antwort zur Frage, wie mit Natura2000-Gebieten im Untersuchungsraum umgegangen wird.

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie des Planungsprozesses 46sieben werden die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf die Schutzgüter gemäß §2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) untersucht und die unterschiedlichen Umweltauswirkungen verschiedener Varianten vergleichend gegenübergestellt. Darauf aufbauend wird eine Reihung der untersuchten Varianten hinsichtlich der Umweltauswirkungen vorgenommen. Ziel ist es, die aus umweltfachlichen Gründen zu bevorzugende Variante mit den geringsten Umweltauswirkungen zu identifizieren. Die Ergebnisse der UVS fließen in die Entscheidungsfindung über die Zulässigkeit des Vorhabens ein.

Die renaturierte Ruhr, die abschnittsweise auch im vorläufigen Untersuchungsraum der 46sieben, Hemer – Menden – Neheim liegt, wird folglich auch unter dem Aspekt der Umweltverträglichkeit betrachtet. Die „Ruhr“ und auch der „Ruhrstau bei Echthausen“ unterliegen bereits als FFH-Gebiet dem höchsten europäischen Gebietsschutz und haben somit im Rahmen der Prüfungen einen besonderen Schutzstatus. Zusätzlich gilt auch noch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Dies bedeutet, dass aufgrund der Maßnahme 46sieben eine Verschlechterung der Qualität der Ruhr verhindert wird.

Da es derzeit noch keinen Trassenverlauf gibt, kann dazu zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage getroffen werden. Dies ist nach einem Abwägungsprozess im Zuge der UVS allerdings nicht ausgeschlossen. Wie für jeden durch die Maßnahme verursachten Eingriff wäre dann auch hier ein geeigneter Ausgleich zu benennen.
Die Minimierung des Flächenverbrauchs gehört zu den Faktoren, die von der Autobahn GmbH und Straßen.NRW bei der Planung berücksichtigt werden. Mögliche Zerschneidungseffekte werden frühzeitig in die Bewertung möglicher Varianten einfließen.

Zum aktuellen Planungsstand kann noch keine Aussage über den notwendigen Flächenbedarf getätigt werden. Wir werden jedoch in der weiteren Planung und der Linienermittlung entsprechend den Vorgaben des UVPG, des Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) möglichst flächenschonend vorgehen. Ganz im Sinne der frühzeitigen Beteiligung werden wir mit betroffenen Akteurinnen und Akteuren im Dialog bleiben und auch die agrar- wie forstwirtschaftliche Belange mitbedenken.

Die zuständige Denkmalschutzbehörde wird im Rahmen des Planungsverfahrens beteiligt. Der weitere Umgang mit bereits bekannten Fundstellen wird mit dieser dann besprochen. Grabungen, Sicherungen, etc. können dann im Vorfeld der Baumaßnahme erfolgen. Die Straßenbauverwaltung wird rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten die Behörde zur Baubegleitung und Dokumentation etwaiger Funde einschalten. Gegebenenfalls erfolgen Notgrabungen oder eine Bauunterbrechung bei wichtigen Funden.

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