Seiten-URL: https://www.strassen.nrw.de/de/vorpruefung-umweltvertraeglichkeitspruefung-einzelfallpruefungen.html?file=files/a_snrw-2022/dokumente/01_planen-und-bauen/01_Umweltvertraeglichkeit/01_Umweltvertraeglichkeit-als-Ma%C3%9Fstab/Einzelfallpr%C3%BCfungen/2023/efp-20231010-02.pdf

UVP-Vorprüfung Einzelfallprüfungen

Die UVP-Vorprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen, die zur Feststellung der UVP-Pflicht dient. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW stellt auf Grundlage der geeigneten Angaben fest, dass nach den §§ 6 bis 14 UVPG eine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht oder nicht. Sofern eine Vorprüfung vorgenommen worden ist, gibt der Landesbetrieb die Feststellung der Öffentlichkeit im Internet bekannt.

Vorprüfungen, die gemäß § 5 UVPG zu dem Ergebnis kommen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, werden hier veröffentlicht.

Einzelfallprüfungen

B258: Ausbau Ortsdurchfahrt Konzen

Regionalniederlassung Ville-Eifel

B58: Ersatzneubau Kapellenweg bei Schermbeck

Regionalniederlassung Niederrhein

L573: Anlage eines Geh-Radweges einschließlich einer Kurvenbegradigung

Regionalniederlassung Münsterland

L614: Anlage eines Geh-/Radweges parallel im Zuge der Querschnittsumgestaltung

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe

B64: Ersatzneubau Brückenbauwerk im Zuge der Dionysiusstraße im Kreis Paderborn

Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift