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UVP-Vorprüfung Einzelfallprüfungen

Die UVP-Vorprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen, die zur Feststellung der UVP-Pflicht dient. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW stellt auf Grundlage der geeigneten Angaben fest, dass nach den §§ 6 bis 14 UVPG eine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht oder nicht. Sofern eine Vorprüfung vorgenommen worden ist, gibt der Landesbetrieb die Feststellung der Öffentlichkeit im Internet bekannt.

Vorprüfungen, die gemäß § 5 UVPG zu dem Ergebnis kommen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, werden hier veröffentlicht.

Einzelfallprüfungen

RS4 Radschnellweg Euregio – incl. Abschnitt II.C.2 / II.C.4 und incl. Abschnitt II.C.5

Regionalniederlassung Ville-Eifel

L903: Bestandsorientierte Ertüchtigung der L 903 Puderbach - Richstein

Regionalniederlassung Südwestfalen

B508 Ausbau zwischen Kreuztal-Ferndorf und -Kredenbach mit Anlage von Rad-Gehwegen

Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift

B236 / L675 Neubau eines Kreisverkehrs Stadtgebiet Schwerte-Ergste

Regionalniederlassung Ruhr

L176: Umbau Norbertstraße mit Schaffung einer separaten Radfahrspur in Essen

Regionalniederlassung Ruhr

B258: Knotenpunktumbau B258 / Rosentalstraße / Mühlenstraße in der Gemeinde Roetgen, Städteregion Aachen

Regionalniederlassung Ville-Eifel