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UVP-Vorprüfung Einzelfallprüfungen

Die UVP-Vorprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen, die zur Feststellung der UVP-Pflicht dient. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW stellt auf Grundlage der geeigneten Angaben fest, dass nach den §§ 6 bis 14 UVPG eine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht oder nicht. Sofern eine Vorprüfung vorgenommen worden ist, gibt der Landesbetrieb die Feststellung der Öffentlichkeit im Internet bekannt.

Vorprüfungen, die gemäß § 5 UVPG zu dem Ergebnis kommen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, werden hier veröffentlicht.

Einzelfallprüfungen

L164/L225: Knotenpunktumbau im Nordosten der Stadt Übach-Palenberg im Kreis Heinsberg

Regionalniederlassung Niederrhein

L512: Attendorn Neu-Listernohl Ersatzneubau der Ihnetalbrücke mit Anlage eines Turbokreisverkehrsplatzes

Regionalniederlassung Südwestfalen

RS3: Radschnellweg OWL, Abs. 2: Löhne – Bad Oeynhausen

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe

K49: Teilumbau und Sanierung der K49 von Erndtebrück-Birkefehl bis zur Einmündung der K47, Kreis Siegen‒Wittgenstein

Regionalniederlassung Südwestfalen

B525: Querschnittsumgestaltung zwischen Coesfeld und Darup

Regionalniederlassung Münsterland

L877: Neubau der Brücke Hof Schalsbach Alertshausen, Kreis Siegen‒Wittgenstein

Regionalniederlassung Südwestfalen