Umweltverträglichkeitsprüfung
Vor der Umsetzung eines neuen Straßenbauprojekts steht die Überprüfung der Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf die Umwelt, also die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Wie beeinflusst ein geplantes Projekt die menschliche Gesundheit, Tiere und Pflanzen, die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und Kulturgüter? Um das zu ermitteln, wird eine UVP durchgeführt. Sie beschreibt und bewertet die möglichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt. Diese Prüfung erfolgt im Vorfeld der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens.
Gesetzliche Grundlage
Die Umweltverträglichkeitsprüfung gehört zu einem umfassenden Zulassungsverfahren der zuständigen Behörden. Im „Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVPG) ist u.a. geregelt, welche Projekte UVP-pflichtig sind und für welche Projekte zunächst eine allgemeine Vorprüfung aufgestellt werden muss. In der UVP-Vorprüfung wird eine überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen durchgeführt, die zur Feststellung der UVP-Pflicht dient (Einzelfallprüfung).
Umweltverträglichkeitsstudie
Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist ein Planungsinstrument um eine möglichst umweltverträgliche Trassenführung eines Straßenbauvorhabens zu bestimmen. Der Schwerpunkt liegt auf einem räumlichen Variantenvergleich.