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Umwelt­verträglichkeits­prüfung

Die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVP) ist ein gesetzlich vor­geschriebenes Instrument der Umwelt­vorsorge mit dem Ziel, die Aus­wirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.

In der Regel ist sie beschränkt auf die Überprüfung der Aus­wirkungen auf die umwelt­be­zogenen Schutz­güter (Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biolo­gische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren jeweilige Wechsel­wirkungen).

Die UVP ist Teil des komplexen Zulassungs­verfahrens eines Vorhabens und wird von der dafür zuständigen Behörde durchgeführt.

Die rechtliche Grundlage der Umwelt­verträglichkeits­prüfung ist das Gesetz über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG). Es enthält in der Anlage 1 eine Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben und der Vorhaben, für die eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen ist. Die Vorprüfung erfolgt auf der Grundlage geeigneter Angaben zum Vorhaben entsprechend der Anlage 2 und unter Berück­sichtigung der in Anlage 3 genannten Kriterien des UVPG.

Umweltver­träglichkeits­studie

Die Umwelt­verträglichkeits­studie (UVS) ist der umwelt­planerische Fachbeitrag zur Linienfindung und hat zum Ziel, unter mehreren in Betracht kommenden Trassen­varianten eine umwelt­fachliche Vorzugs­variante herauszuarbeiten.

UVP-Vorprüfungen

Die UVP-Vorprüfung ist eine gesetzlich vor­geschriebene über­schlägige Prüfung der Umwelt­aus­wirkungen, die zur Fest­stellung der UVP-Pflicht dient.