Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument der Umweltvorsorge mit dem Ziel, die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
In der Regel ist sie beschränkt auf die Überprüfung der Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter (Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren jeweilige Wechselwirkungen).
Die UVP ist Teil des komplexen Zulassungsverfahrens eines Vorhabens und wird von der dafür zuständigen Behörde durchgeführt.
Die rechtliche Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Es enthält in der Anlage 1 eine Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben und der Vorhaben, für die eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen ist. Die Vorprüfung erfolgt auf der Grundlage geeigneter Angaben zum Vorhaben entsprechend der Anlage 2 und unter Berücksichtigung der in Anlage 3 genannten Kriterien des UVPG.
Umweltverträglichkeitsstudie
Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist der umweltplanerische Fachbeitrag zur Linienfindung und hat zum Ziel, unter mehreren in Betracht kommenden Trassenvarianten eine umweltfachliche Vorzugsvariante herauszuarbeiten.