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Die Umwelt immer im Blick

Unsere Straßen sollen den aktuellen Anforderungen an Mobilität genügen, gleichzeitig aber auch uns selbst, Tieren, Pflanzen, Klima und dem Naturhaushalt insgesamt nicht schaden. Ein Spagat, der nicht immer leicht zu lösen ist. Für die Umweltverträglichkeit, u.a. dem Lärm- und Artenschutz, gelten bei der Planung und dem Bau von Straßen und Wegen daher umfassende rechtliche Regeln und Richtlinien.

YouTube-Video Kompensation bei Straßen.NRW

Straßen.NRW plant, baut und betreibt nicht nur Straßen und Rad­wege, sondern entwickelt auch Flächen, die Eingriffe durch den Straßen­bau ausgleichen oder ersetzen. Das Video zeigt spannende Bei­spiele der Kompensation.

Umweltverträglichkeits­prüfung

Weil Straßen oft erhebliche Umwelt­aus­wirkungen haben, prüft Straßen.NRW jeden Aspekt der Umwelt­verträglichkeit genau. Die Belange von Umwelt, Wirt­schaftlich­keit und Verkehr können sich dabei widersprechen.

Vorgehensweise für den Eingriff in die Umwelt

Beein­trächtigungen von Natur und Land­schaft sind vom Ver­ursacher vorrangig zu vermeiden.

Lärmschutz

Beim Neubau oder bei einer wesentlichen Änderung an einer Straße regeln Gesetze den Schutz vor Lärm. Auch entlang bestehendender Straßen versucht der Landesbetrieb Straßenbau, betroffene Anwohner*innen vor Lärm zu schützen.