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Tierquerungshilfen und Amphibienschutz an Straßen

Straßen schaffen Verbindungen für Menschen. Für die Tierwelt dagegen zerschneiden sie Lebensräume und gefährden so den Bestand von Populationen. Außerdem bergen sie die Gefahr, beim Queren verletzt oder getötet zu werden. Die Straßenbauverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit des Verkehrs zu sorgen und gleichzeitig negative Auswirkungen von Straßen auf die Natur, soweit wie möglich, zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund prüft Straßen.NRW bei jeder Straßenplanung, ob im konkreten Fall der Bau von Tierquerungshilfen erforderlich ist.

Rechtlicher Hintergrund

Mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, 1976) und dem nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetz (LG NW, 1980) wurden verbindliche Regelungen zur Berücksichtigung des Naturhaushaltes (nicht nur) beim Straßenbau eingeführt. Die sogenannte "Eingriffsregelung" schreibt in erster Priorität vor, erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, und damit auch der Fauna als dessen Bestandteil, so weit wie möglich zu vermeiden.

Seit dem Einfließen europäischer Naturschutzrichtlinien (Vogelschutz-Richtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) in das deutsche Naturschutzrecht in den 1990er Jahren wuchs die Bedeutung des Themas "Tierquerungshilfen" für die Zulassung von Straßenbauvorhaben bis heute kontinuierlich. Der Fokus ist inzwischen vor allem auf europaweit geschützte Lebensräume (Natura 2000-Gebiete) und Tierarten (zum Beispiel Fledermäuse, Wildkatze) sowie auf Großsäuger wie die Leitart Rotwild gerichtet.

Grünbrücken

In andere Größen- und Kostendimensionen stoßen Querungshilfen wie Wildunterführungen und insbesondere Grünbrücken vor. Die durchschnittlichen Kosten für eine Grünbrücke nebst Nebenanlagen wie Wildschutzzäunen etc. summieren sich bei einer nutzbaren Breite der Brücke von circa 50m auf circa drei bis fünf Millionen Euro. Um Ausgaben in dieser Größenordnung zu rechtfertigen, muss die Notwendigkeit einer Grünbrücke in jedem Einzelfall durch Expertenaussage begründet sein.

Von großer Bedeutung sind die Wahl des richtigen Standorts, die Gestaltung des Brückenumfeldes und der Brücke selbst. Störungsempfindliche Arten wie Wildkatze und Rotwild akzeptieren eine Querungshilfe nur dann, wenn störende Einflüsse aus menschlichen Aktivitäten gering bleiben und sie sich sicher fühlen. Gezielte Anpflanzungen leiten die Tiere zum Bauwerk. Im Übergang zur Brücke und auf der Brücke selbst halten Schutzwände Lärm und Lichtreflexe ab.

In Nordrhein-Westfalen gibt es zum Beispiel Grünbrücken an der

  • B64 bei Bad Driburg-Buke
  • L284 bei Königsforst
  • L361 bei Bergheim

Querungshilfen für Kleintiere

Neue Trassen zerschneiden häufig die traditionellen Wanderrouten von Amphibien zwischen ihren Landlebensräumen und ihren Fortpflanzungsgewässern. Um diese Verbindungen zu erhalten, baut der Landesbetrieb Leiteinrichtungen und Tunnelanlagen für Frösche, Kröten und Molche. Planung und Bau solcher Amphibienschutzeinrichtungen sind heute weitgehend Routineaufgaben.

Abbildung eines Kleintiertunnel bei einem Straßenbauwerk
Kleintiertunnel

Wichtigstes Kriterium für den Bau: Die Tiere brauchen Luft und Licht. Darum sind die Röhren im Vergleich zu ihren Nutzern groß dimensioniert. Nicht nur Amphibien nutzen solche Kleintierdurchlässe, sondern auch verschiedene kleinere Säugetiere wie Igel und Mäuse.

Amphibienschutz - Wenn Kröten wandern

Wenn im Frühjahr mildere Temperaturen um die zehn Grad locken, machen sich tausende Kröten, Frösche und Molche auf den Weg von den Winterquartieren zu ihren Laichgewässern.

Dabei legen sie Wege von wenigen Metern bis zu mehreren Kilometern zurück. Die alljährlichen Wanderungen können für die Amphibien gefährlich werden: Neben dem natürlichen Risiko, zur Beute anderer Tiere zu werden, droht die Gefahr, auf Straßen überfahren zu werden, was wiederum zu erhöhter Rutschgefahr für Autofahrer führen kann.

Da die Tiere jedes Jahr denselben Wanderrouten folgen, ist es möglich, an kritischen Straßenabschnitten Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Für die Dauer der Hauptwanderzeiten werden mobile Leitzäune aus Kunststofffolie errichtet, die den Amphibien den Zugang zur Straße verbauen. Hier arbeiten die Straßenmeistereien von Straßen.NRW regelmäßig mit örtlichen, ehrenamtlichen Naturschützern zusammen.

Indem die Tiere an den Absperrungen entlang laufen, fallen sie in Eimer, die in regelmäßigen Abständen entlang des Zaunes in den Boden eingelassen werden. Die Fanggefäße werden täglich in den frühen Morgenstunden kontrolliert und die gefangenen Tiere auf die andere Straßenseite getragen. Diese Aufgabe übernehmen in der Regel Mitglieder der Naturschutzvereine, die die vorgefundenen Amphibien nach Anzahl und auch Art erfassen können.

Die zeitweilige Installation mobiler Amphibienschutzzäune ist eine erforderliche, aber auch personalaufwändige provisorische Lösung an bestehenden Straßen. Effektiver sind stationäre, bereits mit dem Bau der Straße hergestellte und fest eingebaute Leiteinrichtungen und so genannte Querungshilfen. Solche Durchlässe bieten neben den Amphibien auch anderen kleineren Tieren wie Igeln und Mäusen eine Möglichkeit, Straßen gefahrlos zu queren.

Hinweisschild zu möglichen Querungen von Amphibien

Im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung zur Planung neuer Straßen werden im Auftrag von Straßen.NRW faunistische Untersuchungen durchgeführt. Fachkundige Biologen erheben und bewerten das relevante Tierarteninventar des Planungsraumes. Zu den regelmäßig untersuchten Artengruppen gehören die Amphibien.

Mit Hilfe verschiedener Methoden (zum Beispiel Sichtbeobachtungen, Verhören, Fangzäunen) erfassen die Fachleute die vorkommenden Arten. Sie kartieren sowohl die Landlebensräume (Sommer- und Winterlebensräume) als auch die Laichgewässer. Die Erhebungen geben Aufschluss über regelmäßige Wanderungsbewegungen zwischen den unterschiedlichen Teillebensräumen. Auf Basis der Erkenntnisse ist es möglich, potenzielle Beeinträchtigungen von Amphibienwanderungen durch geplante Straßen zu prognostizieren und in den problematischen Straßenabschnitten Einrichtungen vorzusehen, die erhebliche Beeinträchtigungen vermeiden oder zumindest wesentlich mindern können. Die Naturschutzgesetzgebung (Landschaftsgesetz NRW) verpflichtet die Straßenverwaltung solche "Vermeidungsmaßnahmen" durchzuführen.

Maßgebliches Regelwerk für die Planung und Ausführung von Amphibienschutzanlagen ist das vom Bundesverkehrsministerium eingeführte "Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS)". Es enthält neben Vorgaben zur Anordnung, Dimensionierung und Materialwahl von Leiteinrichtungen und Durchlässen auch Angaben zur Gestaltung von neuen Laichgewässern.

Wirksame Sperr- und Leiteinrichtungen sollen zur Sicherheit über die gesamte Breite des Wanderkorridors hinausgehen. Die einzelnen Bauelemente müssen lückenlos miteinander verbunden und mit einem Übersteigschutz versehen sein. Bevorzugtes Material sind Stahlelemente oder Betonfertigteile. Durchlässe unter Straßen sind in verschiedenen Formen möglich (Rohre, Rechteckprofile) und sollen in Abhängigkeit von ihrer Länge bestimmte Mindestgrößen nicht unterschreiten (zum Beispiel Rechteckprofil von 1,0 x 0,75 Meter bei 20 Metern Länge).