Temperaturabgesenkter Asphalt (TA-Asphalt)
Bei der Verwendung von TA-Asphalt wird der Asphalt mit einer um mindestens 20 Grad Celsius niedrigeren Temperatur als bisher hergestellt und eingebaut. Dafür ist die Zugabe von speziellen Additiven oder die Anwendung alternativer Herstellungstechnologien wie der Schaumbitumentechnologie erforderlich.
TA-Asphalt in Kombination mit einer Absaugeinrichtung am Straßenfertiger reduziert die potentiellen Gesundheitsgefahren für die Arbeiter*innen auf der Baustelle durch Dämpfe und Aerosole. Diese Gefährdung bei der Heißverarbeitung von Bitumen ist seit Jahren in der Diskussion.
Der Einbau von Temperaturabgesenktem Asphalt von der Anlieferung bis zur Verdichtung ist unter Straßenbeläge in einer Bildergalerie dargestellt. Dort finden sich auch weiterführende Informationen zum Asphaltstraßenbau.
Temperaturabgesenkter Asphalt bei Straßen.NRW
Auf den Straßen im Verantwortungsbereich von Straßen.NRW wird Temperaturabgesenkter Asphalt (TA-Asphalt) seit 2021 systematisch eingesetzt. Beginnend mit punktuellen Erprobungsstrecken wurde die Anwendung zum flächenhaften Standard hochskaliert.
Bis Ende 2025 wurden im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW so mehr als 70 Baumaßnahmen mit TA-Asphalt realisiert, bei denen verschiedene Additive und die Schaumbitumentechnologie zum Einsatz kamen. Der Einsatz von TA-Asphalt wird durch die Umsetzung weiterer Strecken im Jahr 2026 intensiviert. Die Auswertungen der Kontrollprüfungen zu den bautechnischen Eigenschaften der temperaturabgesenkten Asphaltschichten zeigen bislang keine Auffälligkeiten.
Am 01.01.2027 tritt in Deutschland der Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen gesetzlich in Kraft. Mit Einführung der neuen ZTV Asphalt-StB (voraussichtlich 2026) werden TA-Asphalte rechtlich verbindlich als neue, alleinige Regelbauweise eingeführt.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2025 vom 02.06.2025 Regelungen zum „Einsatz und Erprobung von temperaturabgesenktem Asphalt bei der Herstellung von Verkehrsflächen“ bekannt gegeben. Mit diesem ARS werden die bisherigen Regelungen (Vorläufer-ARS Nr. 09/2021 vom 25.03.2021) aufgehoben und auf Grundlage der aktuellen Erfahrungen fortgeschrieben sowie vereinfacht.
Strecken ohne Erprobung mit TA-Asphalt nach dem ARS 13/2025
Straßen.NRW wird auch in 2026 im Rahmen des jährlichen Bauprogramms das Gros der Strecken mit TA-Asphalt nach dem „Übergangsstandard 2026“ (Eigenbezeichnung) ausschreiben, um die Anwendung von TA-Asphalt zu einer flächendeckenden Skalierung zu bringen. D.h. ohne weitere Vorgaben wie z.B. die Herstellung eines Probefeldes sowie erweiterte Eigenüberwachung und Dokumentation.
Vertragsrelevante Regelungen zur Aufnahme in die „Baubeschreibung Temperaturabgesenkte Asphalte“ für den „Übergangsstandard 2026“
Dazu wurde bei Straßen.NRW die „Baubeschreibung Temperaturabgesenkte Asphalte“ eingeführt, die die technische und vertragliche Umsetzung von TA-Asphalt in 2026 nach dem „Übergangsstandard 2026“ enthält.
Die Ausschreibung der Baumaßnahmen mit TA-Asphalt nach dem „Übergangsstandard 2026“ erfolgt hinsichtlich des Asphaltoberbaus grundsätzlich gemäß ZTV Asphalt-StB 07/13 mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten wesentlichen Anpassungen:
- Einführung der Temperaturgrenzen des Asphaltmischgutes bei der Übergabe auf der Baustelle in Abhängigkeit von der Asphaltmischgutart
- Beschränkung der Verfahren zur Temperaturabsenkung des Asphaltmischgutes auf
- Zusätze mit positiver Erfahrung, d.h. Zusätze, die in der „Erfahrungssammlung über die Verwendung von Fertigprodukten und Zusätzen zur Temperaturabsenkung von Asphalt“ der BASt gelistet sind oder
- die Anwendung der Schaumbitumentechnologie
Der Einsatz von Zusätzen gemäß der „Pilotproduktliste TA“ der BASt wird explizit ausgeschlossen.
Zum Download
Checkliste Eignungsnachweise
Zur Überprüfung des Eignungsnachweises für Strecken mit TA-Asphalt nach dem „Übergangsstandard 2026“ mit den Regelungen von Straßen.NRW wurde die „Checkliste Eignungsnachweis“ erstellt.
Zum Download
Erprobungsstrecken mit TA-Asphalt nach dem ARS 13/2025
In Abgrenzung zum „Übergangsstandard 2026“ werden an einzelnen, explizit ausgewählten Baumaßnahmen zudem Erprobungsstrecken mit TA-Asphalt zur erforderlichen Erprobung und Bewährung der Zusätze ohne bislang ausreichend objektivierte Erfahrung (Zusätze der „Pilotproduktliste TA“ der BASt) ausgeschrieben und ausgeführt werden.
Weitere Informationen zum Thema TA-Asphalt finden sich auch auf der Internetpräsenz der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt):