Temperaturabgesenkter Asphalt (TA-Asphalt)
Bei der Verwendung von TA-Asphalt wird der Asphalt mit einer um mindestens 20 Grad Celsius niedrigeren Temperatur als bisher hergestellt und eingebaut. Dafür ist die Zugabe von speziellen Additiven oder die Anwendung alternativer Herstellungstechnologien wie der Schaumbitumentechnologie erforderlich. Ziel der Erprobung ist es, unterschiedliche Additive oder Herstelltechnologien unter Einbaubedingungen in die Praxis zu bringen und damit Langzeiterfahrungen zu sammeln.
TA-Asphalt in Kombination mit einer Absaugeinrichtung am Straßenfertiger reduziert die potentiellen Gesundheitsgefahren für die Arbeiter*innen auf der Baustelle durch Dämpfe und Aerosole. Diese Gefährdung bei der Heißverarbeitung von Bitumen ist seit Jahren in der Diskussion.

Der Einbau von Temperaturabgesenktem Asphalt von der Anlieferung bis zur Verdichtung ist unter Straßenbeläge in einer Bildergalerie dargestellt. Dort finden finden sich auch weiterführende Informationen zum Asphaltstraßenbau.
Temperaturabgesenkter Asphalt bei Straßen.NRW
Auf den Straßen im Verantwortungsbereich von Straßen.NRW wird seit 2021 auf ausgesuchten Streckenabschnitten Temperaturabgesenkter Asphalt (TA-Asphalt) systematisch erprobt.
Bis Ende 2024 wurden im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW 26 Baumaßnahmen mit TA-Asphalt realisiert, bei denen verschiedene Additive und die Schaumbitumentechnologie zum Einsatz kamen. Der Einsatz von TA-Asphalt wird durch die Umsetzung weiterer (Erprobungs-) Strecken im Jahr 2025 fortgeführt. Die Auswertungen der Kontrollprüfungen zu den bautechnischen Eigenschaften der temperaturabgesenkten Asphaltschichten zeigen bislang keine Auffälligkeiten.
Am 01.01.2027 tritt in Deutschland der Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen gesetzlich in Kraft. Mit Einführung der neuen ZTV Asphalt-StB (voraussichtlich 2026) werden TA-Asphalte rechtlich verbindlich als neue, alleinige Regelbauweise eingeführt.
Straßen.NRW wird auch in 2025 im Rahmen des jährlichen Bauprogramms Strecken mit TA-Asphalt ohne dezidierte Erprobung nach dem „Übergangsstandard 2025“ (Eigenbezeichnung) ausschreiben, um die Anwendung von TA-Asphalt zu einer flächenhaften Skalierung zu bringen. D.h. ohne weitere Vorgaben wie z.B. die Mindestlänge der Strecke, die Herstellung eines Probefeldes, erweiterte Eigenüberwachung, Dokumentation.
Vertragsrelevante Regelungen zur Aufnahme in die „Baubeschreibung Temperaturabgesenkte Asphalte“
Dazu wurde bei Straßen.NRW die „Baubeschreibung Temperaturabgesenkte Asphalte“ eingeführt, die die vertragliche Umsetzung von TA-Asphalt in 2025 nach dem „Übergangsstandard 2025“ enthält. Die Ausschreibung der Baumaßnahmen mit TA-Asphalt nach dem „Übergangsstandard 2025“ erfolgt hinsichtlich des Asphaltoberbaus grundsätzlich gemäß ZTV Asphalt-StB 07/13 mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten wesentlichen Anpassungen:
- Einführung der Temperaturgrenzen des Asphaltmischgutes bei der Übergabe auf der Baustelle in Abhängigkeit von der Asphaltmischgutart
- Beschränkung der Verfahren zur Temperaturabsenkung des Asphaltmischgutes auf
- Zusätze mit positiver Erfahrung, d.h. Zusätze, die in der „Erfahrungssammlung über die Verwendung von Fertigprodukten und Zusätzen zur Temperaturabsenkung von Asphalt“ der BASt gelistet sind oder
- die Anwendung der Schaumbitumentechnologie
Der Einsatz von Zusätzen gemäß der „Pilotproduktliste TA“ der BASt wird explizit ausgeschlossen.
Zum Download
Checkliste Eignungsnachweise
Zur Überprüfung des Eignungsnachweises für Strecken mit TA-Asphalt nach dem „Übergangsstandard 2025“ mit den Regelungen von Straßen.NRW wurde die „Checkliste Eignungsnachweis“ erstellt.
Weitere Informationen zum Thema TA-Asphalt finden sich auch auf der Internetpräsenz der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt):