Tages- und Nachtbaustellen
Tages- und Nachtbaustellen werden in der Regel von den Niederlassungen immer sehr kurzfristig angeordnet und mitgeteilt. Daher können diese Baustellenmeldungen in den Stellungnahmen bei der Fahrwegprüfung nicht berücksichtigt werden.
Bei der Sperrung von Fahrstreifen im Zuge von BAB ist das Befahren mindestens eines Fahrstreifen gewährleistet. Deshalb muss eine Brücksichtigung dieser Baumaßnahmen erst ab einer Transportbreite von über 3,25 Meter erfolgen.

Services
Nutzung der NWISB-Online zur Auskunft über Tages- und Nachtbaustellen
Hier finden Sie Informationen zur Auskunft der Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen und Nutzung der Nachtbaustellenauskunft.
Nutzung des Portals der BASt zur Auskunft über Baustellen
Nutzung des Portals Verkehr.NRW zur Auskunft über Nachtbaustellen
Hier stellen wir für Sie die aktuell Autobahnen-Baustellen zur Verfügung:
Aufgelistet sind nur Arbeitsstellen längerer Dauer. Nicht aufgelistet sind Arbeitsstellen kürzerer Dauer (so genannte "Tages- beziehungsweise Nachtbaustellen"). Diese werden in der Regel sehr kurzfristig angeordnet und mitgeteilt. Daher können diese Meldungen auch in den Stellungnahmen der AdB Niederlassung Rheinland und/oder Westfalen bei der Fahrwegprüfung nicht berücksichtigt werden. Der Bescheidinhaber kann auch deshalb nicht von seiner Verpflichtung entbunden werden, den Transportweg unmittelbar vor Transportbeginn hinsichtlich der Befahrbarkeit zu überprüfen (vergleiche Allgemeine Auflage Nummer 1 des Erlaubnis- und Genehmigungsbescheides).