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Tages- und Nachtbaustellen

Tages- und Nachtbaustellen werden in der Regel von den Niederlassungen immer sehr kurzfristig angeordnet und mitgeteilt. Daher können diese Baustellenmeldungen in den Stellungnahmen bei der Fahrwegprüfung nicht berücksichtigt werden.

Bei der Sperrung von Fahrstreifen im Zuge von BAB ist das Befahren mindestens eines Fahrstreifen gewährleistet. Deshalb muss eine Brücksichtigung dieser Baumaßnahmen erst ab einer Transportbreite von über 3,25 Meter erfolgen.

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