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Straßenverkehrszählung FAQ Antworten auf die häufigsten Fragen zur Straßenverkehrszählung

Die Straßenverkehrszählung (abgekürzt SVZ) ist eine bundesweite Zählung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr durchgeführt wird. Die SVZ wird durch die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer und der Autobahn GmbH alle fünf Jahre durchgeführt. Die Ergebnisse finden bei einer Vielzahl von Anwendungen und Fragestellungen Verwendung.

Was bedeutet der Begriff Straßenverkehrszählung (SVZ)?

Die Straßenverkehrszählung (abgekürzt SVZ) ist eine bundesweite Zählung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr durchgeführt wird. Für jeden Abschnitt des gesamten Bundesfernstraßennetzes sowie für ausgewählte Abschnitte von Landes-, Kreis- und z.T. Gemeindestraßen (nachgeordnetes Netz) sollen Verkehrsmengen und weitere Kenngrößen bereitgestellt werden. Ziel ist es, regelmäßig Verkehrszahlen zu erheben, die über alle Bundesländer hinweg vergleichbar sind. Die Ergebnisse dieser Erhebungen werden anschließend auf die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV) hochgerechnet.

Man trifft hier Aussagen über die Straßennutzung zu folgenden Verkehrsarten:

  • Urlaubsverkehr
  • LKW-/Güterverkehr
  • Pkw-/Individualverkehr
  • Motorradverkehr

Wie häufig findet eine Straßenverkehrszählung statt?

Die SVZ findet in der Regel alle fünf Jahre statt. Was neu ist im Vergleich zu vorherigen Zählungen: Der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW) streckt die Zählung aus betrieblichen Gründen auf zwei Jahre (aktuell die Jahre 2024 und auf 2025), für welches das offizielle Ergebnis hochgerechnet bzw. fortgeschrieben wird. Die offiziellen Hochrechnungsergebnisse liegen im Regelfall ein Jahr später vor.

Durch die pandemiebedingte Verschiebung der Straßenverkehrszählung 2020 in das Jahr 2021 wurde eine alternative Methode zur Bereitstellung von Verkehrsdaten für die Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) erarbeitet, diese Verkehrszahlen liegen in der „Hochrechnung 2019“ vor.

Von wo stammen die Verkehrszahlen?

Die Straßenverkehrszählung (SVZ) wird durch die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer und der Autobahn GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr durchgeführt. Kreise und Städte sind aufgerufen, an der SVZ gemäß der bundesweiten Richtlinie teilzunehmen. Dies führt auch zwischen Landesstraßennetz und kommunalen Straßennetz zu einer Vergleichbarkeit der Zählergebnissen. Städte, Kreise und Kommunen können sich freiwillig der Zählung anschließen. Die Zählergebnisse werden bei der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) zusammengeführt und ausgewertet.

Welche Fahrzeugarten werden erfasst?

Bei der manuellen Zählung der Straßenverkehrszählung wird in verschiedene Fahrzeugarten unterschieden. Diese Klassifizierung ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Generell sind alle Kraftfahrzeuge zu zählen, einschließlich motorisierter Zweiräder. Fahrräder sollen nach Möglichkeit in die manuelle (videogestützte) Zählung miteinbezogen werden, auf dem Gesamtquerschnitt, inkl. Radwegen. Aus den Fahrzeugarten werden die Fahrzeuggruppen Leichtverkehr (LV) und Schwerverkehr (SV) gebildet.

Aufteilung der Fahrzeugarten

*Verbrennungsmotor/ Elektromotor/ Elektro-Hilfsantrieb

Quelle: https://www.bast.de/DE/Statistik/Verkehrsdaten/Manuelle-Zaehlung.html , hier Richtlinien für die Straßenverkehrszählung (SVZ) auf den Bundesfernstraßen im Jahr 2025

Wie viele Zählstellen werden bundesweit gezählt?

Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr werden die Daten an bundesweit ca. 40.000 Zählstellen an Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen erhoben.

Wie viele Zählstellen werden in Nordrhein-Westfalen gezählt?

In der Zuständigkeit (Baulast) von Straßen.NRW liegen ca. 1600 Zählstellen an Bundes-, ca. 3900 an Landes-, ca. 2000 Zählstellen an Kreis- sowie ca. 50 Zählstellen an besonders hoch belasteten Gemeindestraßen. Davon sind 179 Querschnitte mit Induktivschleifen in der Fahrbahn ausgestattet, den sogenannten Dauerzählstellen. In NRW haben sich darüber hinaus für das SVZ-Jahr 2025 die Kreise, Kommunen und Gemeinden für die Zählung von ca. 1900 Zählstellen in ihrer Baulast, größtenteils an Kreisstraßen, angemeldet.

An welchen Orten wird gezählt?

Grundsätzlich wird an allen wichtigen Straßenverbindungen in Deutschland gezählt.

Straßen.NRW zählt an:

  • Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in der Baulast / Zuständigkeit von Straßen.NRW
  • Innerorts / Außerorts
  • An stark- und schwachbefahrenen Straßen, hier findet keine Unterscheidung statt.

Eine Entwicklung des Verkehrs sieht man nicht nur an starkbefahrenen Straßen. Eine Zählstelle ist überall dort einzurichten, wo sich eine signifikante Veränderung der Verkehrsbelastung von einem Streckenabschnitt zum Nächsten ergibt.

Wie funktioniert eine Zählung?

Es werden Daten aus dauerhaften und temporären Zählungen genutzt, um alle fünf Jahre einen Gesamtüberblick über die Verkehrsbelastung und die Aufteilung in den verschiedenen Fahrzeugklassen zu erhalten.

Wie unterscheiden sich die Zählstellen?

Es gibt Stand 2025 vier Arten von Zählungen im Rahmen der Straßenverkehrszählung:

  • Zählschleifen als Dauerzählstellen
  • Seitenradargeräte für temporäre Zählungen
  • Videozählungen für Kurzzeit-Zählungen
  • Manuelle Zählungen für Kurzzeit-Zählungen

Die unterschiedlichen Zählarten werden im Folgenden kurz vorgestellt.

Dauerzählstellen

Es sind 179 sogenannte Dauerzählstellen auf Bundes- und Landestraßen vorhanden, die aus Induktivschleifen in der Fahrbahn bestehen und zur dauerhaften Erfassung von Verkehrsdaten dienen. Jedes Kraftfahrzeug wird dabei ohne Personenbezug erfasst und möglichst einer von bis zu acht Fahrzeugarten zugeordnet. Im Ergebnis liegen für jede Stunde eines jeden Jahres Verkehrsmengendaten vor, aus denen Jahresergebnisse berechnet werden. Dauerzählstellen bilden die Basis für die Hochrechnung von temporären und manuellen Zählstellen.

Seitenradargeräte

Es sind ca. 300 Seitenradargeräte bei Straßen.NRW vorhanden, die in Leitpfosten oder Kastenbauweise zur Erfassung von ca. 4.400 temporären Zählstellen in NRW eingesetzt werden. Der Einsatz erfolgt überwiegend außerorts und findet jeweils eine Woche im ersten & zweiten Halbjahr sowie in den Sommer- oder Herbstferien ca. zwischen Karneval und Anfang Dezember statt.

Die Funktionsweise in Kurzform: Erkennen von Fahrzeug-Silhouetten mittels Radartechnik, darüber erfolgt die Zuordnung in Fahrzeugklassen. Das hat folgende Vorteile:

  • Hohe Genauigkeit an Außerortsstraßen.
  • Mobile Geräte sind flexibel einsetzbar.
  • Der Verkehr in der Nacht wird erfasst.

Ein Nachteil ist: Stehender Verkehr in Kreuzungs- sowie allgemein in Kurvenbereichen kann nicht gezählt werden.

Videozählungen

Bei der Videozählung findet eine stundenweise Erfassung von Querschnitten (vgl. manuelle Zählung), die nicht mit Radargeräten gezählt werden können, statt. Das Video nimmt den Verkehr auf, die Auswertung findet unter optimalen Bedingungen zeitlich flexibel am PC-Arbeitsplatz mit einer manuellen oder teilautomatisierten Auswertung statt.

Manuelle Zählungen

Die stundenweise Zählung erfolgt mit geschultem internem oder externem Personal vor Ort. Der Personaleinsatz richtet sich je nach Fahrstreifenzahl und Verkehrsbelastung.

Manuelle und Videozählungen werden an über 2.500 Zählstellen an bundesweit abgestimmten Zähltagen zwischen April und Oktober zu folgenden Zeiten durchgeführt:

Zählzeiten und Zählstellengruppen

Quelle: https://www.bast.de/DE/Statistik/Verkehrsdaten/Manuelle-Zaehlung.html , hier Richtlinien für die Straßenverkehrszählung (SVZ) auf den Bundesfernstraßen im Jahr 2025

Wann wird eigentlich gezählt?

Mit den Seitenradargeräten finden die Zählungen jeweils eine Woche im ersten & zweiten Halbjahr sowie in den Sommer- oder Herbstferien (zwischen April und Oktober/November) statt.

Die Dauerzählstellen liefern kontinuierlich Werte für die Verkehrszählung.

Wie schaut es mit dem Datenschutz aus?

Erhoben werden dabei die Anzahl und die Art der Fahrzeuge. Weitere Daten wie etwa Nummernschilder werden nicht erfasst. Die Verkehrserfassung durch Videoaufnahmen kommt bei der Straßenverkehrszählung ebenfalls zum Einsatz. Nachdem hier die Zählungen ein Qualitätsmanagement erfolgreich durchlaufen haben, werden Videoaufnahmen gelöscht. Die Videoqualität ist bei der Aufnahme auf das notwendige Maß reduziert, was dem Datenschutz zu Gute kommt. Nach Löschung des Videomaterials verbleiben nur noch die Zählergebnisse (wie bei einer manuellen Zählung per Zählblatt).

Und noch ein Hinweis: Radarzählgeräte sind keine „Blitzer“! Sie nutzen lediglich die gleiche Technik, erfassen aber keinerlei personenbezogenen Daten.

Wo gibt es die Zähldaten?

Die Daten der Bundesfernstraßen und der Landesstraßen und kommunale Zählungen werden in NRW gemeinsam validiert und hochgerechnet. Im Anschluss stehen die Daten auf der Webseite www.verkehrsdaten.nrw bereit. Eine weitere Möglichkeit bietet die Seite der Online-Auskunft der Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen, die über www.nwsib-online.nrw.de zu erreichen ist: