Funktionen von Straßenbegleitgrün
Grünflächen entlang der Straße erfüllen wichtige verkehrstechnische, bautechnische, landschaftsgestalterische und landschaftsökologische Funktionen.

Verkehrstechnische Funktionen
Der Verlauf einer Straße lässt sich durch Pflanzen und Bäume optisch betonen. Für den Verkehrsteilnehmer verdeutlichen sie unübersichtliche Situationen wie Kuppen und Kurven ebenso wie Kreuzungen und Einmündungen. Dadurch lässt sich der Straßenverlauf auf längere Distanz besser abschätzen. Insbesondere die optische Verengung des Straßenraumes durch Baumreihen sollen die Verkehrsteilnehmer vor Gefahrenpunkten dazu veranlassen, langsamer zu fahren. Wenn Verkehrswege parallel verlaufen oder Fahrbahnen durch Mittelstreifen getrennt sind, steigert das Grün an der Straße die Verkehrssicherheit, weil es als Blend- und Sichtschutz wirkt. Hecken in mehreren Reihen eignen sich zum Schutz vor Wind und Schneeverwehungen und dicht angelegte Gehölzbestände halten an steilen Hanglagen Steinschlag auf.
Bautechnische Funktionen
Pflanzen tragen auch wesentlich zur Stabilität von Straßenböschungen bei. Das Wurzelwerk der Gräser, Kräuter und Gehölze schützt die Böschungen wirkungsvoll vor Erosionen. Diese Fähigkeit wird durch Lebendverbaumaßnahmen (Faschinen, Flechtwerk, und Ähnliches) gezielt unterstützt. Auch Ansaatverfahren mit standortgerechten Gehölz-, Gräser- und Kräuterarten werden angewandt.
Landschaftsgestalterische Funktionen
Die Gestaltung der Straßenseitenräume ist dazu geeignet, den Eingriff durch den Bau der Straße zu mindern. Die Gestaltung von Rast- und Nebenanlagen trägt wesentlich zur Einbindung der verkehrstechnischen Anlagen bei.
Landschaftsökologische Funktionen
Das Straßenbegleitgrün dient auch als Rückzugs- und Teillebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Die bepflanzten Straßenseitenflächen haben, in Abhängigkeit von Art und Zusammensetzung der Bestände, eine Immissionsschutzwirkung insbesondere für die angrenzenden Flächen. Weiterhin verbessert eine abwechslungsreiche Bepflanzung das Kleinklima.