Sonderprogramm „Straßeninfrastruktur Südwestfalen“
Die Sperrung der A45 hat zu sehr starken Ausweichverkehr auf Landes- und Bundesstraßen in der Region geführt. Im Zeitraum der A45-Sperrung ist daher durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW ein Dialogprozess zur verkehrlichen Infrastruktur Straße in Südwestfalen gestartet worden. Der Dialog „Verkehrliche Infrastruktur Straße in Südwestfalen“ ist eine fach- und raumübergreifende Betrachtung der anstehenden Baumaßnahmen in der von der A45-Sperrung betroffenen Region. Insgesamt weisen durch die Sperrung der A45 ungefähr 470 km Bundes- und Landesstraßen eine Mehrbelastung auf.
Vorrangiges Ziel des Sonderprogramms Südwestfalen ist der Erhalt der Infrastruktur und damit die Funktionalität des Straßennetzes, das heißt Straßen sollen verfügbar bleiben in Verbindung mit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmenden.
Antworten auf häufige Fragen zur Maßnahmenkarte
Vorrangiges Ziel des Sonderprogramms Südwestfalen ist der Erhalt der Infrastruktur und damit die Funktionalität des Straßennetzes, das heißt Straßen sollen verfügbar bleiben in Verbindung mit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmenden.
Die Karte gibt einen Überblick über alle 124 Maßnahmen des Sonderprogramms Südwestfalen. Hier erfahren alle frühzeitig, wo in Zukunft in der Region gebaut wird.
Die einzelne Maßnahmen werden geographisch visualisiert und in der Karte räumlich verortet. Die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen und der Stand der Umsetzung sind farblich gekennzeichnet. So sind bereits fertiggestellte Maßnahmen grau markiert, und Maßnahmen im Bau sind in gelb dargestellt. Die Farben für die Priorisierung sind in der Legende enthalten.
Die Umsetzung aller 124 Maßnahmen ist für einen Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen. Wegen der Vielzahl der einzelnen Projekte des Sonderprogramms Südwestfalen wurde gemeinsam mit den betroffenen Kommunen eine Dringlichkeitsreihung erstellt. Hierzu wurden im Rahmen des Erhaltungsmanagements und der Baustellenkoordination mehrere Kriterien untereinander abgewogen. Dazu gehören
- der Straßenzustand
- die Verkehrsbelastung
- die Verkehrsbedeutung
- die Verkehrssicherheit
- sonstige fachliche Belange
- die Verfügbarkeit der betroffenen Straßennetzabschnitte
Die Realisierbarkeit von Maßnahmen hängt von mehreren Faktoren ab. Die Priorisierung ist ein Faktor. Ein weiterer maßgeblicher Faktor ist die effiziente Baustellenkoordination. Bei der Umsetzung sind auch andere Baumaßnahmen zu berücksichtigen, so dass die Baumaßnahmen aus dem Sonderprogramm räumlich und zeitlich mit anderen Baustellen verträglich sind. Hierbei sind auch Baumaßnahmen anderer Programme zu berücksichtigen wie Brückenersatzneubauten oder Maßnahmen Dritter, um gegebenenfalls Synergieeffekte erzielen zu können.
Aufgrund der vielschichtigen Rahmenbedingungen und des langen Zeitraums von 10 Jahren ist die jahresscharfe Realisierung von Maßnahmen nicht verlässlich und belastbar festzulegen.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gibt das Bauprogramm des Sonderprogramms Südwestfalen für das Folgejahr bekannt. -> Sonderprogramm 2026
Sofern kurzfristig Sofortmaßnahmen für die Verkehrssicherheit notwendig sind, wird die zuständige Straßenmeisterei den entsprechenden Streckenabschnitt in einem verkehrssicheren Zustand erhalten.
Umleitungsempfehlungen von aktuellen Vollsperrungen können unter www.verkehr.nrw eingesehen werden.
Prinzipiell gilt: Offizielle Umleitungsverkehre dürfen nur über dafür geeignete Straßen geführt werden, da diese für die zusätzlichen Belastungen ausgelegt sind. Jedoch ist das sogenannte nachgeordnete, klassifizierte Straßennetz (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) aufgrund der vorherrschenden Mittelgebirgstopografie tendenziell eher weiträumig und aus dem Bestand heraus teilweise mit Restriktionen versehen (z. B. Steigungs- und Gefällestrecken, enge Straßenquerschnitte). Demzufolge gibt es im Sauer- und Siegerland nur wenige, redundante Alternativstrecken für Umleitungsverkehre, so dass bei Vollsperrungen häufig weiträumige und zeitintensive Umleitungen ausgewiesen werden müssen.
Geplante, baustellenbedingte Einschränkungen längerer Dauer, wie halbseitige Verkehrsführungen oder Vollsperrungen, werden durch entsprechende Pressemitteilungen rechtzeitig im Voraus angekündigt. Aktuelle Pressemitteilungen können auf dieser Webseite eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich für ein Presseabo anzumelden, welches auch individuell nach Gebietskörperschaft abonniert werden kann.
Außerdem werden in der Örtlichkeit vor dem jeweiligen Maßnahmenbeginn sogenannte Vorankündigungstafeln aufgestellt, welche die Verkehrsteilnehmenden auf den betroffenen Strecken auf anstehende Vollsperrungen hinweisen.
Im Vorfeld der Umsetzung der 124 Maßnahmen wird bei allen Maßnahmen geprüft, ob im bestehenden Straßenquerschnitt ausreichend Raum zur Verfügung steht, um eine neue Radverkehrsanlage im Zuge einer Erhaltungsmaßnahme anzulegen. Diesbezüglich wird im zuständigen Fachcluster Radverkehr ein einheitliches Bewertungsschema erarbeitet. Sobald in der zuständigen Fachclustergruppe Radverkehr abgestimmt worden ist, bei welchen Maßnahmen im Rahmen einer Sanierung eine Radverkehrsanlage angelegt werden kann, wird dies in der zugehörigen Übersichtskarte dargestellt.
Dialog zur verkehrlichen Infrastruktur Straße in Südwestfalen
Mit Auftakttermin vom 06.09.2024 wurde der unter der Leitung von Herrn Minister Krischer stehende Dialogprozess zur verkehrlichen Infrastruktur Straße in Südwestfalen im Rahmen des Forums „Straßen in Südwestfalen“ offiziell begonnen.
Der Dialog „Verkehrliche Infrastruktur Straße in Südwestfalen“ ist eine fach- und raumübergreifende Betrachtung der anstehenden Baumaßnahmen in der von der A45-Sperrung betroffenen Region. Insgesamt weisen durch die Sperrung der A45 ungefähr 470 km Bundes- und Landesstraßen eine Mehrbelastung auf. Durch die Abbildung eines breiten Interessenspektrums fließen eine Vielzahl von Hinweisen von Betroffenen ein. Somit führt der Dialogprozess zu einem notwendigen Interessenausgleich und ergibt ein transparentes Verfahren zur Priorisierung der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen.

Anhand des Straßenzustands wurden in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen und weiteren Beteiligten vor Ort insgesamt 124 Streckenabschnitte identifiziert, auf denen Erhaltungsmaßnahmen erforderlich werden.