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Schwertransporte FAQ Die häufigsten Fragen zu Großraum- und Schwertransporten

Nordrhein-Westfalen zählt im bundesweiten Vergleich zu den wichtigsten Wirtschafts- und Exportländern. Viele Güter werden in Nordrhein-Westfalen produziert oder per Transitverkehr durch das Land transportiert. Kurzum: Nordrhein-Westfalen ist Güterverkehrsdrehscheibe von nationaler und internationaler Bedeutung.

Schwerlasttransporte sind im Vorfeld genauestens zu planen

Viele Transporte finden über Wasserwege oder die Schiene statt, häufig führt der Weg jedoch über Autobahnen, Bundes- oder Landesstraßen. LKW prägen quasi täglich das Straßenbild. Es gibt jedoch Güter, die sind so groß oder so schwer, dass ein "normaler" LKW sie gar nicht mehr transportieren kann. Dann wird ein so genannter Schwer- beziehungsweise Großraumtransport durchgeführt. Eine Herausforderung für die Spediteure - aber auch für die Infrastruktur. Auf dieser Seite beantwortet Straßen.NRW die häufigsten Fragen zu Großraum- und Schwertransporten.

Was ist überhaupt ein Schwertransport?

Großraum- und Schwertransporte überschreiten die zulässigen Abmessungen und Gewichte, die in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) definiert sind. Somit sind diese Transporte genehmigungspflichtig. Hauptsächlich kann zwischen den folgende Arten von Genehmigung unterscheiden werden:

  • Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO (Großraumtransporte) Wenn die Abmessungen der Ladung die zulässigen Grenzwerte der StVO überschreiten, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erforderlich. Beispiel: Ein Blechsilo auf einem LKW erzeugt durch seinen Querschnitt eine Überbreite und Überhöhe.
  • Erlaubnis gemäß §29 Abs. 3 StVO (Schwertransporte oder Fahrzeuge die Aufgrund ihrer Bauart bedingten Abmessungen genehmigungspflichtig sind) Liegen die Abmessungen, Gewichte oder Achslasten des Fahrzeuges außerhalb der Grenzwerte der StVZO ist eine Erlaubnis gemäß §29 Abs. 3 StVO zu beantragen. Beispiele: Ein Autokran überschreitet lediglich die zulässigen Achslasten; Eine landwirtschaftliche Maschine ist durch ihre Bauart überbreit.
  • Erlaubnis gemäß §29 Abs. 3 StVO und Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO (Großraum- und Schwertransporte) Hier überschreitet die Ladung und auch des Fahrzeug die festgelegten Grenzwerte der StVZO beziehungsweise StVO. Großraum- und Schwertransporte bedürfen sowohl einer Erlaubnis gemäß §29 Abs. 3 StVO als auch einer Ausnahmegenehmigung nach §46 Abs. 1 Nr. 5 StVO. Beispiel: Großtransformatoren oder Turbinen als Transportgut

Dürfen Großraum- und Schwertransporte einfach losfahren zum Zielort - so wie jeder "normale" LKW?

Nein, Großraum- und Schwertransporte brauchen immer eine Genehmigung. Damit diese Transporte genehmigt werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört unter anderem, dass die Ladung unteilbar ist. Das bedeutet, dass die Ladung nicht in Einzelteile, die dann jeweils ein geringeres Gewicht oder geringere Abmessungen hätten, zerlegt werden kann. Schwertransporte sind immer eine Herausforderung für die Infrastruktur: Nicht alle Straßen und Brücken sind für solch schwere und große Lasten ausgelegt. Priorität hat deshalb zunächst ein Transport über Schiene oder Wasserstraße. Ist dies nicht möglich oder unzumutbar, kommt ein Transport über die Straße in Betracht. Der konkrete Fahrtweg muss dann so gewählt sein, dass der Zustand der Straßen durch den Transport nicht beeinträchtigt wird.

Wer arbeitet solch einen Fahrtweg aus?

Hier gilt eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise: Der Antragssteller, in der Regel ein Transportunternehmen, nennt exakt die Strecke, die auf die speziellen Anforderungen seines jeweiligen Transports zugeschnitten ist. Der Antrag wird gestellt bei der zuständigen Verkehrsbehörde – im Verfahren spricht man von der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde (EGB)– am Startort des Transports oder am Firmensitz. Die Verkehrsbehörde begleitet den Antrag federführend und fragt die weiteren Beteiligten, ob die vorgeschlagene Strecke okay ist. Beteiligt sein können zum Beispiel andere Kommunen, wenn der Weg über ihre Straßen führt, und/oder Straßen.NRW als zuständige Straßenbauverwaltung für Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen. Ebenso die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder die Bahn, sofern Wasser- oder Schienenwege gekreuzt werden.

Auch die Polizei, die die Transporte später überwacht und gegebenenfalls begleitet, wird beteiligt. Geben alle Beteiligten grünes Licht, kann die zuständige Verkehrsbehörde den Großraum- oder Schwertransport genehmigen. Funktioniert eine Strecke nicht, weil etwa eine Straße zu schmal, ein Tunnel zu niedrig oder eine Brücke nicht ausreichend tragfähig ist, muss der Antragsteller seinen Fahrtweg anpassen.

Wie geht es weiter, wenn die Genehmigung vorliegt?

Grundsätzlich kann der Antragsteller den Transport dann durchführen, häufig gelten für den Transport aber spezielle Auflagen und Bedingungen. Ziel ist es dabei, dass der Transport sicher durchgeführt werden kann. So dürfen zum Beispiel durch den Transport keine Schäden an der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Ampeln, Verkehrsschilder etcetera) entstehen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Viele Schwertransporte finden deshalb nachts und innerhalb fester Zeitkorridore statt. Mitunter muss die Fahrt durch private Begleitfahrzeuge oder die Polizei abgesichert werden.

Ortsuche

Um die Bauwerksnummer für die Suche verwenden zu können, muss das Attribut ‚Bauwerke‘ aktiviert und die Bauwerksnummer eingetragen werden.

In der Ortsuche „Bauwerke” auswählen und die Bauwerksnummer angeben.

Nach der Suche wird das Bauwerk in einer Tabelle aufgeführt und durch Bewegen der Maus über den Tabelleneintrag wird die Lage des Bauwerks durch einen farblichen Kreis in der Karte sichtbar. Um das Bauwerk näher betrachten zu können, muss in die Karte hineingezoomt werden. Dieser Schritt kann mithilfe der Funktionen der ‚Symbolleiste‘ verkürzt werden.

Symbolleiste

Mithilfe der Symbolleiste die oberhalb der entstandenen Tabelle zu finden ist, kann das Bauwerk in der Karte dargestellt werden, aufgehellt werden, aufgehellt und dargestellt werden und das Objektarchiv angezeigt werden. Mit dem Klick auf ‚Objekt in der Karte aufhellen und darstellen‘ zoomt NWSIB-online automatisch zum Bauwerk.

Sichtbarkeiten

Unter dem Reiter ‚Sichtbarkeiten‘ können weitere Informationen in der Karte aktiviert werden (rechter Bildschirmrand; grau hinterlegt). Die Bauwerksnummer, Bauwerkslage, TK25-Blatt Nummer sowie der Bauwerksname kann unter ,Sichtbarkeiten‘ à‚Bauwerke‘ eingeblendet werden. Außerdem kann unter ‚Sichtbarkeiten‘à‚Kartengrundlagen‘ ein Luftbild unter die Karte geschaltet werden.

Bildbefahrung

Wird in der Navigationsleiste am oberen Bildschirmrand die Bildbefahrung aktiviert, ist es möglich eine Straße mit Hilfe von Bildausschnitten „entlang zu fahren“. Für die „Befahrung“ können die Pfeile rechts und links der Station (siehe Abbildung) verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit in oder gegen die Stationierungsrichtung „zu fahren“.

Die Pfeile links und rechts der Station für die „Befahrung“ verwenden.

Die Bildbefahrung ist eine gute Möglichkeit ein genaueres Bild von einer Straße, ihrer Führung sowie den Gegebenheiten vor Ort zu erhalten. Zurzeit bestehen allerdings noch nicht für alle Straßen in Nordrhein-Westfalen Befahrungsbilder.

Wie viele Schwertransporte finden in einem Jahr statt?

Im Jahr 2016 wurden bundesweit über das Elektronische Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte "VEMAGS" rund 514.000 Bescheide erteilt, davon knapp 107.500 Bescheide in Nordrhein-Westfalen. Somit hatte Nordrhein-Westfalen einen Anteil von fast 21 Prozent am bundesweiten Aufkommen und damit die höchsten Antrags- und Bescheidzahlen.

Im Jahr 2018 wurden bundesweit über das Elektronische Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte "VEMAGS" rund 609.000 Bescheide erteilt, davon rund 140.000 Bescheide in Nordrhein-Westfalen. Somit hatte Nordrhein-Westfalen einen Anteil von fast 23 Prozent am bundesweiten Aufkommen und damit die höchsten Antrags- und Bescheidzahlen.

Der Anteil von VEMAGS an den Gesamtverfahren beträgt circa 95 Prozent, der Rest wird per Fax oder anderweitig erteilt.

Über die Anzahl der daraufhin tatsächlich durchgeführten Transporte gibt es keine Statistik, weil mit einem Antrag zum Teil auch mehrere Transporte durchgeführt werden können oder aber Transporte nicht durchgeführt werden. Grundsätzlich ist jedoch ein Anstieg zu verzeichnen.