Seiten-URL: https://www.strassen.nrw.de/de/rs5-radschnellweg-neuss-duesseldorf-langenfeld-projektueberblick.html?file=files/a_snrw-2022/dokumente/01_planen-und-bauen/03-Radwege_doc/01_Projekte/RS5_Radschnellweg-Neuss-Duesseldorf-Langenfeld/SNRW_RS5-Lageplan-Abschnitt8-Langenfeld.pdf&cid=42961
Niederrhein | Düsseldorf | Langenfeld | Neuss | RS5In Planung

RS5: Radschnellweg Neuss, Düsseldorf und Langenfeld Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Sie ist eine der wichtigsten Verkehrsachsen rund um Düsseldorf und im angrenzenden Umland: die Fahrradstrecke Neuss – Düsseldorf – Langenfeld. Die Städte Neuss, Düsseldorf, Langenfeld und der Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Niederrhein planen hier aktuell den Neubau einer Radschnellverbindung (RSV) mit einer Gesamtlänge von rund 24 Kilometern. Der neue Radschnellweg soll das Radfahren auf dieser wichtigen Verbindung in Zukunft noch attraktiver und komfortabler machen.

Ziel ist es, ein hochwertiges Infrastruktur­angebot für Alltagsradfahrende für den täglichen Weg zur Schule oder Arbeit zu schaffen. Dabei steht der umwegfreie Verlauf im Vordergrund, um ein schnelles Vorankommen zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die Trasse aber auch im Einklang mit der angrenzenden Landschaft und dem Stadtbild gestaltet werden. Außerdem ist geplant, dass die Städte Neuss, Düsseldorf und Langenfeld den Radschnellweg an ihr innerstädtisches Radverkehrs­netz anbinden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gewährt für Teilabschnitte dieses Projekts Bundes­finanzhilfen nach der Verwaltungs­vereinbarung Radschnellwege 2017-2030.

Hintergrund

Für die Radschnellverbindung (RSV) liegt ein im Jahr 2013 landesweiter Planungs­wettbewerb der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise vor. Ausschlaggebend dafür war insbesondere das hohe Potenzial, das diese Trasse im Hinblick auf die hohen Pendler­ströme und die kurzen Entfernungen zwischen der Stadt Düsseldorf und den Nachbarkommunen bietet. Mit der Heinrich-Heine-Universität liegt außerdem ein bedeutender Bildungs­standort an der potenziellen Radschnellverbindung. Die im Wettbewerb prämierte Trasse wurde in einer vorliegenden Studie auf ihre Machbarkeit geprüft.

Folgende Zielsetzungen wurden für das Projekt „Radschnellweg Neuss – Düsseldorf – Langenfeld“ definiert:

  • Insbesondere den Alltagsradfahrenden, die den täglichen Weg zu Schule oder Arbeit mit dem Fahrrad zurücklegen, soll ein hochwertiges Infrastrukturangebot geschaffen werden.
  • Die Radschnellverbindung soll möglichst ohne Umwege verlaufen und die erforderlichen Qualitätskriterien für Führungsformen und Knotenpunkte einhalten, um ein schnelles Vorankommen zu ermöglichen.
  • Der Verlauf der Trasse muss so gestaltet werden, dass ihre potenziellen Nutzer*innen „abgeholt“ werden, das heißt die maximal möglichen Potenziale ausgeschöpft werden.
  • Die Gestaltung der Trasse soll in Verträglichkeit mit der angrenzenden Landschaft und dem Stadtbild sein. Leitelemente machen die Radschnellverbindung für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu einer eindeutig lesbaren und sicheren Infrastruktur.
  • Zielführend für die Zukunftsmobilität in Stadt und Region ist eine Netzverknüpfung regionaler und kommunaler RSV.

Das Projekt

Der Radschnellweg Neuss, Düsseldorf und Langenfeld beginnt an der Galopp­rennbahn in Neuss, kreuzt die L137 und verläuft über die B1 Josef-Kardinal-Frings-Brücke nach Düsseldorf, entlang des Hammer-, Volmerswerther- und Fleher-Deichs über die L293 Münchener Straße entlang der Universität Düsseldorf nach Benrath, kreuzt die A59 und schließt schließlich nach rund 24 km an der L353 Berghausener Straße in Langenfeld ab.

Der Radschnellweg RS5 zwischen Neuss und Langenfeld bietet eine hochwertige Infrastruktur­ für Alltagsradfahrende.

Zur Linienfindung und für die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurde die Strecke in acht Abschnitte unterteilt:

  • Neuss
  • Düsseldorf Volmerswerth (& Flehe)
  • Düsseldorf (Universität)
  • Düsseldorf Wersten (& Holthausen)
  • Düsseldorf (Benrath)
  • Düsseldorf (Urdenbach & Garath)
  • Düsseldorf (Hellerhof)
  • Langenfeld (Richrath)

Unter Berücksichtigung von Merkmalen wie Umwelt, Trassierung, Streckenlänge, Städtebau und Kosten wurde eine Vorzugsvariante für die Gesamtstrecke des neuen Radschnellwegs ermittelt.

Karte mit Linienführung und Zuständigkeiten (nicht barrierefrei)
Zuständigkeiten beim Radschnellweg RS5

Träger des Vorhabens und Straßen­baulast­träger sind innerhalb der Orts­durchfahrten die Städte Neuss und Düsseldorf in eigener Zuständigkeit. Für die freie Strecke und den Bereich Langenfeld ist gemäß StrWG NRW der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.

Aktuell werden in der Stadt Düsseldorf die verschiedenen Trassen­varianten einer weiteren Prüfung unterzogen. Die Vorzugs­variante des Abschnitts Düsseldorf wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Für den Abschnitt Langenfeld werden seitens des Landesbetriebs Straßenbau, der hier als Straßen­baulast­träger zuständig ist, ebenfalls neue Varianten untersucht. Die Anschlusspunkte an der Stadtgrenze zu Düsseldorf und Langenfeld wurden vorab festgelegt.

Für den Abschnitt Neuss wurde festgelegt, dass ein Linien­bestimmungs­verfahren bis westlich Widerlager Josef-Kardinal-Frings-Brücke durchzuführen ist. Es handelt sich um einen sinnvoll gebildeten Abschnitt in eigener Verkehrs­bedeutung und mit einem festen Endpunkt, der die Linien­findung der anschließenden Abschnitte nicht beeinflusst. Bauanfang (Hammer Landstraße) und Endpunkt (Brücke) liegen fest.

Projektstand

Beteiligung der Öffentlichkeit

Für dieses Projekt ist nach § 25 Verwaltungs­verfahrens­gesetz (VwVfG NRW) eine „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ vorgesehen. Mit diesem Instrument wird der Öffentlichkeit in einer frühen Planungsphase die Möglichkeit gegeben, sich mit Vorschlägen und Anregungen in die Diskussion einzubringen.

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation fand die Frühe Öffentlichkeits­beteiligung für die Radschnellverbindung im November 2020 in Form eines Online-Beteiligungsverfahrens statt. Zusätzlich wurden Info-Hotlines geschaltet und Einzelgespräche angeboten.

Die Resonanz war sehr groß: Viele Bürger*innen, aber auch Vertreter*innen weiterer Interessensgruppen, brachten sich mit zahlreichen Vorschlägen und Ideen in den Planungsprozess ein. Diese Anregungen sind in die weitere Bewertung und Planung der Radschnellverbindung eingeflossen.

Wie geht es weiter?

Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist seit April 2021 abgeschlossen. Für die Bereiche Düsseldorf und Langenfeld werden von der Stadt Düsseldorf sowie vom Landesbetrieb Straßenbau NRW (als Straßenbaulastträger für Langenfeld zuständig) die verschiedenen Trassenvarianten einer erweiterten Prüfung unterzogen. Die Stadt Düsseldorf sowie der Landesbetrieb Straßenbau werden die beiden Anschlusspunkte an den Stadtgrenzen als fest definieren, sodass die Entwurfsplanung mit Feststellung der Linie fortgesetzt werden kann.

Zur Linienabstimmung im Abschnitt Neuss ist durch die Regionalniederlassung Niederrhein ein Termin der Träger öffentlicher Belange (TÖB) durchgeführt worden. Hierbei hat die Stadt Neuss einen Ratsbeschluss vorgelegt und im Rahmen ihrer eigenen Stellungnahmen auch über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Bürger*innen sowie der Naturschutzverbände über die vorgesehene Linienführung berichtet.

Der Landesbetrieb Straßenbau hat dem Landesverkehrsministerium die Linienbestimmungsunterlagen mit dem Ergebnis des TÖB-Termins zur Bestimmung der Linie vorgelegt. Anschließend wird die Stadt Neuss in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau jeweils für den Abschnitt Neuss die Entwurfsplanung erstellen, die Finanzierung klären und nach Vorliegen eines Baurechts auch den Bau durchführen. Es wird eine Absichtserklärung abgeschlossen, in der die Straßenbaulastträger (die Städte und der Landesbetrieb Straßenbau) eine gemeinsame Absichtserklärung zur Realisierung der Radschnellverbindung abgeben. Mit der Linienabstimmung wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 gerechnet.

Für die Abschnitte Düsseldorf und Langenfeld wird nach Prüfung der Trassenalternativen ebenfalls ein Termin der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Hierbei werden die Städte Düsseldorf und Langenfeld einen Ratsbeschluss vorlegen und im Rahmen ihrer eigenen Stellungnahmen auch über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Bürger*innen sowie der Naturschutzverbände über die vorgesehene Linienführung unterrichten. Anschließend werden für diese Abschnitte die Linienbestimmungsunterlagen mit dem Ergebnis dieses TÖB-Termins ebenfalls dem Landesverkehrsministerium zur Bestimmung der Linie vorgelegt. Anschließend werden die Stadt Düsseldorf und der Landesbetrieb Straßenbau jeweils für ihren Bereich eigenständig die Entwurfsplanung erstellen, die Finanzierung klären und nach Vorliegen eines Baurechts auch den Bau durchführen.

Meldungen zum RS5

Zurzeit sind keine Nachrichten vorhanden.