RS5: Radschnellweg Neuss, Düsseldorf und Langenfeld Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Sie ist eine der wichtigsten Verkehrsachsen rund um Düsseldorf und im angrenzenden Umland: die Fahrradstrecke Neuss – Düsseldorf – Langenfeld. Die Städte Neuss, Düsseldorf, Langenfeld und der Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Niederrhein planen hier aktuell den Neubau einer Radschnellverbindung (RSV) mit einer Gesamtlänge von rund 24 Kilometern. Der neue Radschnellweg soll das Radfahren auf dieser wichtigen Verbindung in Zukunft noch attraktiver und komfortabler machen.
Ziel ist es, ein hochwertiges Infrastrukturangebot für Alltagsradfahrende für den täglichen Weg zur Schule oder Arbeit zu schaffen. Dabei steht der umwegfreie Verlauf im Vordergrund, um ein schnelles Vorankommen zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die Trasse aber auch im Einklang mit der angrenzenden Landschaft und dem Stadtbild gestaltet werden. Außerdem ist geplant, dass die Städte Neuss, Düsseldorf und Langenfeld den Radschnellweg an ihr innerstädtisches Radverkehrsnetz anbinden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gewährt für Teilabschnitte dieses Projekts Bundesfinanzhilfen nach der Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017-2030.
Hintergrund
Für die Radschnellverbindung (RSV) liegt ein im Jahr 2013 landesweiter Planungswettbewerb der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise vor. Ausschlaggebend dafür war insbesondere das hohe Potenzial, das diese Trasse im Hinblick auf die hohen Pendlerströme und die kurzen Entfernungen zwischen der Stadt Düsseldorf und den Nachbarkommunen bietet. Mit der Heinrich-Heine-Universität liegt außerdem ein bedeutender Bildungsstandort an der potenziellen Radschnellverbindung. Die im Wettbewerb prämierte Trasse wurde in einer vorliegenden Studie auf ihre Machbarkeit geprüft.
Folgende Zielsetzungen wurden für das Projekt „Radschnellweg Neuss – Düsseldorf – Langenfeld“ definiert:
- Insbesondere den Alltagsradfahrenden, die den täglichen Weg zu Schule oder Arbeit mit dem Fahrrad zurücklegen, soll ein hochwertiges Infrastrukturangebot geschaffen werden.
- Die Radschnellverbindung soll möglichst ohne Umwege verlaufen und die erforderlichen Qualitätskriterien für Führungsformen und Knotenpunkte einhalten, um ein schnelles Vorankommen zu ermöglichen.
- Der Verlauf der Trasse muss so gestaltet werden, dass ihre potenziellen Nutzer*innen „abgeholt“ werden, das heißt die maximal möglichen Potenziale ausgeschöpft werden.
- Die Gestaltung der Trasse soll in Verträglichkeit mit der angrenzenden Landschaft und dem Stadtbild sein. Leitelemente machen die Radschnellverbindung für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu einer eindeutig lesbaren und sicheren Infrastruktur.
- Zielführend für die Zukunftsmobilität in Stadt und Region ist eine Netzverknüpfung regionaler und kommunaler RSV.
Das Projekt
Der Radschnellweg Neuss, Düsseldorf und Langenfeld beginnt an der Galopprennbahn in Neuss, kreuzt die L137 und verläuft über die B1 Josef-Kardinal-Frings-Brücke nach Düsseldorf. Innerhalb der Stadt Düsseldorf verläuft die Strecke entlang des Südrings, über die Münchener Straße bis hin zur Universitätsstraße. Im weiteren Verlauf folgt der RS5 der Münchener Straße weiter durch Wersten und über Holthausen bis nach Benrath. Anschließend führt die Trasse über die Koblenzer Straße durch Urdenbach, Garath bis Hellerhof, wo sie entlang der Frankfurter Straße auf Langenfelder Stadtgebiet trifft und an der L353 Berghausener Straße in Langenfeld endet.
Der Radschnellweg RS5 zwischen Neuss und Langenfeld bietet eine hochwertige Infrastruktur für Alltagsradfahrende. Zur Linienfindung und für die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurde die Strecke in acht Abschnitte unterteilt:
- Neuss
- Düsseldorf (Volmerswerth / Flehe / Bilk)
- Düsseldorf (Universität)
- Düsseldorf Wersten (& Holthausen)
- Düsseldorf (Benrath)
- Düsseldorf (Urdenbach & Garath)
- Düsseldorf (Hellerhof)
- Langenfeld (Richrath)
Unter Berücksichtigung von Merkmalen wie Umwelt, Trassierung, Streckenlänge, Städtebau und Kosten wurde eine Vorzugsvariante für die Gesamtstrecke des neuen Radschnellwegs ermittelt.
Zuständigkeiten beim Radschnellweg RS5
Träger des Vorhabens und Straßenbaulastträger sind innerhalb der Ortsdurchfahrten die Städte Neuss und Düsseldorf in eigener Zuständigkeit. Für die freie Strecke und den Bereich Langenfeld ist gemäß StrWG NRW der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.
Aktuell werden seitens der Stadt Düsseldorf die Zuwendungen für Planungsleistungen für die Abschnitte Universität, Wersten und Holthausen, Benrath sowie Urdenbach und Garath gestellt und bewilligt. Der Zuwendungsantrag für die Abschnitte Volmerswerth / Flehe / Bilk und Hellerhof folgt nach Abschluss des Linienbestimmungsverfahrens.
Für den Abschnitt Langenfeld werden seitens des Landesbetriebs Straßenbau, der hier als Straßenbaulastträger zuständig ist, ebenfalls neue Varianten untersucht. Die Anschlusspunkte an der Stadtgrenze zu Düsseldorf und Langenfeld wurden vorab festgelegt.
Für den Abschnitt Neuss wurde festgelegt, dass ein Linienbestimmungsverfahren bis westlich Widerlager Josef-Kardinal-Frings-Brücke durchzuführen ist. Es handelt sich um einen sinnvoll gebildeten Abschnitt in eigener Verkehrsbedeutung und mit einem festen Endpunkt, der die Linienfindung der anschließenden Abschnitte nicht beeinflusst. Bauanfang (Hammer Landstraße) und Endpunkt (Brücke) liegen fest. Die Stadt Neuss hat in 2023 mit den Bauarbeiten begonnen.
Projektträger und Förderer
- Landeshauptstadt Düsseldorf
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gewährt für Teilabschnitte dieses Projekts Bundesfinanzhilfen nach der Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017-2030)
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Kooperationspartner
Projektstand
Beteiligung der Öffentlichkeit
Für dieses Projekt ist nach § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) eine „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ vorgesehen. Mit diesem Instrument wird der Öffentlichkeit in einer frühen Planungsphase die Möglichkeit gegeben, sich mit Vorschlägen und Anregungen in die Diskussion einzubringen.
Aufgrund der Pandemie-Situation fand die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung für die Radschnellverbindung im November 2020 in Form eines Online-Beteiligungsverfahrens statt. Zusätzlich wurden Info-Hotlines geschaltet und Einzelgespräche angeboten.
Die Resonanz war sehr groß: Viele Bürger*innen, aber auch Vertreter*innen weiterer Interessensgruppen, brachten sich mit zahlreichen Vorschlägen und Ideen in den Planungsprozess ein. Diese Anregungen sind in die weitere Bewertung und Planung der Radschnellverbindung eingeflossen.
Wie geht es weiter?
Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist seit 2023 abgeschlossen. Für Langenfeld werden vom Landesbetrieb Straßenbau NRW (als Straßenbaulastträger für Langenfeld zuständig) die verschiedenen Trassenvarianten einer erweiterten Prüfung unterzogen. Die Stadt Düsseldorf sowie der Landesbetrieb Straßenbau werden die beiden Anschlusspunkte an den Stadtgrenzen als fest definieren, sodass die Entwurfsplanung mit Feststellung der Linie fortgesetzt werden kann.
Zur Linienabstimmung im Abschnitt Neuss ist durch die Regionalniederlassung Niederrhein ein Termin der Träger öffentlicher Belange (TÖB) durchgeführt worden. Hierbei hat die Stadt Neuss einen Ratsbeschluss vorgelegt und im Rahmen ihrer eigenen Stellungnahmen auch über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Bürger*innen sowie der Naturschutzverbände über die vorgesehene Linienführung berichtet.
Für den Abschnitt Neuss hat die Stadt mit dem Bau begonnen und wird bis zur Landesgartenschau ihrem Abschnitt Hammer Landstraße bis Langemarkstraße/Stresemannstraße/Schanzenstraße die RSV fertigstellen. Der folgende Abschnitt bis zum Übergabepunkt in Düsseldorf befindet sich in der Zuständigkeit des Landesbetrieb Straßenbau. Für diesen Abschnitt von der Stresemannallee bis zur Josef-Kardinal-Frings Bauwerk, ist die Vorplanung weitestgehend abgeschlossen und die Entwurfsphase ist in Bearbeitung.
Für die Abschnitte Düsseldorf und Langenfeld wird nach Prüfung der Trassenalternativen ein Linienbestimmungsverfahren und ebenfalls ein Termin der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Von der Stadt Düsseldorf liegt hierzu bereits ein Ratsbeschluss vor. Die Stadt Langenfeld wird diesen noch vorlegen. Hierbei werden die Städte Düsseldorf und Langenfeld im Rahmen ihrer eigenen Stellungnahmen auch über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Bürger*innen sowie der Naturschutzverbände über die vorgesehene Linienführung unterrichten. Anschließend werden für diese Abschnitte die Linienbestimmungsunterlagen mit dem Ergebnis dieses TÖB-Termins ebenfalls dem Landesverkehrsministerium zur Bestimmung der Linie vorgelegt. Anschließend werden die Stadt Düsseldorf und der Landesbetrieb Straßenbau jeweils für ihren Bereich eigenständig die Entwurfsplanung erstellen, die Finanzierung klären und nach Vorliegen eines Baurechts auch den Bau durchführen.
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