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RS4: Radschnellweg Euregio

Informationen zu den Umweltaspekten

Für den Radschnellweg Euregio wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt. Nachdem bereits für die Machbarkeitsstudie bis 2017 eine erste UVS durch die StädteRegion und die Städte Aachen und Herzogenrath abgeschlossen wurde, ergab sich durch die Übernahme des Projekts durch Straßen.NRW die Notwendigkeit, diese umfassend zu überarbeiten und mit den für den Umwelt- und Naturschutz sowie der Landwirtschaft zuständigen Trägern öffentlicher Belange, aber auch mit den anerkannten Naturschutzverbänden abzustimmen.

 

Umweltverträglichkeitsstudie

Wesentliche Aufgabe der Umweltverträglichkeitsstudie ist es, verschiedene Linienführungen des Radschnellweges Euregio in ihren Umweltauswirkungen zu bewerten und zu vergleichen. Aus Umweltsicht wird eine Rangfolge ermittelt, die Aufschluss darüber gibt, welche Variante die sog. umweltfachliche Vorzugsvariante ist.

Beim RS4 wurden in der UVS nur diejenigen Varianten untersucht, welche die Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen einhalten können. So sind mehrere Varianten, die in den technischen Planunterlagen der Voruntersuchung abgehandelt werden, in der UVS nicht mehr berücksichtigt worden.

Neben den Ausarbeitungen zur Umweltverträglichkeitsstudie wurde auch ein UVP-Bericht (UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erstellt. Dieser fasst die Ergebnisse der UVS zusammen. Die allgemeinverständliche, nichttechnische Zusammenfassung in Kurzform steht unter „Medien und Downloads“ zur Verfügung.

Beim RS4 wurden nicht in allen Abschnitten die jeweils umweltfachliche Vorzugsvariante als Vorzugsvariante gewählt. Hier gibt es in der Gewichtung innerhalb der Gesamtbetrachtung über alle Vergleichskriterien (z.B. Verkehrliche Beurteilung, Raumstrukturelle Wirkungen oder Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung) Gründe, nicht die umweltverträglichste Linie zu wählen. Im Erläuterungsbericht der Voruntersuchung zum RS4 befindet sich im Kap. 3.3 ein ausführlicher Variantenvergleich. Der Bericht steht unter Medien und Downloads zur Verfügung.

Weitergehende grundsätzliche Informationen einschließlich Begriffserklärungen zur Umweltverträglichkeitsstudie stehen unter „Medien und Downloads“ dieser Projektseite zur Verfügung.

 

Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I)

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist bei der Planung eines Vorhabens zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Verbote verletzt werden. So wird der besondere Artenschutz bereits in der UVS berücksichtigt, um möglichst frühzeitig Konflikte mit den sogenannten planungsrelevanten Arten zu vermeiden.

Im Planungsraum des RS4 gibt es europäische Vogelarten mit Planungsrelevanz wie Feldlerche oder Steinkauz sowie einige Fledermausarten.

Für die artenschutzrechtliche Beurteilung im weiteren Planungsverfahren und bei der Entwicklung von Vermeidungsmaßnahmen sind weitere Untersuchungen erforderlich.

Nach jetzigem Kenntnisstand können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen vermieden werden.

Weitergehende grundsätzliche Informationen einschließlich Begriffserklärungen zum Artenschutzbeitrag stehen unter „Medien und Downloads“ dieser Projektseite zur Verfügung.

 

FFH-Vorprüfung

Die Vorzugsvariante des RS4 befindet sich im Abschnitt III zwischen Kohlscheid und Herzogenrath im Nahbereich eines Natura 2000 Gebietes, dem FFH-Gebiet „Wurmtal südlich Herzogenrath“ (DE-5102-3201)

Der RS4 verläuft hier auf einer Länge von ca. 1.900 m parallel zum FFH-Gebiet. Zwischen der geplanten Radschnellwegetrasse und dem FFH-Gebiet befindet sich die zweigleisige Bahnstrecke Aachen-Mönchengladbach. Der Bahnverkehr führt in diesem Bereich zu einer starken Vorbelastung durch Lärm, Fahrbewegungen und Licht. Für den Bau des RS4 werden weder baubedingt noch anlagebedingt Flächen des FFH-Gebietes in Anspruch genommen.

Das FFH-Gebiet „Wurmtal südlich Herzogenrath“ ist ein besonderer Lebensraum für bestimmte Tiere und Pflanzen, für den gemäß Bundesnaturschutzgesetz und der europäischen FFH-Richtlinie die Auswirkungen der Planung des RS4 auf die Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebietes zu prüfen sind. Daher wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt.

Als Ergebnis der FFH-Vorprüfung wurde festgestellt, dass eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des FFH Gebietes „Wurmtal südlich Herzogenrath“ auszuschließen ist. Eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung ist für das Projekt demnach nicht mehr durchzuführen

Weitergehende grundsätzliche Informationen einschließlich Begriffserklärungen zu Natura 2000 und FFH-Vorprüfung stehen unter „Medien und Downloads“ dieser Projektseite zur Verfügung.

 

In folgenden Planungsphasen

In der dem laufenden Linienfindungsprozess anschließenden Vorentwurfsplanung werden für die Streckenabschnitte, die in der Baulast von Straßen.NRW liegen, landschaftspflegerische Begleitpläne erarbeitet. Hier werden konkret die Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch den Bau und den anschließenden Betrieb durch den Radverkehr entstehen, ermittelt. Es werden geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt.

Weitergehende grundsätzliche Informationen einschließlich Begriffserklärungen zum Landschaftspflegerischen Begleitplan stehen unter „Medien und Downloads“ dieser Projektseite zur Verfügung.

Des Weiteren wird in der Vorentwurfsplanung durch die Durchführung von Kartierungen eine genauere Betrachtung der Tier- und Pflanzenarten vorgenommen, die von dem Projekt betroffen sein könnten. Durch diese Untersuchungen können noch weitere betroffene Arten hinzukommen. Mit den gewonnenen Ergebnissen werden im Artenschutzbeitrag geeignete Maßnahmen festgelegt, um Beeinträchtigungen zu vermeiden.