Seiten-URL: https://www.strassen.nrw.de/de/rs4-radschnellweg-euregio-projektueberblick.html
Ville-Eifel | Aachen | Herzogenrath | RS4In Planung

RS4: Radschnellweg Euregio

Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bis Anfang Februar 2024 erstellt Straßen.NRW aktuell zusammen mit den beteiligten Projektpartnern die Dokumentation des Verfahrens.

Sobald die Dokumentation fertiggestellt ist, wird sie von Straßen.NRW auf der Projektseite des Radschnellweg RS4 im Bereich Medien & Downloads veröffentlicht.

Die Veröffentlichung wird durch einen gut sichtbaren Hinweis auf der Projektseite kenntlich gemacht werden. Bitte haben Sie eine Weile Geduld!

(Letzte Aktualisierung: 14.3.2024)

Der Radschnellweg Euregio (RS4) wird die Städte Aachen, Herzogenrath und das niederländische Kerkrade miteinander verbinden. Die 14 km lange Strecke führt parallel zur regelmäßig überlasteten L 232 (Roermonder Straße / Voccartstraße / Aachener Straße / Schütz-von-Rode-Straße) und zu den stark frequentierten ÖPNV-Angeboten mit Bussen und Bahnen. Der Radschnellweg soll hier vielen Menschen ein attraktives Alternativangebot anbieten. Bei der Planung arbeitet Straßen.NRW eng mit den Städten Aachen und Herzogenrath sowie der StädteRegion Aachen zusammen.

Der RS4 ist ein wichtiger Baustein für die Region, um dem vom Land Nordrhein-Westfalen gesetzte Ziel näher zu kommen, den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr deutlich zu erhöhen. Dieses besonders attraktive Infrastrukturelement soll besonders viele Menschen zum Wechsel auf das Fahrrad im Alltagsverkehr motivieren. Nicht zuletzt soll damit auch der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase des Verkehrssektors reduziert werden.

Der RS4 schafft eine Verbindung zwischen Aachen, Herzogenrath und dem niederländischen Kerkrade

Radschnellweg RS4

Karten­ansichten und Visuali­sierungen zu den Strecken­abschnitten erhalten Sie auf unserer Projektatlas-Website.

Hintergrund

Als eine der fünf Gewinnerinnen eines Landeswettbewerbes hat eine Projektgruppe aus StädteRegion Aachen, Stadt Aachen und Stadt Herzogenrath sowie niederländischer Projektpartner im Jahr 2013 die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung vom Land NRW gefördert bekommen. Für den Radschnellweg Euregio liegt die Machbarkeitsstudie seit 2017 vor. Die kommunalen politischen Gremien in der StädteRegion und den beiden Städten haben diese Machbarkeitsstudie mit der darin heraus­gearbeiteten Vorzugsvariante mit großen Mehrheiten angenommen.

Nach einer Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW ist Straßen.NRW im Jahr 2019 Baulastträger der Radschnellverbindung für die sogenannten freien Strecken und der Ortsdurchfahrten in Herzogenrath geworden und der Projektgruppe beigetreten. Vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr wurde dem Landesbetrieb Straßenbau ein Planungsauftrag erteilt. Auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung arbeiten seitdem die StädteRegion Aachen, die Städte Aachen und Herzogenrath sowie Straßen.NRW gemeinsam an dem Projekt des RS4.

Linienfindungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit

Derzeit wird das Verfahren zur Linienfindung durchgeführt. Das Verfahren selber ist im Leitfaden zu Radschnellverbindungen in NRW in Kap. 8.5.2 beschrieben:

Zunächst wurden die Unterlagen der Machbarkeitsstudie in Bezug auf die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und die technische Planung an die Anforderungen des Landes NRW angepasst. Die UVS wurde in einem Arbeitskreis mit den Naturschutzbehörden und den anerkannten Naturschutzverbänden im Mai 2022 abgestimmt und anschließend final fertiggestellt. Die Linienfindung für den RS4 wird zweigeteilt.

In einem ersten Schritt soll die Zustimmung zu dem Abschnitt von Aachen-Zentrum bis Herzogenrath-Mitte (Kleikstraße, an der Eisenbahnbrücke) erlangt werden. In einem zweiten Verfahren wird die Fortführung bis zum Ende des RS4 in Herzogenrath, welches nach der Machbarkeitsstudie in der Bicherouxstraße (K29) liegt, behandelt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf den ersten Teil der Linienfindung.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Bis Anfang 2024 wird das Abstimmungsverfahren zu der herausgearbeiteten Vorzugsvariante und den zusätzlich untersuchten Varianten mit den Trägern öffentlicher Belange (Behörden, Versorgungsträger, ÖPNV-Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, Landwirtschaft etc.) und der anerkannten Naturschutzverbände durchgeführt.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Bereits in der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie wurde in einem mehrstufigen Verfahren eine intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt, um gemeinsam mit den Menschen den besten Verlauf für den Radschnellweg Euregio zu finden.

Die Beteiligung wird nun fortgesetzt. Von Mitte Dezember 2023 bis Anfang Februar 2024 wird die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Beteiligung wird auch im Sinne des § 25 (3) Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW gewertet. In dem Rahmen wird es je einen Informationstermin am 18.01.2024 in Herzogenrath und am 23.01.2024 in Aachen geben. Hinweise dazu werden frühzeitig über die lokalen Medien wie auch auf dieser Internetseite bekanntgegeben. Eine anonymisierte Dokumentation des Beteiligungsverfahrens wird nach dessen Abschluss in dem Internetauftritt von Straßen.NRW veröffentlicht.

Zustimmung zur gewählten Linie

Nach der Dokumentation der Beteiligungen werden dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW die Unterlagen mit der Bitte um Zustimmung zur Linienführung des RS4 vorgelegt.

Wie geht es weiter?

Mit Vorliegen der Zustimmung des Ministeriums wird eine Aufteilung der weiteren Bearbeitung der Planung des RS4 durch Straßen.NRW zum einen und durch die Stadt Aachen zum anderen erfolgen. Die Festlegung der Zuständigkeiten wird zwischen Straßen.NRW und der Stadt Aachen abgestimmt. Die noch vorläufigen, zugehörigen Grenzen sind in den Lageplänen der Voruntersuchung dargestellt.

Die folgenden Informationen gelten ausschließlich für die Abschnitte, die in der Zuständigkeit von Straßen.NRW liegen.

Entwurfsplanung

Der Zustimmung zur Linienführung schließt sich die Entwurfsplanung (Vorentwurf) an. Es wird eine weitere Aufteilung der Strecke in Abschnitte geben, die jeweils für sich betrachtet einen eigenen Verkehrswert haben. Dieser liegt vor, wenn ein Abschnitt sinnvolle Anschlüsse an das schon bestehende Radverkehrsnetz hat. Ein weiteres Entscheidungskriterium wird die Art des Verfahrens sein, über das zum Baurecht gelangt werden kann. Abschnitte können nun zeitlich unabhängig voneinander bearbeitet und letztendlich auch gebaut werden. So soll erreicht werden, dass es möglichst frühzeitig eine erste Befahrbarkeit des RS4 gibt.

In den Vorentwürfen wird sowohl die technische wie auch die Umweltplanung detailliert ausgearbeitet und es wird eine Kostenermittlung durchgeführt. Die Genehmigungen der Vorentwürfe erfolgen durch Straßen.NRW.

Genehmigungsplanung

Auf Grundlage der genehmigten Vorentwürfe werden anschließend die Unterlagen der Genehmigungsplanung erstellt. Als Verfahren zur Baurechtserlangung stehen dann mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Beim RS4 sind das nach derzeitigem Kenntnisstand zwei.

Planfeststellungsverfahren nach § 37 Straßen- und Wegegesetz NRW müssen dann durchgeführt werden, wenn die Anzahl der durch eine Planung Betroffenen nicht überschaubar ist und wenn nicht mit allen von dem Projekt betroffenen Personen und Trägern öffentlicher Belange Einverständnis erzielt werden kann. In einem Planfeststellungsverfahren wird es eine formale Beteiligung geben und am Ende steht auch der Klageweg für Betroffene offen. Der Ablauf eines normalen Planfeststellungsverfahrens ist auf einem Grundsatzplakat unter „Medien und Downloads“ dargestellt.

Ist hingegen, wie es beim RS4 der Fall ist, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen, sind alle Betroffenen bekannt und es werden alle betroffenen Personen und Trägern öffentlicher Belange Vereinbarungen zu dem Abschnitt abgeschlossen, kann auf eine Planfeststellung verzichtet werden. Dann liegt ein Fall unwesentlicher Bedeutung (FuB) gemäß § 74 Abs. 7 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW vor. Hierüber entscheidet Straßen.NRW in eigener Zuständigkeit und stellt selber fest, dass das Baurecht vorliegt.

Ausführungsplanung und Bau

Ist das Baurecht für einen jeweiligen Abschnitt geschaffen, muss noch eine Ausführungsplanung erstellt werden. Sofern dann die Finanzierung des Baus geklärt und die erforderlichen Mittel im Haushalt des Landes für den RS4 berücksichtigt sind, können die Bauleistungen ausgeschrieben und die Bauarbeiten durchgeführt werden.

Grunderwerb

Der Bau des Radschnellwegs Euregio einschließlich der erforderlichen Flächen für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen wird auch Grunderwerb erfordern. In der Phase der Genehmigungsplanung wird der Flächenbedarf flurstückscharf ermittelt und in den Unterlagen dargestellt.

Weitergehende grundsätzliche Informationen einschließlich Begriffserklärungen zum Grunderwerb, zum Planungsprozess und den Beteiligungen der Öffentlichkeit stehen unter dem Menüpunkt "Medien und Downloads" zur Verfügung.