RS4: Radschnellweg Euregio
Der Radschnellweg Euregio (RS4) wird die Städte Aachen, Herzogenrath und das niederländische Kerkrade miteinander verbinden. Die 14 km lange Strecke führt parallel zur regelmäßig überlasteten L 232 (Roermonder Straße / Voccartstraße / Aachener Straße / Schütz-von-Rode-Straße) und zu den stark frequentierten ÖPNV-Angeboten mit Bussen und Bahnen. Der Radschnellweg soll hier vielen Menschen ein attraktives Alternativangebot anbieten. Bei der Planung arbeitet Straßen.NRW eng mit den Städten Aachen und Herzogenrath sowie der StädteRegion Aachen zusammen.
Der RS4 ist ein wichtiger Baustein für die Region, um dem vom Land Nordrhein-Westfalen gesetzte Ziel näher zu kommen, den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr deutlich zu erhöhen. Dieses besonders attraktive Infrastrukturelement soll besonders viele Menschen zum Wechsel auf das Fahrrad im Alltagsverkehr motivieren. Nicht zuletzt soll damit auch der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase des Verkehrssektors reduziert werden.
Projektstatus April 2026
Zustimmung zur Linienführung erteilt
Ein wichtiger Meilenstein für die weitere Planung des Radschnellwegs Euregio (RS4) ist erreicht: Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Zustimmung die in großen Teilen von allen Projektbeteiligten ausgearbeitete Vorzugsvariante der Linienführung des RS4 - ausgenommen ist der Abschnitt zwischen Aachen-Richterich und Herzogenrath-Kohlscheid - zugestimmt. Andere Linien werden nicht weiter betrachtet.
Für den Abschnitt Richterich bis Kohlscheid wird aktuell ein erneuter Variantenvergleich durchgeführt, um die endgültige Linienführung festzulegen.
Mit der Zustimmung zur Linienführung beginnen nun die nächsten Planungsphasen. Der Radschnellweg wird abschnittsweise technisch detailliert ausgearbeitet. Dabei werden sowohl verkehrliche als auch umweltrelevante Fragestellungen vertieft untersucht.
Hintergrund
Als eine der fünf Gewinnerinnen eines Landeswettbewerbes hat eine Projektgruppe aus StädteRegion Aachen, Stadt Aachen und Stadt Herzogenrath sowie niederländischer Projektpartner im Jahr 2013 die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung vom Land NRW gefördert bekommen. Für den Radschnellweg Euregio liegt die Machbarkeitsstudie seit 2017 vor. Die kommunalen politischen Gremien in der StädteRegion und den beiden Städten haben diese Machbarkeitsstudie mit der darin herausgearbeiteten Vorzugsvariante mit großen Mehrheiten angenommen.
Nach einer Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW ist Straßen.NRW im Jahr 2019 Baulastträger der Radschnellverbindung für die sogenannten freien Strecken und der Ortsdurchfahrten in Herzogenrath geworden und der Projektgruppe beigetreten. Vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr wurde dem Landesbetrieb Straßenbau ein Planungsauftrag erteilt. Auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung arbeiten seitdem die StädteRegion Aachen, die Städte Aachen und Herzogenrath sowie Straßen.NRW gemeinsam an dem Projekt des RS4.
Das Projekt
Der Radschnellweg Euregio ist ein Radverkehrsprojekt, das gemeinsam von niederländischen und deutschen Kommunen sowie Straßen.NRW entwickelt und umgesetzt werden soll. Die Strecken sind zusammen ca. 19 Kilometer lang und verbinden die Stadt Aachen (Oberzentrum) mit den Mittelzentren Herzogenrath auf deutscher und Kerkrade auf niederländischer Seite. Auf deutscher Seite beträgt die Streckenlänge des RS4 ca. 14 km.
Zusätzlich gibt es mit der RVR einen Abzweig von weiteren elf Kilometern Länge, der die niederländische Stadt Heerlen (Oberzentrum) anbindet. Davon liegen gut 4 km auf deutschem Staatsgebiet.
In einem Umkreis von einem Kilometer um den Radschnellweg und die Radvorrangroute leben etwa 150.000 Menschen und es gibt 80.000 Arbeitsplätze. Ersten Schätzungen zufolge könnten täglich 22.000 Fahrradfahrten im deutschen Teil des Radschnellwegs und der RVR stattfinden.
Linienfindungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit
Derzeit wird das Verfahren zur Linienfindung für Teile der Linie noch durchgeführt. Das Verfahren selber ist im Leitfaden zu Radschnellverbindungen in NRW in Kap. 8.5.2 beschrieben:
Zunächst wurden die Unterlagen der Machbarkeitsstudie in Bezug auf die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und die technische Planung an die Anforderungen des Landes NRW angepasst. Die UVS wurde in einem Arbeitskreis mit den Naturschutzbehörden und den anerkannten Naturschutzverbänden im Mai 2022 abgestimmt und anschließend final fertiggestellt. Die Linienfindung für den RS4 ist dreigeteilt.
Abgeschlossene Beteiligungsverfahren
Im Verfahren der Linienfindung erfolgten Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange (Behörden, Versorgungsträger, ÖPNV-Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, Landwirtschaft etc. sowie den anerkannten Naturschutzverbänden) und - besonders umfangreich - der Öffentlichkeit:
Die politischen Gremien der Städte Aachen und Herzogenrath sowie der StädteRegion Aachen haben in 2025 den Ergebnissen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zugestimmt und damit ihr Einverständnis zur Linienführung des RS4 beschlossen.
Erste Zustimmung liegt vor
In einem ersten Schritt wurde durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW die Zustimmung zu dem Abschnitt von Aachen-Zentrum bis Herzogenrath-Mitte (Kleikstraße, an der Eisenbahnbrücke) im März 2026 erteilt. Damit liegen nun 10,4 km von ca. 14 km der Linienführung des RS4 fest, alternative Linienführungen werden dort nicht weiter betrachtet.
Noch nicht feststehende Abschnitte der RS4-Linie
Vom Ortsausgang Aachen-Richterich bis Herzogenrath Kohlscheid (Kreuzung Kircheichstraße/Zellerstraße) muss nochmals zwischen mehreren Untervarianten verglichen werden. Es hatten sich aus den Beteiligungen neue Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Abwägung erforderlich machen. Hierzu sind abschließend weitere einvernehmliche Beteiligungen der kommunalen politischen Gremien durchzuführen. Bis Ende 2026 soll dies abgeschlossen sein.
Wie geht es weiter?
Mit Vorliegen der Zustimmung des Ministeriums wird eine Aufteilung der weiteren Bearbeitung der Planung des RS4 durch Straßen.NRW zum einen und durch die Stadt Aachen zum anderen erfolgen. Die Festlegung der Zuständigkeiten wird zwischen Straßen.NRW und der Stadt Aachen abgestimmt. Die noch vorläufigen, zugehörigen Grenzen sind in den Lageplänen der Voruntersuchung dargestellt.
Die folgenden Informationen gelten ausschließlich für die Abschnitte, die in der Zuständigkeit von Straßen.NRW liegen.
Entwurfsplanung
Der Zustimmung zur Linienführung schließt sich die Entwurfsplanung mit dem Vorentwurf an. Es wurde eine weitere Aufteilung der Strecke in Abschnitte vorgenommen, die jeweils für sich betrachtet einen eigenen Verkehrswert haben. Dieser liegt vor, wenn ein Abschnitt sinnvolle Anschlüsse an das schon bestehende Radverkehrsnetz hat. Ein weiteres Entscheidungskriterium war die Art des Verfahrens, über das zum Baurecht gelangt werden kann. Abschnitte können nun zeitlich unabhängig voneinander bearbeitet und letztendlich auch gebaut werden. So soll erreicht werden, dass es möglichst frühzeitig eine erste Befahrbarkeit des RS4 gibt.
In den Vorentwürfen wird sowohl die technische wie auch die Umweltplanung detailliert ausgearbeitet und es wird eine Kostenermittlung durchgeführt. Die Genehmigungen der Vorentwürfe erfolgen durch Straßen.NRW.
Genehmigungsplanung
Auf Grundlage der genehmigten Vorentwürfe werden anschließend die Unterlagen der Genehmigungsplanung erstellt. Als Verfahren zur Baurechtserlangung stehen dann mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Beim RS4 sind das nach derzeitigem Kenntnisstand zwei.
Planfeststellungsverfahren nach § 37 Straßen- und Wegegesetz NRW müssen dann durchgeführt werden, wenn die Anzahl der durch eine Planung Betroffenen nicht überschaubar ist und wenn nicht mit allen von dem Projekt betroffenen Personen und Trägern öffentlicher Belange Einverständnis erzielt werden kann. In einem Planfeststellungsverfahren wird es eine formale Beteiligung geben und am Ende steht auch der Klageweg für Betroffene offen. Der Ablauf eines normalen Planfeststellungsverfahrens ist auf einem Grundsatzplakat unter „Medien und Downloads“ dargestellt.
Fall unwesentlicher Bedeutung: Auf bestimmten Abschnitten kann hingegen auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden, wenn dort keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss und zudem alle Betroffenen bereits bekannt sind. Mit diesen betroffenen Personen und Trägern öffentlicher Belange werden zustimmende Vereinbarungen zu dem Abschnitt abgeschlossen. Dann liegt ein Fall unwesentlicher Bedeutung (FuB) gemäß § 74 Abs. 7 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW vor und eine Planfeststellung kann entfallen. Hierüber entscheidet Straßen.NRW in eigener Zuständigkeit und stellt selber fest, dass das Baurecht vorliegt.
Ausführungsplanung und Bau
Ist das Baurecht für einen jeweiligen Abschnitt geschaffen, muss noch eine Ausführungsplanung erstellt werden. Sofern dann die Finanzierung des Baus geklärt und die erforderlichen Mittel im Haushalt des Landes für den RS4 berücksichtigt sind, können die Bauleistungen ausgeschrieben und die Bauarbeiten durchgeführt werden.
Grunderwerb
Der Bau des Radschnellwegs Euregio einschließlich der erforderlichen Flächen für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen wird auch Grunderwerb erfordern. In der Phase der Genehmigungsplanung wird der Flächenbedarf flurstückscharf ermittelt und in den Unterlagen dargestellt.
Weitergehende grundsätzliche Informationen einschließlich Begriffserklärungen zum Grunderwerb stehen unter dem Menüpunkt "Medien und Downloads" zur Verfügung.
Weitergehende grundsätzliche Informationen zum Planungsprozess und den Beteiligungen der Öffentlichkeit stehen unter dem Menüpunkt "Medien und Downloads" zur Verfügung.