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Informationen zu Umwelt und Naturschutz

Im Rahmen der Genehmigungsplanung zur Baurechtserlangung von Straßenbaumaßnahmen ist es erforderlich, sämtliche naturschutz- und artenschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Mit einer Maßnahme wie dem Neubau des RS1 ist nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. § 30 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) ein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden.

Vor diesem Hintergrund werden derzeit folgende Unterlagen zum Thema Natur erstellt:

  • Einzelfallprüfung gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
  • LBP: Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • AFB: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • WRRL: Fachbeitrag zur EU-Wasserrahmenrichtlinie

Video-Präsentation zu Natur und Umwelt

Alle durch den Neubau des RS1 verursachten Konflikte oder Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch die oben genannten Gutachten erfasst. Entsprechend werden verschiedene Maßnahmen entwickelt, um Konflikte oder Eingriffe zu vermeiden oder – falls dies nicht möglich ist – die Auswirkungen der Baumaßnahme auszugleichen und wegfallende Lebensräume zu ersetzen. Dazu gehören auch Maßnahmen die verhindern, dass es zu verbotenen Auswirkungen für Tiere und Pflanzen entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes kommt. Hierunter fallen z.B. das Fangen oder Töten besonders geschützter Tierarten, aber auch die Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten.