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Radvorrangrouten

Radvorrangrouten sind genauso wie Radschnellverbindungen hochwertige Verbindungen im Radverkehrsnetz und sollen bedeutende Quelle-Ziele-Potentiale des Alltagsradverkehrs in einer Entfernung von fünf bis über 20 Kilometern abwickeln.

Dort, wo die nachzuweisenden voraussichtlichen Potentiale den Bau von Radschnellverbindungen nicht rechtfertigen, wird der Ausbaustandard von Radvorrangrouten eingesetzt. Dieser liegt oberhalb der ERA-Standards und unterhalb der Standards für Radschnellverbindungen.

Auch für Radvorrangrouten müssen die Fahr- und Wartezeiten so reduziert werden, dass konkurrenzfähige Fahrtzeiten im Vergleich zum Kfz entstehen. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) hat hierzu die "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten" (H RSV), Ausgabe Mai 2021 erarbeitet, die neben den Standards für Radschnellverbindungen auch die Standards für Radvorrangrouten definieren. Die H RSV ersetzt das Arbeitspapier "Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen“, Ausgabe 2014.

Radvorrangrouten sind nicht den Landesstraßen gleich gestellt, daher gilt die Baulastträgerschaft analog zu den übrigen Radwegen. Das heißt, begleitende Radvorrangrouten an Bundes- und Landesstraßen liegen in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW, die übrigen Radvorrangrouten in der Baulast der Kreise beziehungsweise Kommunen.

Neubau der Radvorrangroute Horbacher Straße in Aachen

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ville-Eifel plant, eine Radvorrangroute parallel zur L231 Horbacher Straße, vom Ortsausgang Aachen Richterich bis an den Grenzübergang Locht zu den Niederlanden zu bauen.