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Radschnellwege in NRW

Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel, Nahmobilität, das heißt insbesondere den Rad- und Fußgängerverkehr, gleichwertig neben den öffentlichen Personenverkehr und motorisierten Individualverkehr zu stellen. Einen wesentlichen Beitrag dazu werden die Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen leisten.

RS1: Die 114 Kilometer lange Strecke führt mitten durch das Ruhrgebiet.

Das Konzept

Radschnellwege haben insbesondere folgende Zielsetzungen:

  • Sie dienen der Verbindung von wichtigen Quell- und Zielgebieten, zum Beispiel Universitäten, Wohnvierteln und großen Arbeitgebern - und das mit direkten Führungen zum Ziel und der Möglichkeit, hohe Reisegeschwindigkeiten zu halten – auch über größere Entfernungen.
  • Sie sollen vor allem in Ballungsräumen mit starken zwischengemeindlichen Verflechtungen beziehungsweise mit staugefährdeten Pendlerstrecken eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr bieten. Perspektivisch sollen die Radschnellverbindungen des Landes zusätzlich mit einem attraktiven Zubringernetz in den Regionen beziehungsweise Kommunen verknüpft werden.

Von gut ausgebauten und vernetzten, sicher und komfortabel zu befahrenden Radschnellwegen verspricht sich die Landesregierung eine Verlagerung von Berufs- und Ausbildungsverkehr vom Pkw auf das Fahrrad - eine große Kooperationsaufgabe für Land, Regionen und Kommunen.

Die Eckdaten von Radschnellwegen

  • Die Radschnellwege sollen hohe Reisegeschwindigkeiten ermöglichen.
  • Die Zeitverluste durch Warten und Anhalten insbesondere an Verknüpfungspunkten sollen minimiert werden.
  • Die Breite der Radschnellwege soll gewährleisten, dass sich zwei Radfahrer je Fahrtrichtung begegnen können.
  • Bei Einrichtungsradwegen sollen zwei Fahrräder nebeneinander fahren und ohne Störung durch ein drittes überholt werden können.
  • Durch begleitende Gehwege wird die Nutzung für Radfahrer und Fußgänger getrennt und ein ungehindertes Radfahren gewährleistet.
  • Der Betriebs- und Winterdienst wird in demselben Standard wie bei Landesstraßen durchgeführt. Danach sollen die Strecken bei Schnee- und Eisglätte zwischen 6 und 22 Uhr befahrbar gehalten werden.
  • Innerorts werden die Radschnellwege durchgängig beleuchtet, außerorts von Fall zu Fall.
  • Die Wiedererkennbarkeit von Radschnellwegen wird durch einheitliche Design-Elemente und einheitliche Standards gewährleistet.
  • Die Durchfahrthöhen und Konstruktionen der Brücken und der Aufbau der Asphaltdecke garantieren durchgängig die Befahrbarkeit der Radschnellwege durch Unterhaltungs- und Betriebsdienstfahrzeuge sowie durch Notfallfahrzeuge.

Bildergalerie: Ablauf der Planung einer Radschnellverbindung

Planung und Bau im Einklang mit Natur und Umwelt

Die Radschnellwege sollen sicher und schnell zu befahren sein und müssen daher – so schreibt es das 2016 geänderte Straßen-und Wegegesetz NRW vor – ähnlichen Ansprüchen wie Landesstraßen genügen.

Im Rahmen der Planung von Radschnellwegen wird geprüft, ob schützenswerte Ressourcen beeinträchtigt werden. Für einen neu zu bauenden Radweg kann es also Ausgleichsmaßnahmen geben, die zum Beispiel die Versiegelung von Grund und Bodenfläche in der Öko-Bilanz wieder ausgleichen. Je nachdem, mit welchem Ergebnis die Prüfung endet, ergeben sich unterschiedliche Planungsverfahren. Alle haben das Ziel, den Bau der Radschnellwege rechtlich abzusichern. Dabei werden Interessen von Bürgern sowie der „Träger öffentlicher Belange“, das können Wasser- und Stromversorger, Netzwerkbetreiber, Bahn oder Rettungsdienste sein, berücksichtigt.

Alle Regelungen dienen der Vereinbarkeit von Ansprüchen an einen modernen Verkehrsweg mit den Interessen von Menschen und Umwelt.

Radschnellwege sind Gemeinschaftsaufgabe

An einem Radschnellweg – der längste wird über 100 Kilometer lang sein – wird an vielen Stellen gearbeitet. Jeder Abschnitt muss im Detail betrachtet und geplant werden. Dafür übernimmt Straßen.NRW die Verantwortung und arbeitet dabei eng mit den Kommunen oder Verbünden, zum Beispiel mit dem Regionalverband Ruhr (RVR), zusammen, die für einzelne Abschnitte die Planung und alle notwendigen Abstimmungsgespräche übernehmen. Der Landesbetrieb sorgt mit konkreten Vorgaben für Bau- und Ausstattungsstandards sowie mit klaren Regeln für den Winterdienst dafür, dass sich Nutzer der Radschnellwege auf eine einheitliche Qualität verlassen können.

Ein zentraler Partner in allen Fragen der Nahmobilität ist die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS). Die AGFS, das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr sowie Straßen.NRW setzten sich gemeinsam dafür ein, den Radverkehr zu fördern und durch die Verlagerung von Pendlerverkehren vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad die Erlebnisqualität der Stadt-und Straßenräume zu optimieren.

Aktuelle Radschnellweg-Projekte Radschnellwege in der Umsetzung

Straßen.NRW wirkt an der Planung und dem Bau von Radschnellwegen – abgekürzt mit RS – aktiv mit.