Ausschreibungen/Vergabeverfahren von Straßen.NRW
Straßen.NRW veröffentlicht Ausschreibungen seit 2008 auf der Online-Plattform "Vergabemarktplatz NRW". Dort finden interessierte Unternehmen alle Informationen zu unseren geplanten bzw. abgeschlossenen Vergabeverfahren (Ausschreibungen). Vergabeunterlagen können über die Plattform direkt eingesehen und heruntergeladen werden.
Hinweis
Bitte geben Sie auf der Vergabeplattform in das Suchfenster strassen.nrw ein, um die Ausschreibungen zu finden.

Registrierung
Eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz als Unternehmen ist nicht erforderlich. Allerdings profitieren Unternehmen von einer Registrierung, da sie über die gesamte Verfahrenskommunikation (zum Beispiel bei Nachsendungen) direkt informiert werden. bzw. selbst Fragen zur Ausschreibungen stellen können.
Die elektronische Teilnahme am Vergabeverfahren und die Registrierung für den "Vergabemarktplatz NRW" sind für Unternehmen kostenfrei. Für den Zugang sind lediglich ein Internetzugang und ein aktueller Internet-Browser erforderlich.
Weiterführende Links
- Zur Online-Plattform "Vergabemarktplatz NRW"
- Hinweise zur Registrierung beim "Vergabemarktplatz NRW"
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Abgabe von Angeboten
Bislang nahm Straßen.NRW nur Angebote in Papierform an. Als Unternehmen ist man dabei womöglich an Öffnungszeiten und Postzusteller angewiesen. Dies hat sich grundlegend nach dem 18. Oktober 2018 auch bei Straßen.NRW geändert.
Seit dem 18. Oktober 2018
Bei allen EU-Vergabeverfahren werden ausschließlich nur noch elektronische Angebote zugelassen. Dies gilt für die Bereiche Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen. Darüber hinaus sollen auch alle Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte bis zum Ende des Jahres 2018 auf ausschließlich elektronische Angebote im Bereich von Bauleistungen und freiberufliche Leistungen umgestellt werden.
Häufig gestellte Fragen
Wählen Sie aus, welche Frage Sie interessiert:
Die Richtlinie 2014/24/EU gibt für öffentliche Auftraggeber vor, dass spätestens nach dem oben genannten Stichtag ausschließlich elektronische Angeboten bei Verfahren oberhalb der Schwellenwerte erfolgen dürfen. Mit der großen Vergaberechtsmodernisierung 2016 wurden diese Vorgaben in deutschem Recht verankert. Es gilt der Grundsatz: Die Unternehmen haben ihre Angebote und Teilnahmeanträge in Textform mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Alle Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte. Bei Straßen.NRW sind das am häufigsten Ausschreibungen im offenen Verfahren (Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen). Bei den freiberuflichen Leistungen kommt meist das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zum Tragen.
Nach dem 18. Oktober 2018 kann der Öffentliche Auftraggeber festlegen, in welcher Form die Angebote bei Bauleistungen (VOB/A) einzureichen sind. Die Unternehmen können verpflichtet werden, ausschließlich elektronische Angebote einzureichen. Auch bei Lieferungen- und Dienstleistungen steht es dem öffentlichen Auftraggeber vergaberechtlich zu, ausschließlich elektronische Angebote zu fordern. Bei freiberuflichen Leistungen besteht keine Stichtagsregelung.
Um Berührungsängste im Vorfeld zur E-Vergabe gleich auszuräumen: Die Textform wird bei Straßen.NRW ausreichend sein. Elektronische Signaturen oder Mantelbogenverfahren werden nicht verlangt. Auf der sicheren Seite liegen Unternehmen, wenn die natürliche Person und die juristische Person benannt werden, zum Beispiel "Mick Mustermann für die Beispiel GmbH & Co.KG".
Unternehmen wird dringend empfohlen, die Möglichkeit zur Abgabe von Testangeboten auf dem Vergabemarktplatz zu nutzen und ansonsten ihre Angebote rechtzeitig abzusenden (zum Beispiel einen Tag vor Ende).