B61: Verkehrssituation Ostwestfalendamm – Stadt Bielefeld und Straßen.NRW handeln
Bielefeld. Ein Ergebnis des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Minden im Januar diesen Jahres war, dass für die Berechnung des Lärms nicht erst LKW ab 3,5t zulässiges Gesamtgewicht angesetzt werden dürfen, sondern schon ab 2,8t. Da die LKW die wesentliche Lärmquelle sind, musste neu gerechnet werden.
Daraufhin haben die Stadt Bielefeld und die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe in gemeinsamen Gesprächen erörtert, welche Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können, um gemäß der Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) den Lärm auf dem Ostwestfalendamm (B61) dort zu mindern, wo Überschreitungen der Richtwerte vorliegen.
So ist vorgesehen eine Geschwindigkeitsabsenkung auf dem Ostwestfalendamm auf einer Länge von etwa 800 Metern von der Brücke Haller Weg (Baulastwechsel Stadt Bielefeld – Straßen.NRW) in Richtung Anschlussstelle Quelle von 100 auf 80 km/h tagsüber vorzunehmen.
In 2021 lässt die Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe in diesem Bereich die Fahrbahn erneuern, die dann aufgrund einer lärmarmen Deckschicht insgesamt eine Lärmreduktion bewirkt. Durch die neue Fahrbahnoberfläche werden voraussichtlich sowohl die Tag- als auch Nacht-Grenzwerte der Lärmschutz-Richtlinie-StV bei Berücksichtigung der Lieferwagen ab 2,8 t als LKW eingehalten.
Es ist dann vorgesehen die zulässige Geschwindigkeit wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen - 100 km/h tagsüber. In der Nacht gilt wie auch jetzt schon weiterhin Tempo 80.
Gemeinsame Pressemitteilung von Straßen.NRW und Stadt Bielefeld