Straßenverkehrszählung startet
Gelsenkirchen (straßen.nrw). Wenn in diesen Tagen die bundesweite Straßenverkehrszählung 2025 (SVZ 2025) beginnt, gibt es zwei besondere Neuerungen: Straßen.NRW führt eine teilautomatisierte Auswertung bei der Zählung ein. Die zweite Neuerung: Der Zählzeitraum kann sich nun über zwei Jahre erstrecken. Um personellen Engpässen und unvorhersehbaren Ereignissen entgegenzuwirken, kann erstmalig im Rahmen der SVZ 2025 mit den Zählungen bereits im Jahr 2024 begonnen werden.
Die Ergebnisse der Straßenverkehrszählung sollen im Herbst 2026 vorliegen. Bei Straßen.NRW organisiert die Landesverkehrszentrale in Zusammenarbeit mit den Regionalniederlassungen und den Straßenmeistereien in Nordrhein-Westfalen die Straßenverkehrszählung. Der Verkehr wird dabei gemessen an rund:
- 1.600 Zählstellen an 4.400 Kilometern Bundesstraßen
- 3.900 Zählstellen an 13.000 Kilometern Landesstraßen
- 2.000 Zählstellen an 9.800 Kilometern Kreisstraßen
- 50 Zählstellen an besonders hoch belasteten Gemeindestraßen
Dauerzählstellen
Einen wichtigen Baustein bei der SVZ 2025 bilden weiterhin Induktivschleifen in der Fahrbahn, die sogenannten Dauerzählstellen. Ebenso wie die Seitenradargeräte am Fahrbahnrand geben sie Aufschluss über das Verkehrsgeschehen in Nordrhein-Westfalen und liefern eine solide Datenbasis für z.B. die Planung und Ausgestaltung neuer Straßen oder von Verkehrsbeeinflussungsanlagen.
"Neben der turnusmäßigen bundesweiten Zählung liefern uns unsere Dauerzählstellen laufend aktuelle Informationen über die Entwicklung des Verkehrs", erläutert Straßen.NRW-Direktorin Dr. Petra Beckefeld. "Die Ergebnisse dieser Messstellen zeigen Trends in der Verkehrsentwicklung auf und sorgen zusammen mit den Ergebnissen der bundesweiten Zählungen dafür, dass wir bedarfsgerecht planen und eine gesicherte Grundlage für verkehrspolitische Diskussionen haben."
So wird gemessen
180 Dauerzählstellen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gibt es aktuell im Zuständigkeitsbereich von Straßen.NRW. Jedes Fahrzeug, das die Induktivschleifen in der Fahrbahn überfährt, wird automatisch und anonymisiert erfasst.
Zudem setzt Straßen.NRW über 300 Seitenradargeräte im Rahmen des sogenannten Verkehrsmonitoring in NRW ein, um die Verkehrsstärken zu messen. Seit 2011 werden an geeigneten Standorten kontinuierlich wochenweise Verkehrsdaten erfasst. Die Zählgeräte sind dabei in Leitpfosten oder unauffälligen grauen Kästen verbaut. Ziel ist es hier, den Verkehr zu zählen, ohne dass es zu gefährlichen Situationen im Verkehr kommt oder Verkehrsteilnehmer die Einrichtung mit „Blitzern“ verwechseln.
Datenschutz besonders wichtig
Erhoben werden dabei die Anzahl und die Art der Fahrzeuge. Weitere Daten wie etwa Nummernschilder werden nicht erfasst. "Der Fortschritt bei der Verkehrszählung ist vor allem an den Landesstraßen deutlich zu erkennen: Über 85 Prozent der Daten erfassen wir dort mittlerweile automatisiert", so Dr. Petra Beckefeld weiter.
Die Verkehrserfassung durch Videoaufnahmen an Standorten, an denen kein Verkehrsmonitoring möglich ist, kommt bei der Straßenverkehrszählung ebenfalls zum Einsatz. Die Aufnahmen dienen ebenfalls ausschließlich der quantitativen Erfassung des Verkehrs und werden nach Projektende vernichtet. Selbstverständlich werden auch hierbei alle geltenden Datenschutzregelungen beachtet.
Teilautomatisierte Auswertung
Eine Neuerung findet nun Einzug in die Straßenverkehrszählung 2025. Videoaufnahmen der videogestützten manuellen Zählungen können nun erstmalig teilautomatisiert ausgewertet werden.
Termine für „manuelle Zählstellen“
Dennoch sollten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht überrascht sein, wenn sie im Zeitraum April bis Oktober des jeweiligen Jahres Personen in Warnwesten sehen, die mit Papier und Bleistift akribisch Strichlisten führen oder Kameras installieren, die dann vorerst am Standort verbleiben. Auch 2024/2025 ist die Verkehrszählung an Streckenabschnitten nur in seltenen Fällen „Handarbeit“.
Damit keine außergewöhnlichen Ereignisse wie z.B. die Europameisterschaft 2024 im Fußball, ein großes Volksfest oder der Ferienbeginn die Ergebnisse an den Messstellen verfälschen, werden im Vorhinein die zur Verfügung stehenden Zähltermine geprüft und ggf. ausgeschlossen.
Zwischen April und Oktober in 2024 und 2025 stehen festgelegte Termine zur Wahl, an denen die Zählstellen zu fest definierten Zeiten (von 7 bis 9 Uhr und von 15 bis 18 Uhr) gezählt werden. Dabei werden die Zähltage so gelegt, dass alle Wochentags-Gruppen (dies sind normale Werktage und Ferienwerktage, Freitage und Sonntage) jeweils zweimal erfasst werden.
Von den über 7.500 Zählstellen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werden mittlerweile über 60% automatisiert gezählt. An den übrigen Standorten wird Videozählung eingesetzt oder es sitzen weiterhin Verkehrsbeobachtende mit den bekannten „Klappstühlen“ auf Brücken, im Auto auf dem Rastplatz oder am Straßenrand und notieren die Verkehrsbelastung.
Was wird gemessen
Sechs verschiedene Fahrzeugarten - Busse, zwei Lkw-Klassen, Motorräder, Pkw und Fahrräder - werden bei der jetzt anlaufenden Zählung getrennt erfasst. Die Ergebnisse dienen schließlich als Basis für Aussagen über die Verkehrsentwicklung und ebenso als Grundlage für Lärm- und Emissionsberechnungen. Von großem Nutzen sind die Daten zudem für Forschungsinstitutionen, Verbände und Bürgerinitiativen.
Systematisch gezählt werden im Auftrag von Straßen.NRW die Fahrzeuge auf den Bundesstraßen, in Nordrhein-Westfalen zusätzlich auf "klassifizierten" Straßen - also auch den Landes- und Kreisstraßen - sowie auf besonders hoch belasteten innerörtlichen (kommunalen) Hauptverkehrsstraßen.
Am Ende fließen die Erkenntnisse, die von den vielen beteiligten Menschen und automatischen Zähleinrichtungen gesammelt wurden, bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammen.
Ergebnisse online abrufbar
Die Ergebnisse der Straßenverkehrszählung werden in verschiedenen Formaten wie z.B. einer Verkehrsstärkenkarte oder als Ergebnistabellen unter www.verkehrsdaten.nrw veröffentlicht. Eine interaktiven Kartendarstellung stellt Straßen.NRW über die Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen, unter www.nwsib-online.nrw.de bereit.