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Straßen.NRW baut auch Natur und Landschaft!

Gelsenkirchen (straßen.nrw). 10-mal so groß wie die Fläche des Central Parks (NY) und größer noch als die Insel Borkum: Straßen.NRW hat in der Vergangenheit rund 36 Millionen Quadratmeter Wälder, Streuobstwiesen, Stillgewässer und viele andere Biotope zur Kompensation für Straßenbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen angelegt. Das sind oft auch wertvolle Lebensräume für geschützte und in NRW bedrohte Arten, wie der Steinkauz, die Bechsteinfledermaus oder der Kammmolch.
Mehr als 5.000 solcher Kompensationsmaßnahmen dienen dem Ausgleich und dem Ersatz von unvermeidbaren Eingriffen für den Neubau von Bundes- und Landesstraßen sowie Radwegen in die Natur.

Weil die Flächen auch dauerhaft gepflegt werden, investierte der Landesbetrieb in 2020 rund 680.000 Euro in die Pflege und Unterhaltung dieser Kompensationsmaßnahmen. Und die Zahlen steigen stetig: jedes Jahr kommt eine Fläche von rund 100 Fußballfeldern hinzu.

Rechtliche und inhaltliche Vorgaben für Kompensationsmaßnahmen

Roland Fähndrich ist Biologe und Experte für Kompensationsmaßnahmen bei Straßen.NRW und erläutert den rechtlichen Hintergrund: „Das Bundesnaturschutzgesetz gibt vor, unvermeidbare Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Der Oberbegriff hierfür ist Kompensation. Auch Straßen.NRW ist verpflichtet, Beeinträchtigungen in gleichartiger oder gleichwertiger Weise zu kompensieren.“

Diese Verpflichtung betrifft immer alle durch den Straßenbau beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes. Bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen werden neben den Flächen auch Schadstoffbelastungen berücksichtigt.  So wird der Schadstoffeintrag in Gewässer und in die Luft, der mit dem Betrieb der Straße zusammenhängt, erfasst und fließt ebenfalls in den Umfang und in die Art der Kompensationsmaßnahmen ein, die oft vielfältige Funktionen erfüllen: Sie liefern einen Beitrag zum Bodenschutz, verändern das Kleinklima positiv oder verringern das Risiko für Hochwasserschäden und sind Lebensraum für bestimmte Pflanzen oder Tiere.

Fähndrich: „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden immer projektspezifisch geplant. Die Art des Eingriffs gibt also vor, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geschaffen werden müssen. So wird die Beseitigung von Waldflächen durch die Neuanlage von Waldflächen kompensiert. Wenn es sich um alte und standorttypische Laubwälder handelt, muss die Aufforstung sogar fast doppelt so groß sein, wie die durch den Straßenbau versiegelte Fläche selbst.“

Der Biologe betont, dass Kompensation damit mehr ist als das Pflanzen von Büschen und Bäumen und ergänzt: „Neue Lebensräume müssen gut geplant, richtig umgesetzt und dauerhaft unterhalten werden. Und zwar nachweislich.“ Die Verwaltung und Dokumentation der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von Straßen.NRW erfolgt im landeseigenen Kompensationsflächenkataster. Aus diesen Daten werden auch Berichte erstellt und Informationen für die zuständigen Naturschutzbehörden und Ministerien ausgewertet.

Erhalten und Pflege: eine anspruchsvolle Daueraufgabe

Mit der Planung und Anlage von Flächen ist es nicht getan. Auch die Kontrolle und Pflege der Kompensationsflächen ist eine der rechtlichen Verpflichtungen des Straßenbaulastträgers. Die geschaffenen Lebensräume für bestimmte Arten und die geplanten Funktionen sollen mindestens so lange wie die gebaute Straße erhalten bleiben. Diese Verpflichtung gilt also im Prinzip für immer.

Wenn eine Maßnahme wegen sogenannter artenschutzrechtlicher Konflikte umgesetzt wird, sind die fachlichen und rechtlichen Anforderungen besonders hoch. Dann muss sichergestellt werden, dass die Verletzung oder Tötung von streng geschützten Tieren verhindert und die Funktion ihrer Lebensstätte erhalten wird. Ist es beim Bau einer Straße also absolut nicht zu vermeiden, in den Lebensraum einer Art einzugreifen, dürfen die Tiere zu ihrem eigenen Schutz ausnahmsweise abgefangen und in einen für sie neu gestalteten Lebensraum umgesiedelt werden.

Am Beispiel der Zauneichendechse beschreibt Fähndrich, wie komplex Lebensräume sind und wie schwierig es ist, diese nachzubauen: „Die wärmeliebende Zauneichendechse braucht Sonnenplätze, aber auch Schatten zum Kühlen, wenn es zu heiß wird. Thermoregulation nennen wir das. Im Winter verkriecht sich das Reptil dann in Mausegänge oder Trockenmauern - dort darf es keinesfalls zu feucht sein. Die Weibchen sind für die Eiablage auf grabbaren Boden angewiesen, der wiederum nicht zu trocken sein darf, sonst trocknet das Gelege aus. Die Jungen müssen geeignete Versteckmöglichkeiten vor den vielfältigen Fressfeinden wie Vögel, Wildschweine und Schlangen haben. Schließlich darf auch ein gedeckter Tisch an Insekten, Spinnen oder Asseln nicht fehlen.“

Sind die ersten Bauarbeiten abgeschlossen, sorgen Expert*innen in den Regionalniederlassungen von Straßen.NRW dafür, dass diese neu geschaffenen Lebensräume dauerhaft erhalten bleiben. So darf der besondere und fast mosaikartige Lebensraum beispielsweise nicht zu stark verwachsen. Denn sonst wäre die Zauneidechse erneut gefährdet.

Waldflächen und offene Lebensräume

Die durch Straßen.NRW am häufigsten umgesetzten Kompensationsmaßnahmen - bezogen auf die Flächengröße - sind verschiedene Arten von Wald. Sie stellen etwa ein Drittel der Fläche im Kompensationsflächenkataster dar.

Gerade in waldarmen Gebieten sind das wichtige Lebensräume, beispielsweise für verschiedene Spechte oder Greifvögel.  Die Landschaftsbauer*innen pflanzen nicht immer die gleichen Arten in einheitlichen Beständen - sogenannte Monokulturen -, sondern kombinieren stets verschiedene Gehölze wie Rotbuche, Stiel-Eiche oder Hainbuche in lebensraumtypischen Laub- und Mischwaldgesellschaften.

Einen großen flächenmäßig großen Anteil nehmen auch Offenlandbiotope wie Extensivgrünland ein. Diese Flächen werden im Rahmen der Pflege landwirtschaftlich stark eingeschränkt weiter genutzt: So wird hier, wie in der urtümlichen Landwirtschaft, zu Gunsten der Ökologie nicht intensiv bewirtschaftet, sondern seltener gemäht, mit wenig Vieh beweidet, nicht gedüngt, auf Pestizide verzichtet und nicht entwässert. Fähndrich: „Von der Anlage und richtigen Pflege von Extensivgrünland profitieren gerade bedrohte Feldvögel, wie das Rebhuhn, der Kiebitz oder die Feldlerche. Sie waren früher häufig. Nun sind ihre Bestände auch in NRW mittlerweile nicht einmal halb so groß wie vor 25 Jahren.“

Straßen.NRW-Direktorin Dr. Petra Beckefeld fasst es so zusammen: „Kompensationsmaßnahmen sind ein wichtiges und komplexes Aufgabenfeld und erfordern umfassende baupraktische Erfahrung sowie naturschutzfachliche Expertise – während der Planung, der Umsetzung und der dauerhaften Pflege“ und ergänzt „Das notwendige Fachwissen ist im Landesbetrieb umfassend vorhanden.“

Pressekontakt: Nilgün Ulbrich, Telefon 0209-3808-333

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