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L747: Verkehrseinschränkungen zwischen Rüthen-Weickede und -Hoinkhausen

Rüthen (straßen.nrw). Im Verlauf der L747 (Hoinkhauser Straße) zwischen Rüthen-Weickede und -Hoinkhausen sind aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes ab Mittwoch (3.3.) Verkehrseinschränkungen unumgänglich. Im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen können die massiven Frostschäden nicht mehr beseitigt werden. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten ist eine umfangreiche Sanierung der Landesstraße erforderlich, die aber zeitlich noch nicht festgelegt ist.

Die Straßenschäden im betroffenen Streckenabschnitt der L747 werden bis auf Weiteres mit Warnbaken abgesichert und die Fahrbahn auf eine Fahrspur eingeengt. Zusätzlich wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Die Verkehrsregelung erfolgt mittels einer mobilen Ampelanlage.

Während der Frostperiode gefriert eindringendes Wasser, durch Risse in der beanspruchten Fahrbahnoberfläche, im Untergrund zu Eis und vergrößert dadurch sein Volumen. Taut das Eis, entstehen dann an Stelle der vorherigen Eislinsen instabile Hohlräume, die die Tragfähigkeit des Straßenoberbaus herabsetzen. Nach häufigen Frost- und Tauwechseln wird unter Verkehrsbelastung schließlich der Straßenbelag zerstört, durch die aufgebrochene Oberfläche dringt wiederum Wasser in den Untergrund und der beschriebene Zerstörungsprozess setzt sich beschleunigt fort. Ist die Substanz der Straße tiefergehend beschädigt oder die Fahrbahn durch Schwerverkehr besonders belastet, können Ausbesserungen nur eine gewisse Zeit halten. In solchen Fällen hilft längerfristig nur eine grundhafte Erneuerung mit Austausch der beschädigten Asphaltschichten.

Pressekontakt: Oscar Santos, Telefon 0291-298-141

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