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L712n: Ostwestfalenstraße bleibt bis 7. März Einbahnstraße

Bad Salzuflen (straßen.nrw). Die Ostwestfalenstraße (L712n) bleibt bis Freitag, 7. März, Einbahnstraße. Die Arbeiten für die Schutzeinrichtungen auf der Brücke der „Brille“ konnten noch nicht beendet werden, sind aber die Voraussetzung für eine Verkehrsfreigabe.

Während der Montage des Schutzplankensystems auf der Brücke wurden wegen der Standfestigkeit zusätzliche statische Prüfungen notwendig. Wegen der noch fehlenden auszuführenden Leistungen sieht die Regionalniederlassung OWL keine Möglichkeit einer Freigabe vor Anfang März.

In den nächsten Wochen muss noch die Statik für die zusätzliche Kappenverankerung geprüft und die bislang provisorischen Anschlüsse der Schutzplanken auf dem Bauwerk montiert werden. Kappen sind die Ränder von Brücken, die unterschiedliche Funktionen erfüllen. Sie dienen u.a. der Verankerung von Schutzeinrichtungen und als Geh- und/oder Radweg.

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