L712n: Erster Bauauftrag für den 4. Abschnitt der Ostwestfalenstraße erteilt
Bielefeld (straßen.nrw). Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Düsseldorf vom 15. März über das Vergabeverfahren zur Verlängerung der Ostwestfalenstraße (L712n, 4. Bauabschnitt) konnte nun der erste Auftrag für den Bau zweier Brücken sowie weiterer Tiefbauarbeiten erteilt werden. Die Arbeiten für die beiden Bauwerke als Überführung der Milser Straße und als Durchlass über den Milser Bach starten voraussichtlich im Herbst.
Das OVG hatte die Klage gegen die Auftragsvergabe durch den Landesbetrieb abgewiesen. Aufgrund dieser Verzögerungen im Vergabeverfahren und den erforderlichen Abstimmungen mit dem beauftragten Unternehmen sowie den Randbedingungen des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere zum Schutz von Natur und Landschaft, ist ein Baubeginn nun für Herbst geplant. Die Auftragssumme beträgt etwa fünf Mio. Euro.
Hintergrund
Der 4. Bauabschnitt der Ostwestfalenstraße ist der Lückenschluss zwischen dem heutigen Ende und dem Anschluss an die Herforder Straße (B61). Zukünftig soll der Verkehr aus Lippe und Herford dann nicht mehr über die Altenhagener und Milser Straße in Richtung Bielefeld führen, sondern über die Verlängerung direkt auf die Herforder Straße und damit das untergeordnete Netz entlasten. Der gesamte Streckenzug der L712n ist bereits seit den 1970er Jahren sukzessive erstellt worden, der 4. Bauabschnitt hat eine Länge von 2,3 Kilometern.
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