L693: Ummarkierung der Fahrbahn auf der Talbrücke Delstern in Hagen am Freitag
Hagen (straßen.nrw). Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Südwestfalen ordnet am Freitag (27.09.) die Markierung der Fahrspuren auf der Talbrücke Delstern im Zuge der L693 in Hagen neu an. Bei der Ummarkierung muss nur mit geringen verkehrlichen Einschränkungen gerechnet werden. Da die Arbeiten witterungsabhängig sind, können sie bei Regen nicht durchgeführt werden und müssen auf einem späteren Termin verschoben werden.
Alte Brückenbauwerke werden nach den bundeseinheitlichen Nachrechnungsrichtlinien (NRR) statisch nachgerechnet. Ziel der statischen Nachrechnung ist die Überprüfung der Zukunftsfähigkeit des betreffenden Bestandsbauwerkes.
Bei der statischen Brückennachrechnung wird die Restnutzungsdauer einer Brücke ermittelt, also der Zeitraum, in dem die Brücke noch sicher betrieben werden kann. Abhängig vom Einzelfall kann die Nachrechnung zu Folge haben, das Maßnahmen zur verkehrlichen Kompensation (z. B. Lkw-Überholverbot, Lastbeschränkung), oder der baulichen Verstärkung (z. B. externe Vorspannung) erforderlich werden. Diese Nachrechnung ist auch an der Talbrücke Delstern durchgeführt worden. Nach dem Ergebnis der Nachrechnung hat die Talbrücke Delstern noch eine vorläufige Restnutzungsdauer von 20 Jahren. Weiterhin soll das Bauwerk noch verstärkt werden, damit wird dann die höchste Lastklasse wieder hergestellt und die Zukunftsfähigkeit für das Bauwerk ist gewährleistet.
Die ersten kurzfristig umgesetzten Kompensationsmaßnahmen waren die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h und ein Abstandsgebot von 50 Metern für LKW. Die Ummarkierung ist die letzte Kompensationsmaßnahme, die an diesem Bauwerk umgesetzt wird.