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L667: Wichtiger Meilenstein für Ersatzneubau der Lippebrücken in Hamm erreicht

Hamm/Uentrop (straßen.nrw). Die Planungen für den Ersatzneubau der Lippebrücken in Hamm schreiten voran: Der Vorentwurf für eine temporäre Anschlussstelle an die Autobahn A2 im Bereich der „Siegenbeckstraße“ ist von der Autobahn GmbH genehmigt worden. Damit ist eine zentrale Voraussetzung geschaffen, um die Verkehrsführung während der Bauzeit der neuen Lippebrücken zu organisieren. Ab der kommenden Woche starten die Fällarbeiten im Bereich der geplanten Anschlussstelle.

Voraussetzung für den Baubeginn ist unter anderem der rechtzeitige Abschluss aktuell laufender Leitungsarbeiten im Bereich der geplanten Anschlussstelle. Derzeit bereitet Straßen.NRW die Ausführungsplanung sowie die Ausschreibungsunterlagen für die temporäre Anschlussstelle vor. Wir rechnen mit einem Baubeginn frühestens ab Spätsommer 2026.

Mit der temporären Anschlussstelle an die A2 sollen die Verkehrsbelastungen während der notwendigen Vollsperrung beim Ersatzneubau so gering wie möglich gehalten werden. Diese Lösung ersetzt eine bauzeitliche Behelfsbrücke und ermöglicht eine gezielte Führung des Schwerverkehrs direkt zur Autobahn. Zusätzliche Belastungen anderer Strecken in der Region können so weitgehend vermieden werden. Die L667 ist eine zentrale Verkehrsachse zwischen der A2 und dem Gewerbegebiet Hamm-Uentrop und hat eine hohe regionale wie auch überregionale Bedeutung für den Quell- und Ziel-Schwerverkehr.

Ziel aller Beteiligten ist es, die L667 und die Lippebrücken erst dann für den Ersatzneubau zu sperren, wenn die temporäre Anschlussstelle an der „Siegenbeckstraße“ unter Verkehr genommen wurde. Bis dahin hält die Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift von Straßen.NRW den Verkehrsfluss auf den Bestandsbauwerken durch eine erhöhte Kontrolldichte aufrecht.

Straßen.NRW plant den Ersatzneubau der drei Lippebrücken im Zuge der L667 im Bereich „Zollstraße“ / „Dolberger Straße“. Grund dafür sind das fortgeschrittene Alter der Bauwerke, langjährige hohe Verkehrsbelastungen sowie bereits vorhandene Schäden.

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