L564/Kreisverkehr Hünsborn: Befahrbarkeit während der Wendener Kirmes vom 15. bis 20. August sichergestellt
Wenden (Straßen.NRW). Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Südwestfalen informiert, dass die L564 sowie der Kreisverkehrsplatz in Hünsborn im Zeitraum der Wendener Kirmes vom 15. bis 20. August 2025 für den Individualverkehr befahrbar sind. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Erreichbarkeit der Veranstaltungsbereiche sowie der Aufrechterhaltung eines möglichst reibungslosen Verkehrsflusses während der Veranstaltung.
Straßen.NRW bittet alle Verkehrsteilnehmenden, die vor Ort geltenden Verkehrsregelungen zu beachten.
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Regionalniederlassung Südwestfalen
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