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L564/Kreisverkehr Hünsborn: Befahrbarkeit während der Wendener Kirmes vom 15. bis 20. August sichergestellt

Wenden (Straßen.NRW). Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Südwestfalen informiert, dass die L564 sowie der Kreisverkehrsplatz in Hünsborn im Zeitraum der Wendener Kirmes vom 15. bis 20. August 2025 für den Individualverkehr befahrbar sind. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Erreichbarkeit der Veranstaltungsbereiche sowie der Aufrechterhaltung eines möglichst reibungslosen Verkehrsflusses während der Veranstaltung.

Straßen.NRW bittet alle Verkehrsteilnehmenden, die vor Ort geltenden Verkehrsregelungen zu beachten.

Ihr Kontakt zur Regionalniederlassung

Regionalniederlassung Südwestfalen
Hauptsitz Netphen
Untere Industriestraße 20
57250 Netphen
0271 3372-0
Anfahrtsbeschreibung

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