L546: Tempo 50 an der Unfallhäufungsstelle auf der Werster Straße
Bad Oeynhausen (straßen.nrw). Die Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe hat gemeinsam mit der Stadt Bad Oeynhausen und der Polizei am Donnerstag, 8. Mai, einige Maßnahmen umgesetzt, um die Unfallhäufungsstelle im Kreuzungsbereich Werster Straße (L546)/Ringstraße/Gohfelder Straße zu entschärfen. Dort gilt im Zuge der L 546 Werster Straße ab sofort Tempo 50.
Nachdem sich im letzten Jahr fünf Unfälle mit mindestens schwerem Sachschaden an der Kreuzung zwischen Werster Straße/Ringstraße/Gohfelder Straße ereignet haben, wurde der Knotenpunkt 2024 erstmalig als Unfallhäufungsstelle eingestuft. Um diese zu entschärfen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Richtung Löhne auf 50 Stundenkilometer gesenkt. In beiden Fahrtrichtungen wird zudem vor einer "Unfallgefahr" durch ein entsprechendes Schild gewarnt.
Nach der Kreuzung bleibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern auf der Werster Straße in Richtung Löhne weiterhin bestehen.
Die durchgeführten Maßnahmen wurden auf Beschluss der Unfallkommission angeordnet. Zuvor konnte ausnahmslos festgestellt werden, dass es sich bei den Unfällen um Fehler beim Links-Abbiegen und Links-Einbiegen in bzw. aus der Ringstraße handeln.
Des Weiteren bleibt die Kreuzung für die Unfallkommission weiterhin unter Beobachtung.
Die Arbeit der Unfallkommission
Die Unfallkommission, deren Einrichtung auf der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) basiert und deren Aufgaben in einem Erlass des Landes NRW geregelt sind, untersucht regelmäßig Verkehrsunfälle und beschließt Maßnahmen, die zukünftige Unfälle verhindern und dadurch die Verkehrssicherheit erhöhen sollen.
Die Polizei hat das Unfallgeschehen ständig im Blick und berichtet an die Unfallkommission. Unfallhäufungsstellen werden anhand bestimmter Kriterien und Grenzwerte identifiziert. Die Beteiligten der Unfallkommission führen Ortsbesichtigungen durch, um Faktoren zu ermitteln, die Unfälle begünstigen. In gemeinsamen Sitzungen wird beraten, welche Maßnahmen umgesetzt werden können – das können verkehrsregelnde, verkehrslenkende oder straßenbauliche Maßnahmen sein.