L442: Fällung von drei Straßenbäumen an der Zeppelinstraße im Mülheim a.d.R
Mülheim an der Ruhr (straßen.nrw). Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr muss in der kommenden Woche drei Alleebäume an der L442 (Zeppelinstraße) in Mülheim an der Ruhr fällen, da an diesen Bäumen erhebliche und unnatürliche Schäden festgestellt wurden. Betroffen sind zwei Platanen und ein Bergahorn im Bereich der Zeppelinstraße 313. Die Schäden wurden im Rahmen der regulären Baumkontrollen festgestellt. Nach derzeitigem Kenntnisstand bestehen Hinweise darauf, dass die Bäume gezielt geschädigt wurden. Die genaue Ursache ist Gegenstand weiterer Klärung.
Die betroffenen Bäume zeigen bereits deutliche Vitalitätseinbußen. Zudem sind Kronenteile geschädigt oder abgestorben. Da die Bäume unmittelbar am öffentlichen Straßenraum stehen, müssen sie aus Gründen der Verkehrssicherheit kurzfristig gefällt werden. Das Vorgehen wird eng mit der Stadt Mülheim a.d.R. und den dort zuständigen Behörden abgestimmt.
Straßen.NRW bedauert den Verlust der Bäume ausdrücklich. Große Straßenbäume erfüllen im Stadtgebiet wichtige ökologische, klimatische und gestalterische Funktionen. Sie spenden Schatten, binden Staub, verbessern das Kleinklima, bieten Lebensraum für Tiere und prägen das Straßenbild. Eine vorsätzliche oder mutwillige Schädigung solcher Bäume ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein erheblicher Eingriff in den öffentlichen Grünbestand.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr weist darauf hin, dass Nutzungskonflikte mit Bäumen, etwa durch Verschattung, Laubfall, Wurzeln oder sonstige Beeinträchtigungen, niemals eigenmächtige Beschädigungen rechtfertigen. Für solche Fälle gibt es geordnete rechtliche Verfahren. Wer Bäume ohne Genehmigung beschädigt oder ihre Schädigung herbeiführt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Personen, die im Bereich der Zeppelinstraße 313 ungewöhnliche Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit ihren Hinweisen an den Straßen.NRW oder an die Stadt Mülheim an der Ruhr zu wenden.
Hinweis für die Redaktionen:
Weitere Einzelheiten zur Art der festgestellten Schäden werden aus Gründen der laufenden Prüfung und zur Vermeidung möglicher Nachahmungshandlungen nicht veröffentlicht.