L284: Rückbau der Sülzbrücke in Rösrath-Lehmbach erfolgreich abgeschlossen
Rösrath (Straßen.NRW) Der Rückbau der Brücke über die Sülz im Zuge der Landesstraße L284 im Rösrather Ortsteil Lehmbach ist am 30. Juni planmäßig abgeschlossen worden. Zuvor war das Bauwerk bereits geleichtert worden. So hat der Landesbetrieb zum Beispiel zunächst die Geländer und Gehwege zurückgebaut und den Straßenbelag abgefräst. Bis Mitte nächster Woche folgen noch Restarbeiten, darunter der Rückbau der Widerlager. Anschließend beginnen die Arbeiten für den Ersatzneubau.
Die neue Brücke wird als Plattenbalkenbrücke in Spannbetonbauweise mit Fertigteilen errichtet. Aufgrund gestiegener Verkehrsbelastungen und schwererer Fahrzeuge erhält sie einen leistungsfähigeren Überbau. Die neue Brücke hat eine Stützweite von 18,50 Metern und überspannt die Sülz. Vorgesehen sind zwei jeweils 3,50 Meter breite Fahrstreifen, ein kombinierter Geh- und Radweg auf der Südseite sowie ein Gehweg auf der Nordseite.
Der gesamte Bauablauf – von den vorbereitenden Maßnahmen über den Abbruch des Bestandsbauwerks bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus – ist auf knapp ein Jahr ausgelegt. Bei planmäßigem Verlauf sollen die Arbeiten Ende des ersten Quartals 2027 abgeschlossen werden.
Verkehr rollt über Behelfsbrücke
Seit dem 18. Juni wird der Verkehr über eine rund 54 Tonnen schwere und 26 Meter lange Behelfsbrücke geführt. Diese verfügt über eine Fahrspur sowie einen Gehweg. Der Verkehr wird mit einer Baustellenampel geregelt. Radfahrende werden gebeten, ihr Fahrrad auf dem Gehweg zu schieben.
Die Behelfsbrücke ist für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 30 Tonnen freigegeben. Fahrzeuge über 30 Tonnen werden großräumig umgeleitet:
- aus Richtung Norden ab Untereschbach über Heiligenhaus in Richtung Dahlhaus,
- aus Richtung Süden ab Hoffnungsthal über Dahlhaus in Richtung Heiligenhaus.
Für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei ist eine besondere Ampelsteuerung eingerichtet. Im Einsatzfall schalten die Signalanlagen automatisch auf Rot, sodass Einsatzfahrzeuge die Brücke jederzeit passieren können.
Hintergrund: Ersatzneubau wegen altersbedingter Schäden erforderlich
Der Ersatzneubau ist notwendig, weil die bestehende Brücke aus dem Jahr 1953 den heutigen technischen und verkehrlichen Anforderungen nicht mehr entspricht. Sie wurde für deutlich geringere Verkehrsbelastungen ausgelegt als heute üblich.
Zudem weist das Bauwerk erhebliche altersbedingte Schäden auf; Betonabplatzungen, Korrosion tragender Bauteile sowie Chloridbelastungen haben die Dauerhaftigkeit der Brücke stark beeinträchtigt und machen einen Ersatzneubau erforderlich.