L284: Ab 18. Juni fließt der Verkehr über die Behelfsbrücke in Rösrath-Lehmbach
Rösrath (straßen.nrw). Beim Ersatzneubau der Sülzbrücke im Zuge der Landesstraße L284 in Rösrath-Lehmbach steht der nächste wichtige Bauabschnitt bevor: In der Nacht vom 17. auf den 18. Juni 2026 wird der Verkehr auf die neu errichtete Behelfsbrücke umgelegt.
In den vergangenen Wochen hat Straßen.NRW die Voraussetzungen für die Verkehrsverlegung geschaffen. Dazu gehörten unter anderem Anpassungen der Verkehrsführung sowie die Herstellung der Verbindungsstücke zwischen der Landesstraße L284 und der Behelfsbrücke.
Sobald der Verkehr auf die Behelfsbrücke wechselt, kann der Abbruch der bestehenden Sülzbrücke vorbereitet und anschließend durchgeführt werden.
Die rund 26 Meter lange und 54 Tonnen schwere Behelfsbrücke wurde am 20. Mai 2026 erfolgreich eingehoben. Sie verfügt über eine Fahrspur sowie einen Gehweg. Der Verkehr wird weiterhin einspurig per Baustellenampel geregelt. Radfahrende werden gebeten, ihr Fahrrad über den Gehweg zu schieben.
Die Behelfsbrücke darf von Fahrzeugen bis maximal 30 Tonnen genutzt werden. Schwerlastverkehr über 30 Tonnen wird weiterhin großräumig umgeleitet:
• aus Richtung Norden ab Untereschbach über Heiligenhaus Richtung Dahlhaus
• aus Richtung Süden ab Hoffnungsthal über Dahlhaus Richtung Heiligenhaus
Für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei ist eine besondere Ampelsteuerung vorgesehen. Im Einsatzfall schalten die Anlagen für den übrigen Verkehr automatisch auf Rot, sodass die Einsatzkräfte die Brücke jederzeit ohne Zeitverlust passieren können.
Der Ersatzneubau der Sülzbrücke soll bei planmäßigem Verlauf bis Ende des ersten Quartals 2027 abgeschlossen werden.
Hintergrund
Ein Ersatzneubau der Brücke ist erforderlich, da das Bauwerk aus dem Jahr 1953 die heutigen technischen Anforderungen nicht mehr erfüllt. Altersbedingte Schäden wie Betonabplatzungen, Korrosion tragender Bauteile und Chloridbelastungen beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit des Bauwerks erheblich. Bereits heute gelten aus Sicherheitsgründen Einschränkungen für die Nutzung des Bauwerks: So ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt und Fahrzeuge über 30 Tonnen dürfen die Brücke nicht mehr befahren.