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L260: Vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkung im Adenauerallee-Tunnel in Aachen

Aachen (straßen.nrw). Aufgrund von undichten Deckenfugen im Adenauerallee-Tunnel in Aachen hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen aus Sicherheitsgründen eine vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Tunnel angeordnet.
Durch die reduzierte Geschwindigkeit können die Verkehrsteilnehmenden bei Regen und Tauwetter unerwartet von der Decke heruntertropfendes Wasser besser wahrnehmen.

Im Rahmen einer Tunnelprüfung im März wird der Zustand der Decke und der Dichtungen geprüft und über weitere Sicherungsmaßnahmen entschieden. Nach Abschluss der Sicherungsarbeiten wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben, wenn die aufgetretenen Schäden behoben und keine weiteren Schäden an der Tunneldecke festgestellt wurden.

Nähere Informationen zur Prüfung des Adenauerallee-Tunnels und der damit verbundenen Vollsperrung an einem Wochenende wird der Landesbetrieb Straßenbau NRW Anfang März bekanntgeben.

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