L162: Einschränkungen an der Erftbrücke bei Burg Mödrath in Kerpen ab 8.6.
Kerpen (Straßen.nrw). Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat eine Ablastung der Erftbrücke an der L162 (Kölner Straße) in Kerpen, nahe Burg Mödrath, angeordnet.
Bei der turnusmäßig durchgeführten Bauwerksprüfung wurden an der Erftbrücke Schäden festgestellt, die die Nutzung des 126 Jahre alten Bauwerks einschränken.
Um die Befahrbarkeit bis zum Ersatzneubau der Erftbrücke zu gewährleisten, sind ab dem 8.6.2026 Beschränkungen für den fließenden Verkehr auf der L 162 erforderlich.
Die Brücke wird für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen gesperrt. Lediglich der Busverkehr sowie die Rettungsdienste sind von dieser Einschränkung ausgenommen.
Der Schwerlastverkehr wird weiträumig umgeleitet.
Des Weiteren stehen auf dem Bauwerk im Begegnungsfall aufgrund einer Einengung der Fahrbahn 4,50 Meter Gesamtbreite zur Verfügung. Vorfahrtberechtigt an der Einengung im Brückenbereich ist der Verkehr in Fahrtrichtung Kerpen-Mödrath. In diesem Zusammenhang wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dem Bauwerk auf 30 km/h reduziert.
Straßen.NRW hat mit den Planungen für einen Ersatzneubau der Erftbrücke bereits begonnen. Nach Fertigstellung der Planung und erfolgreicher Ausschreibung soll mit dem Ersatzneubau im Jahr 2028 begonnen werden.
Die Bauarbeiten (Abriss und Neubau der Erftbrücke) werden dann unter Vollsperrung der L162 durchgeführt werden. Die Bauzeit wird auf ein Jahr kalkuliert.