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A46/B7: Kartierung für Projekt "46sieben" ausgeweitet

Hagen (straßen.nrw). Straßen.NRW hat die sogenannte "Faunistische Planungsraumanalyse" - kurz FPA - auch auf den südlichen Teil des Untersuchungsraumes des Projekts "46sieben" erweitert. Damit werden Gutachter auch im Gebiet unterhalb des Luerwalds und des Bieberbachtals zwischen Menden und Arnsberg nach geschützten Arten suchen.

Eine FPA gibt vor, nach welchen geschützten Arten gesucht werden muss, sie legt den Umfang und die Erfassungsmethoden der nachfolgenden Kartierungen im späteren Untersuchungsraum fest.

Bei ihrer ersten Analyse im Frühjahr 2019 beschränkten sich die Experten vom Ingenieurbüro Froelich & Sporbeck auf den nördlichen Korridor, der eine Verbindung von Hemer/Menden (A46) und Menden nach Neheim (B7) unterhalb von Wickede vorsieht. In der Zwischenzeit hatte Straßen.NRW Anregungen aus dem 1. Arbeitskreis der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) aufgegriffen und den Untersuchungsraum für 46sieben auch auf Bereiche südlich des Luerwaldes ausgeweitet. „Auch um ein rechtssicheres Vorgehen zu gewährleisten, werden wir den südlichen Arm des Y-förmigen Untersuchungsraumes umfassend kartieren lassen“, sagte Projektleiter Christoph Kindel.

Große Hürden im südlichen Bereich

Im südlichen Raum gibt es erhebliche ökologische und städtebauliche Hürden. Deshalb will der Landesbetrieb klären, ob eine Anbindung einer dreistreifigen B7 von Menden an die A46 auch im eng bebauten Neheimer Raum südlich des geschützten Luerwaldes erfolgen kann.

Bei der zweiten Sitzung zur Faunistischen Planungsraumanalyse mit behördlichem und ehrenamtlichem Naturschutz in der Straßen.NRW-Niederlassung in Hagen stellten die Gutachter von Froelich und Sporbeck zudem weitere geschützte Arten vor, nach denen nun gesucht werden muss. Vor allem Fische und Edelkrebsvorkommen u.a. im Bieberbach sollen zusätzlich kartiert werden. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Erkenntnisse über Habitat- und Artenänderungen durch den Klimawandel vorliegen sollten, werden auch diese berücksichtigt. „Wir kartieren den aktuellen Tierbestand, der tatsächlich vorhanden ist“, sagte Martin Uhlenküken, Landschaftspfleger bei Straßen.NRW. Tiefergehende Untersuchungen der Tierarten werden später in den konkreten Planungsschritten erfolgen.

Hintergrund

Der Landesbetrieb Straßen.NRW ist vom Gesetzgeber beauftragt worden, den sogenannten Lückenschluss zwischen Hemer und Arnsberg-Neheim zu planen. Das Projekt wurde im Bundesverkehrswegeplan 2030 als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Für die Umsetzung wurden dem Bund im Vorfeld drei Möglichkeiten vorgeschlagen: eine durchgängige vierspurige Autobahn, eine Kombination aus vierspuriger Autobahn und dreispuriger Bundesstraße sowie eine Netzvariante. Nach sorgfältiger Prüfung hat sich der Bund für die Kombivariante (46sieben) entschieden und Straßen.NRW mit der Planung beauftragt.

Pressekontakt: Michael Schmitz, Telefon 0291-298129

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