Gehölzpflege an Bundes- und Landesstraßen in den Kreisen Viersen und Wesel
Wesel/Viersen/Mönchengladbach (straßen.nrw). Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Niederrhein startet ab Montag (27.1.) mit Gehölzpflegemaßnahmen in den Kreisen Viersen und Wesel. Die Arbeiten dauern bis zum 29. Februar. Damit die Vegetation ihren verschiedenen Aufgaben gerecht werden kann, werden umfangreiche Pflegemaßnahmen durchgeführt. Begonnen wird am Montag auf der B221 zwischen Nettetal Leuth und der A40 in Höhe der „blauen Lagune“. Nach Abschluss dieser Arbeiten folgen weitere Gehölzpflegemaßnahmen.
Folgende Bereiche sind betroffen:
- B9 bei Tönisberg, zwischen L478 und K3 (Kreis Viersen)
- B221 an der Anschlussstelle A61/Kaldenkirchen-Süd (Kreis Viersen)
- B509 bei Lobberich, zwischen K24 und L388 (Kreis Viersen)
- B509 zwischen Grefrath und Kempen, von der L39 bis zur L444 (Kreis Viersen)
- L29 zwischen Neersen und Autobahnanschlussstelle A44/Neersen (Kreis Viersen)
- L361 in Willich/Schiefbahn (Kreis Viersen)
- L362 bei Kempen, Zwischen Kempen und Autobahnanschlussstelle A40/Kempen (Kreis Viersen)
- L372 Schwalmtal zwischen B221 und K20 (Kreis Viersen)
- L372 zwischen Autobahnanschlussstelle A52/Mönchengladbach-Hardt und K8 (Kreis Viersen)
- L379 zwischen Viersen-Anrath und K13/Tönisvorst (Kreis Viersen)
- L475 zwischen Viersen-Dülken und Viersen-Süchteln (Kreis Viersen)
- L476 Neukirchen-Vluyn zwischen L475 und L140 (Kreis Wesel)
Während der Arbeiten wird zur Absicherung des Arbeitsbereiches die Fahrbahn eingeengt beziehungsweise halbseitig gesperrt und der Verkehr über eine Baustellenampel geregelt. Im Arbeitsbereich liegende Radwege werden gesperrt. Eine Umleitung für Radfahrer wird ausgeschildert. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich dem Arbeitsbereich mit entsprechender Vorsicht zu nähern. Verkehrsbehinderungen sind nicht auszuschließen.
Das Hauptaugenmerk liegt bei der Gehölzpflege auf dem Erhalt der Verkehrssicherheit im Straßenraum. Kranke und alte Bäume verlieren ihre Standfestigkeit und können Verkehrsteilnehmende gefährden. Schilder, Leitpfosten, Ampeln und Kreuzungen dürfen durch Pflanzen nicht verdeckt werden. Eine freie Sicht in Kurven und entlang der Fahrbahn muss gewährleistet werden. Ziel der Grünpflege ist, durch regelmäßige und effiziente Pflege den Bestand der Grünflächen und deren Aufgaben und Funktionen dauerhaft zu sichern. Zudem bieten die Grünflächen entlang der Straßen einen Lebensraum für Tiere und Insekten. Um den Natur-und Artenschutz nicht zu gefährden wurden alle Gehölzpflegemaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde beim jeweiligen Kreis abgestimmt.
Pressekontakt: Michael Thomas, Telefon 02452-9955-24