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B7n: Zwischeninformation zum Abwägungsprozess

Bestwig/Brilon (straßen.nrw). Für die B7n Nuttlar-Brilon wurde von Straßen.NRW eine sehr umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Im Ergebnis entstand in einem Dialogforum ein sogenanntes Bürgergutachten. Nach der Abwägung durch die Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürger des Dialogforums lautet deren Vorschlag für eine Vorzugsvariante 1-15-7-5.

Auch die Resolution des Rates der Stadt Brilon vom 10.02.2022 fordert eine ortsferne Führung der B 7n zwischen Altenbüren und Brilon, die Variante 15.

Im Zuge der vielen Gespräche mit den Menschen vor Ort, den Kommunen, der Wirtschaft, den politischen Gremien und Abgeordneten und den von den einzelnen Trassenvarianten betroffenen Landwirten hat Straßen.NRW immer betont, dass das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, das Bürgergutachten, in der fachlichen und rechtlichen Gesamtabwägung als eine mögliche Variante berücksichtigt wird.

Straßen.NRW hatte sich im März dieses Jahres einen ambitionierten Terminplan für die Gesamtabwägung der Vorzugsvariante und die abschließende Besprechung mit den Verkehrsministerien des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen vorgenommen. Im März und April wurden mit Bund und Land die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten und die fachlich und rechtlich erforderlichen Abwägungsansätze intensiv erörtert.

Hierbei wurden auch große Differenzen zwischen den Varianten deutlich. Die ortsferneren Varianten 4 und 15 verursachen erheblich mehr Kosten als die ortsnahe Variante 2 und sie sind auch aus umweltfachlichen Gesichtspunkten schlechter bewertet.

Die Bewertungen in den einzelnen Kriterien sorgfältig auszutarieren und die Ergebnisse aus den Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger, der Träger öffentlicher Belange und der Verbände in die Gesamtabwägung einfließen zu lassen, liegt nun bei Straßen.NRW. Im Anschluss wird es eine weitere Abstimmung mit den vorgesetzten Dienststellen geben. Wir alle wissen zu schätzen, wie intensiv und engagiert die Bürgerinnen und Bürger vor Ort geholfen haben, das Projekt B 7n voranzutreiben. Wir bedauern, dass es jetzt zu einer Verzögerung kommt. Aus Sicht von Straßen.NRW ist jedoch für eine solch gewichtige Entscheidung und vor dem Hintergrund einer angemessenen Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung auch ein zeitlicher Verzug im Planungsablauf gerechtfertigt. Ein Fertigstellungsdatum für die Unterlagen kann aktuell noch nicht konkret benannt werden. Der großen Bedeutung der B 7n für die Region entsprechend, wird mit Hochdruck an dieser komplexen Aufgabe gearbeitet.

Im Hinblick auf die allgemeinen Randbedingungen für die B 7n bleibt folgendes festzuhalten. Die Maßnahme B 7n Nuttlar-Brilon ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes Bundesverkehrswegeplan 2030 – Projekt B7/B480-G10-NW-T1-NW (bvwp-projekte.de) (https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B7_B480-G10-NW-T1-NW/B7_B480-G10-NW-T1-NW.html)  mit der Einordnung in die Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“.

Vor dem Hintergrund der vom Bund angekündigten Novellierung des Bundesverkehrswegeplans haben die regierungsbildenden Parteien im Koalitionsvertrag für NRW vereinbart, dass die laufenden Projekte bis zur Novellierung des Bundesverkehrswegeplans weiterbearbeitet werden.

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