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B7n: Straßen.NRW hat Realisierung fest im Blick

Brilon/Olsberg/Bestwig (straßen.nrw). In der digitalen Infoveranstaltung rund um die B7n ging es am 14. Mai 2025 um die Offenlage der Unterlagen bis einschließlich zum 27. Mai, um mögliche Einwendungen und die nächsten Schritte im Planungsprozess. Auch zu Zeitdimensionen des geplanten Straßenbauprojektes nahm die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift Stellung.

Glauben Sie, dass die B7n noch kommt? Das war wohl die wichtigste Frage für die Teilnehmenden: „Klares Ja!“, gab Lars Voigtländer, Abteilungsleiter Planung bei Straßen.NRW eine deutliche Antwort. Er ergänzte: „Wir haben in den vergangenen Jahren einen erheblichen Aufwand betrieben, bis wir jetzt im Linienbestimmungsverfahren angelangt sind. Darum sollte klar sein, dass wir das Ganze umsetzen wollen. Es wird noch dauern, ja, aber wir werden das am Ende schaffen. Ich bin da ausgesprochen zuversichtlich!“ Die B7n gehört zu einer übergreifenden Straßennetzkonstruktion für das untere Sauerland. Sie steht im Bundesverkehrswegeplan, d.h. Planung und Bau sind vom Bundestag beschlossen. „Wir haben in der Region einen großen Konsens für die B7n, auch das ist ein großer Vorteil“, so Lars Voigtländer.

Der bisherige Beteiligungsprozess

Am Anfang der Präsentation stand ein Resümee, wie Straßen.NRW zur Vorzugsvariante V1-2-7-5/6 von Nuttlar über Antfeld und Altenbüren bis Brilon gekommen ist. „Der erste informelle Beteiligungsprozess fand zwischen 2020 und 2024 statt, um diese Trasse zu finden. Gemeinsam mit den Bürgern haben wir eine rechtssichere und finanzierbare Lösung gefunden. Das ist vor allen Dingen auch Ihr Erfolg!“, wandte sich Lars Voigtländer an die Veranstaltungsteilnehmenden. Dem Verfahren sei es zu verdanken, dass der Bund nun dem Erhalt der Anschlüsse Scharfenberger Straße und Mühlenweg an der Ortsumgehung Brilon zugestimmt habe. „Das Finden einer guten Lösung setzt voraus, dass wir miteinander im Gespräch bleiben. Straßen.NRW lädt Sie auch nach der Linienbestimmung herzlich dazu ein!“

Linienbestimmungsverfahren

Das Linienbestimmungsverfahren, in dessen Rahmen derzeit alle einsehbaren Unterlagen offenliegen, ist ein formales und verwaltungstechnisches Verfahren. „Die Verwaltung stimmt sich ab, was die beste Linie ist. Dazu gehört die Umweltverträglichkeitsprüfung, zu der die betroffene Öffentlichkeit ihre Einwendungen abgeben können muss. In diesem Planungsschritt gibt es aber noch keine Klagemöglichkeit“, erklärte Voigtländer. Das Fernstraßen-Bundesamt schließt diesen Prozess mit der Bestimmung der endgültigen Linie ab. Zuvor müssen die Einwendungen nach dem 27. Juni ausgewertet werden, weitere Stellungnahmen von Behörden sind einzuholen. Den Einwendungen von der gesamten Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzverbänden misst Lars Voigtländer einen großen Stellenwert bei. „Geben Sie auch gerne positive Statements zur B7n und ihrem Nutzen ab, das gibt Rückenwind im weiteren Planungsverlauf!“, wirbt er.

Weitere Verfahrensschritte

Hat das Fernstraßenbundesamt die Linienbestimmung abgeschlossen, geht es im nächsten Schritt an die Feinplanung der Trasse, bevor später das Planfeststellungsverfahren beginnen kann, das im Planfeststellungsbeschluss gipfelt. „Damit die meisten Hindernisse und Eventualitäten bereits berücksichtigt sind und so die Variante schon im Vorfeld rechtssicher ist, sind erhebliche Planungen und Untersuchungen nötig“, erklärte Voigtländer die zähe Dauer des Verfahrens: „Wir tun alles dafür, Probleme vorab so zu lösen, dass man keinen Grund mehr hat zu klagen, aber wie Menschen sich dann verhalten, lässt sich nicht hundertprozentig vorhersagen.“

Anliegen der Bürger

Fragen der digital Teilnehmenden bezogen sich auf die Kosten, die betroffenen Flächen und die Landwirtschaft, die Verkehrsbelastung auf anderen Strecken, geplante und bereits gebaute Windkraftanlagen und den Zeitplan. Die Kosten nach derzeitigem Stand benannte Lars Voigtländer weiterhin mit 85 Millionen Euro plus geschätzt zehn Prozent Planungskosten. Sicher werde es bis zum Bau auch noch Preissteigerungen geben, aber diese würde es für alle Varianten geben. Eine Verschiebung des Abwägungsergebnisses durch Preissteigerungen könne nicht entstehen.

„Nein, bisherige Verkehrsuntersuchungen ergeben, dass der Lärm in Thülen und Nehden nicht maßgeblich zunehmen wird, wenn die B7n bis zur Möhnestraße weitergebaut ist. Aber insgesamt gilt: Wenn die Lärmschutzwerte überschritten werden, müssen wir etwas tun!“, so Projektleiter Rainer Müller auf die Frage nach Beeinflussungen anderer Orte. Eine gute Nachricht hatten die Planer mit Blick auf das inzwischen rechtlich festgelegte Vogelschutzgebiet zwischen Altenbüren und Brilon im Gepäck: „Es wird keine erheblichen Beeinträchtigungen durch den Bau der Straße geben!“ Die bereits gebauten oder aktuell genehmigten Windkraftanlagen und vor allem auch benötigte Umspannwerke entlang der Trasse werden eine große Rolle im Zuge der sich anschließenden Entwurfsplanung spielen. „Maßgeblich ist die Straße mit Blick auf den Bauvorrang erst mit der Offenlage im Zuge des Planfeststellungsverfahrens. Wir sind in ständigen Gesprächen dazu mit den Kommunen, dem HSK, Land und Bund“, betonte Lars Voigtländer.

Im Austausch wird sich die Planungsbehörde auch mit den Eigentümern der betroffenen Flächen befinden. Projektleiter Rainer Müller betonte: „Jeder Feldweg wird betrachtet, es wird definitiv weiterhin eine Verbindung auch für den landwirtschaftlichen Verkehr geben.“ Und – als Steigerung – betonte er: „Kein Landwirt darf durch die Straße seine Existenz verlieren, in diesem Fall wird die B 7n kein Baurecht erhalten.“

Lars Voigtländer zog ein Fazit: „Es ist jetzt noch nicht seriös abschätzbar, wann wir mit der Durchführung beginnen können. Die Planung zur B7n ist in den vergangenen fünf Jahren durch die Berücksichtigung sehr vieler Interessen von Betroffenen und durch Corona vielleicht langsam, aber doch stetig vorangegangen. Wir wollen diese B7n realisieren!“

Bis zum 27. Mai liegen die Unterlagen noch digital (www.b7n-nrw.de) und analog in den Rathäusern Brilon, Olsberg und Bestwig aus. Bis einschließlich zum 27. Juni können Betroffene ihre Einwendungen abgeben.

B7n: Neubau zwischen Bestwig-Nuttlar und Brilon - Projektüberblick - Bundesstraßenprojekt - Straßen.NRW

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