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B7n: Komplexe Abwägung für die Vorzugsvariante - Straßen.NRW braucht mehr Zeit

Brilon (Straßen.NRW). Über zwei von vier Abschnitten der B7n müssen verschiedene Varianten abgewägt werden, um eine  Vorzugsvariante zu erstellen. Dafür  braucht Straßen.NRW mehr Zeit als ursprünglich gedacht. Darum wird die für Mittwoch, 30. März 2022, geplante öffentliche Veranstaltung verschoben. Den neuen Termin für die Vorstellung der Vorzugsvariante und des Abwägungsprozesses wird Straßen.NRW in einigen Wochen bekanntgeben.

Vor zwei Wochen, am 15. März, wurde das Bürgergutachten von den Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürgern übergeben. Straßen.NRW hatte sich einen straffen Terminplan für die Gesamtabwägung der Vorzugsvariante und die abschließende Besprechung mit den Verkehrsministerien des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gegeben. Bereits für den Mittwoch, 30. März, war vorgesehen, die Unterlagen und das Ergebnis ausführlich der Öffentlichkeit vorzustellen. „Wir bedauern, dass wir diesen Termin verschieben müssen. Aber in dieser entscheidenden Phase, muss Genauigkeit vor Schnelligkeit gehen“, sagt Lars Voigtländer, Leiter Planung bei Straßen.NRW. Aktuell liegen die Abwägungsunterlagen auf den Tischen der Ministerien und von Straßen.NRW. Lars Voigtländer: „Wir führen gemeinsam sehr positive, konstruktiv-kritische Gespräche über die Abwägungsansätze und Ergebnisse. Und wir brauchen schlicht noch mehr Zeit.“ In den nächsten Wochen werden noch zwei weitere Termine mit den Ministerien folgen.

Umfangreiche Tabellen mit Erläuterungen

Allein die Erläuterungen zu den Abwägungen werden am Schluss fast 50 Seiten lang sein, in denen alle Unterkriterien und Abwägungen rund um die Varianten der B 7n ausführlich erklärt werden. Die Abwägungstabelle führt über 30 Positionen. In den vergangenen zwei Wochen seit Bekanntgabe des Bürgergutachtens sind die Tabellen mit den Abwägungen nach und nach differenziert und erweitert worden. Dies unter Mitwirkung der am Projekt beteiligten Gutachter, Juristen und dem Kommunikationsbüro, welches die Öffentlichkeitsbeteiligung organisiert hat. Lars Voigtländer: „Die Abwägung muss vollständig transparent und nachvollziehbar sein.“ Warum die einzelnen Kriterien herangezogen werden, ist eine fachliche und juristische Frage, die Gewichtung ergibt sich aus der Normenhierarchie und die Rangfolge des einzelnen Unterkriteriums aus den Betroffenheiten heraus, die die jeweilige Variante auslöst. „Dieser Prozess gestaltet sich als aufwendiger als vorgesehen. Aber wir wollen an unserem Ziel, eine wirklich durchsetzbare Vorzugsvariante zu finden, festhalten. Und das benötigt jetzt leider mehr Zeit.“

Das avisierte Ziel bleibt bestehen: Die gesamten Vorplanungsunterlagen will Straßen.NRW im Sommer übergeben, so dass der Bund die Möglichkeit bekommt, das formale Linienbestimmungsverfahren noch in diesem Jahr zu beginnen. Die B7n ist als Straßenbauprojekt im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans eingestuft.

Infokasten: Varianten der B7n

  • Während im Abschnitt I nur eine Variante (V1) zur B7n zur Debatte steht, sind es im Abschnitt II zwischen Altenbüren und Brilon gleich vier Varianten (V2, V4, V13, V15);
  • Im Abschnitt III ab dem Briloner Busdepot wird noch zwischen zwei Varianten (V6 und V7) abgewägt.
  • Im Abschnitt IV muss die Variante V5 auf Grund der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes Richtung Norden verschoben werden – die weiter zu untersuchenden Trassenkorridore V5 und V6 unterscheiden sich nicht mehr.

Anlage: Zwei Fotos/Grafiken (Straßen.NRW)

  • Zufallsbürger bei der Übergabe des Bürgergutachtens zur B7n am 15. März 2022;
  • Skizze der Varianten in der Abwägung

Mehr Informationen: www.b7n.nrw.de

Pressekontakt: Sonja Funke, Telefon 0291-298-129

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